Gold an Händler verkauft / Ware nicht vollständig eingegangen

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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.090
205
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Hallo zusammen,
ich habe heute Anzeige auf der Polizeistation (gegen Unbekannt) erstattet. Bin nicht früher dazu gekommen.

Was ist in der Zwischenzeit passiert: Recht wenig, außer dass mir der Goldhändler die 3 verbleibenden Münzen zurück gesendet hat (sind gestern angekommen). Das war mit mir nicht abgesprochen. Bin daher erstaunt, dass er dies ohne Rücksprache getan hat. Zu euren Anmerkungen/Fragen:

Hast du die Videodatei oder Bilder vom Auspacken beim Händler erhalten?
War das Paket mit neutralem Klebeband nachgeklebt oder mit DHL Band?

Hintergrund ist, Paketdienste verschließen Pakete, die beim Transport beschädigt wurden. Meist ist das Packband dann aber entsprechend beschriftet: Beispielbild
Das Paket ist mit "normalen" braunen Klebeband an den Rändern verklebt worden. Es handelt sich nicht um einen "offiziellen Transportschaden". Da nimmt man anderes Band.
Was ich komisch an der Angelegenheit finde ist, dass nur 2 der 5 "Barren" geklaut wurden. Warum hat der Dieb nicht alles geklaut? Fuer mich spricht das eher fuer ein Problem beim Empfänger (oder Versender) als dass es während des Transportes passiert ist. Die Videoaufnahmen beim Hagelnder zeigen ja scheinbar nur das Auspacken, aber was ist mit dem Parket passiert nachdem es abgeliefert wurde und bevor es ausgepackt wurde?
Finde ich auch komisch. Klar; ich könnte nur 3 "Barren" rein getan haben (ist natürlich nicht der Fall). Ich wundere mich auch, dass nicht alle Barren fehlen. Denke wir werden nie erfahren, wie es dazu kam. Und ich gebe dir Recht: Der Transportweg und alles vor dem auspacken des Pakets ist nicht transparent.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
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Was ist in der Zwischenzeit passiert: Recht wenig, außer dass mir der Goldhändler die 7 verbleibenden Münzen gestern zurück gesendet hat. Das war mit mir nicht abgesprochen. Bin daher erstaunt, dass er dies ohne Rücksprache getan hat. Zu euren Anmerkungen/Fragen:
erst Waern 5 bzw. 3 Baren und jetzt sind es 7 Münzen, du verwirrst mich komplett.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
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DUS, HAJ, PAD
...
Ich habe seit Anfang des Jahres einige wenige 1 oz Goldbarren an größere Händler verkauft (alle auch unter gold.de gelistet). Das hat soweit auch immer gut funktioniert. In der Regel verkauft man seine X-Stück über die Website des Anbieters, der stellt dann ein DHL-Express-Label zur Verfügung oder schickt ein Werttransport-Unternehmen vorbei. Einige Tage später, hat man das Geld dann normalerweise auf dem Konto.

Mitte August war es dann wieder soweit und ich habe 5 oz Goldbarren an einen großen, sehr bekannten Händler verkauft und per DHL-Express versendet. Das Label wurde mir nach Verkauf zur Verfügung gestellt und ich habe das Paket in einem DHL-Shop abgegeben. Der Händler hat mich dann wenige Tage später kontaktiert und gefragt, wo die zwei fehlenden Barren sind. Ich war natürlich perplex, da ich 5 Barren versandt habe. Daraufhin bekam ich ein Video zur Verfügung gestellt, was einen Mitarbeiter des Unternehmens beim entpacken der Ware zeigt. Und tatsächlich: Es sind nur 3 anstatt 5 Barren im Paket. Der Händler will daraufhin nur 3 Barren auszahlen. Es folgt ein reger Mailverkehr und ich gebe auch eine eidestattliche Erklärung über den vollständigen Versand ab. Etwas später wird mir noch ein weiteres Video zur Verfügung gestellt, worauf mehr Details zu erkennen sind. Nun ist für mich zu erkennen: Das Paket wurde mit dunklem Klebeband an den Seiten verklebt (ich habe nur durchsichtiges) und ich hatte die Münzen in einen Umschlag gesteckt, diesen verklebt und mit Füllmaterial in das Paket gelegt. Man sieht auf dem Video: Die 3 übrigen Münzen liegen lose im Paket und der Brief ist seitlich aufgeschlitzt bzw. recht sauber an der kurzen Seite geöffnet worden. Diese Infos gebe ich an den Händler, genauso wie ein Foto, was ich glücklicherweise vom Paket vor Versand gemacht habe (Unterschied dunkles/helles Klebeband ist klar zu erkennen).

