EW: Gezahlte Kompensation wird nun zurückgefordert

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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
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CGN
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Sorry für OT, aber das stimmt so nicht.
In den SEPA-Richtlinien steht nichts von den Adressprüfungspflichten der Beneficial Bank.

Eben, das hat mit SEPA nix zu tun. Eine relativ genaue Prüfung des Kontoinhabers ist eine Altlast aus früheren Papier- Überweisungsbelegen zur Vermeidung von Scan-Fehlern. Bereits seit Einführung von Online-Banking ist das den Banken eher mal egal und wird zB nur noch bei größeren Beträgen gemacht.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.419
2.010
Zur Prüfung meiner Authentizität und der des E-Mail-Absenders hier auch gerne einmal das Konto auf das die Rückzahlung erfolgen soll:

Eurowings GmbH
DEUTDEDK
DE47 3707 0060 0335 5559 00
Vielleicht kann die Bankverbindung jemand nutzen zu SEPA Abbuchung?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.419
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Soweit ich das in einem anderen Thread verstanden hatte könnte hier versucht werden mit einer wetterbedingten Reduzierung der Verkehrsdichte und daraus resultierend geänderten Slots zu argumentieren. Das wäre dann je nach Sachlage möglicherweise nicht von der Airline zu vertreten. Diesen Nachweis vor Gericht zweifelsfrei zu führen dürfte aber auch für die Airline eher schwierig sein.

ja auf das läuft es immer raus, mittlerweil wird wohl wirklich jeder EU-Compensation vor Gericht geklärt. Ich würde mal sagen, dass dieser Nachweis nur dann erbracht werden kann, wenn wirklich stundenlang gar kein Flug mehr ging. Alles andere klingt vordergründig zunächst logisch, dient aber allein der Abwehr von EU-compensations Ansprüchen...
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.419
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Sorry für OT, aber das stimmt so nicht.
In den SEPA-Richtlinien steht nichts von den Adressprüfungspflichten der Beneficial Bank.
SEPA (=Single Euro Payments Area) regelt weitestgehend nur das Interbank-Clearing und die dafür notwendigen Kunden“Schnittstellen“.
Ich kenne Zahlungsverkehrssysteme, die SEPA nutzen und durchaus (in sehr unterschiedlichem Umfang) Adress- bzw. Namens- und/oder Plausibilitätsprüfungen durchführen.

Also mein Sportverein hat ca 4 Jahre die Jahresgebühr von einer Konto-Nr. abgebucht, die jedenfalls nicht meine war! Bis sich die Dame gemeldet hat "was bucht ihr da einmal im Jahr von mir ab"... Der Name wird nicht abgefragt, wer die Nummer kennt, kann abbuchen!
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.105
990
CGN
Also mein Sportverein hat ca 4 Jahre die Jahresgebühr von einer Konto-Nr. abgebucht, die jedenfalls nicht meine war! Bis sich die Dame gemeldet hat "was bucht ihr da einmal im Jahr von mir ab"... Der Name wird nicht abgefragt, wer die Nummer kennt, kann abbuchen!
Das war aber auch vor SEPA schon möglich.

Der Abgleich des Kontoinhabers ist eine Altlast aus der Zeit, als Überweisungen noch mit dem Kugelschreiber ausgefüllt wurden. Um Fehler beim Scannen der Kontonummer besser zu erkennen, wurde auch bei kleineren Beträgen der Kontoinhaber abgeglichen.

Mit der Einführung von Online-Banking ist das nach und nach zurückgegangen und wird nicht mehr in jedem Fall gemacht sondern z.B. nur noch bei größeren Beträgen.
 
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Vahid

Erfahrenes Mitglied
05.07.2010
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Der Abgleich des Kontoinhabers ist eine Altlast aus der Zeit, als Überweisungen noch mit dem Kugelschreiber ausgefüllt wurden. Um Fehler beim Scannen der Kontonummer besser zu erkennen, wurde auch bei kleineren Beträgen der Kontoinhaber abgeglichen.

Der NNV (Name-Nummer-Vergleich) war sogar Pflicht. Der Eindruck, dass ihn nur manche Banken anwendeten kam dadurch, dass es den Banken überlassen war, wie "scharf" sie den Filter einstellten.

Grundsätzlich war das eine sinnvolle Sache. Damit wurden z.B. auch zuverlässig die Kandidaten mit gepfändetem Konto entdeckt, die dem Arbeitgeber für die Überweisung des Arbeitslohns die Kontonummer von Bruder/Freund/Schwager angegeben haben.
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
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Nochmal ein kurzes Update zu der Sache mit EW:

Deren Mail wurde ignoriert und es kam nichts Weiteres mehr von EW. So wie es also hier auch schon vermutet wurde.

Dennoch noch einmal Dank an alle die hier Input geliefert haben!

Ich vermute mal, dass du erst in ein paar Monaten endgültige Entwarnung geben kannst. Rechtsabteilungen sind langsam...
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.080
1.391
DUS, HAJ, PAD
Ich würde da auch nicht in Tagen oder Wochen mit einer Antwort / Eskalation rechnen, eher in Monaten oder Jahren.

Wenn bis dahin aber der Sachbearbeiter, die Software oder sonstiges sich ändert fällt es vermutlich unter den Tisch ;)
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Nochmal ein kurzes Update zu der Sache mit EW:

Deren Mail wurde ignoriert und es kam nichts Weiteres mehr von EW. So wie es also hier auch schon vermutet wurde.

Dennoch noch einmal Dank an alle die hier Input geliefert haben!

Ich bin auch sprachlos!
Wenn aber was kommt: wieso nicht auch in die andere Richtung die Abwicklung über die Schlichtungsstelle fordern. Immerhin sollte eine Schlichtung ja rechtsverbindlich sein und ich könnte mir vorstellen dass deren Juristen EW etwas anderes erzählen, wenn EW versucht, eine erfolgreiche Schlichtung hintenrum zunichte zu machen.
 
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