Nun läuft laut Händler seit 6 Wochen ein Nachforschungsauftrag und der Händler wartet auf Ergebnisse von DHL. Er bietet an, die 3 Münzen auszuzahlen oder mir zurück zu senden und meldet sich, wenn er mehr von DHL weiß.

...

Ich will ja nicht rummäkeln, aber ich sehe da bereits einige Unklarheiten in deinem Ausgangpost. Die können der Aufregung geschuldet sein, oder aber auch nicht.

Zuerst ist 4mal von Barren die Rede, anschließend 3mal von Münzen. Das ist zumindest verwirrend und fördert nicht die Glaubhaftigkeit der Geschichte.

Persönlich sehe ich es wie 777, Edelmetalle Verkäufe nur persönlich. Bei 5 Unzen gerät auch noch kein seriöser Goldankäufer ins Schwitzen.
 
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rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.090
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Bzgl. Barren und Münzen gebe ich dir recht. Das habe ich glaube ich schon mehrmals durcheinandergeworfen. Es geht letztendlich um 1OZ Münzen, nicht um 1OZ Barren. Sorry dafür; ich werde euch trotzdem auf dem Laufenden halten.

Edelmetalle werde ich nach der Erfahrung sicherlich auch nicht mehr versenden. Verkauf vor Ort sollte das Mittel der Wahl sein.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
844
1.831
FRA
Mal ein paar Anmerkungen von mir als langjährigen Münzsammler dem die Problematik mit Haftung & Versicherung beim Versenden von Münzen bestens bekannt ist.

1) Bis auf DHL schließt jeder der bekannten Versanddienstleister jegliche Haftung bei - wie es so schön heißt - Valoren II. Klasse aus (also Münzen, Edelmetalle, Schecks, Banknoten, jegliche Form von Zahlungsmitteln). Und auch DHL haftet nur bis 500€. Die Zusatzgebühr für die Höherversicherung von bis zu 25.000€ kann man sich sparen, denn von der sind eben Valoren II. Klasse ausgeschlossen. Im Übrigen zahlt DHL auch keinen Cent aus, wenn der tatsächliche Warenwert über 500 Euro lag. Versendet man bspw. eine 1/4 Oz Gold für 510€ und das Paket geht verloren, gibt es nicht 500€ sondern nichts. Das bitte beachten wenn man nur geringfügig drüber liegt.

Andere Option wäre noch der gute alte Wertbrief, versiegelt mit Wachs und Petschaft. Hab ihn aber schon ewig nicht mehr genutzt und weiß gar nicht ob die Post ihn noch anbietet. Ist auch alles sehr altmodisch und umständlich.

2) Wie kann man also höherwertige Münzen sicher versenden? Dafür gibt es spezialisierte Wertkuriere mit eigener Transportversicherung. Kosten hierfür liegen meistens bei 1% des Warenwertes. Das ist durchaus fair. Ich habe hier schon öfters Intex benutzt. Hierbei holt ein Kurier die Sendung ab und man legt die sicher verpackten Münzen in den mitgebrachten Security Bag, dieser hat eine Identifikationsnummer. Gemeinsam wird die Versandtasche dann versiegelt, die Nummer dem Empfänger mitgeteilt. Da sich der Bag nicht ohne Spuren wieder öffnen und schließen lässt ist das zu 99,9% manipulationssicher. Weder Versender, Transporteur oder Empfänger können hier Inhalte austauschen oder entwenden (es sei denn sie besitzen nochmal einen Bag mit identischer Nummer). Diese einfache Methode hätte also genau die vorgefallene Situation verhindert. Aber gut, hinterher ist man immer schlauer und das Kind ist nun mal in den Brunnen gefallen. Deswegen:

3) Wer haftet denn nun? Gute Nachricht für den TO eigentlich immer (bis auf B2C) der Empfänger. Schlechte Nachricht man kann abweichend davon untereinander auch was anderes vereinbaren. Und so kenne ich es auch von den meisten (Gold-)ankäufern, da steht nicht mal versteckt im Kleingedruckten, dass Versand auf Kosten und Risiko des Verkäufers erfolgt. Hier würde ich auf jeden Fall also nochmal die ganze Website abgrasen und gucken ob ich in den AGBs oder sonst wo einen entsprechenden Hinweis finde. Ist er da, dann ist der Drops wohl gelutscht. Ansonsten sollten die Chancen gar nicht so schlecht stehen für den TO. Zumal hier ja auch vom Ankäufer ein Versandlabel zur Verfügung gestellt wurde. Ist zwar nicht dasselbe, aber bei Retourenlabeln wurde schon höchstrichterlich entschieden, dass das Transportrisiko auf den übergeht, der es zur Verfügung stellt. Wahrscheinlich weil derjenige ja dann auch Vertragspartner des Transporteurs ist.

Fazit: Ich würde das ganze nicht voreilig als teures Lehrgeld verbuchen. Sollte die Nummer tatsächlich vor Gericht gehen, muss ja der Richter gar nicht entscheiden welche Seite glaubwürdiger klingt. Er kann ja sowohl dem TO als dem Händler glauben schenken - das ist kein Widerspruch - läuft aber dann darauf hinaus, dass der Langfinger bei DHL war. Und dann geht (sofern nichts anderes vereinbart) mit Übergabe "die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über" (§446 BGB).

PS: Noch ganz allgemein, die meisten Händler und Sammler sind absolut integre Leute. Ich hatte bisher mehr negative Erfahrungen beim Verkauf alter Playstation-Spiele als beim Auflösen von Teilen meiner Münzsammlung. Auch wenn man es bei den Werten meinen müsste, so zieht die Branche doch recht wenig dubiose Gestalten an.
 

rausmade

Erfahrenes Mitglied
03.06.2012
1.090
205
Ja, gibt es: Ich habe mit dem Händler vor einigen Tagen telefoniert und mich nach dem aktuellen Stand erkundigt. Er hat gesagt, dass sich die Polizei bei ihm gemeldet hat und man mit DHL in Kontakt stehe. Man wolle sich zeitnah bei mir zurück melden. Das ist dann danach auch geschehen. Ich habe diese Woche folgende Mail erhalten:

Guten Tag Herr XY,

wir hatten, nachdem wir letzte Woche telefoniert haben, nochmal bei DHL einen Antrag auf Schadensersatz gestellt doch bis heute keine Rückmeldung seitens DHL erhalten. Ich hatte Ihnen bereits am Telefon erklärt, dass wir seitens unserer Versicherung auch nur mit einer Minimalen Erstattung aufgrund von der vertraglich geregelten Selbstbeteiligung rechnen können. Da dieser Fall aber jetzt schon so lange andauert werden wir Ihnen diese Woche noch auf Kulanz den damals Vereinbarten Ankaufspreis für das verschwundene Gold auszahlen.

Gesamtbetrag: xx,xx €

Der Betrag ist bisher noch nicht bei mir eingegangen. Ich gehe aber davon aus, dass dies demnächst passieren wird.
 

MinimalistTraveller

Neues Mitglied
09.02.2024
11
6
Mit langjähriger beruflicher KEP-Vergangenheit kann ich vielleicht ein bisschen was dazu beitragen:

Die meisten Haftungsausschlüsse gelten in erster Linie für Privatversender und Geschäftskunden ohne gesonderte Vereinbarung mit dem KEP-DL.
Daher können Uhrenhändler z.B. durchaus mit UPS, DHL und co. versenden, ohne dass sie gefahr laufen, auf Schäden und Verlusten sitzen zu bleiben.
In der Regel werden dann als Absender und auch als Empfänger (bei Retouren) z.B. andere Firmierungen angegeben, damit nicht quasi schon von Haus auf "Klau` mich" draufsteht.
Ich kenne einen Wertmetall-Händler, der mit DHL Paket verschickt, und so gut verpackt, dass Manipulation sofort offenkundig wird und als Firmenname firmiert eine Eisenwarenhandlung, die Zustellung von Retouren bspw. läuft über einen Kurier und nicht über das herkömmliche Netzwerk.

Gewichte stehen in der Regel nicht auf den Paketen, habe gerade auch noch mal die Ausdrucke angesehen und DHL hat kein Gewicht drauf. Würde auch nicht viel helfen, da nur noch ein Bruchteil der Pakete im System gescannt wird und im obigen Fall könnte man 0,06 kg Differenz (also 60 Gramm) unter Umständen gar nicht identifizieren, da im 100 Gramm-Bereich nur gewogen wird (wenn denn überhaupt gewogen wird). Das ist aber kundenseitig unterschiedlich, ob z.B. der Kunde Gewichte übergibt oder ob der Paketdienstleister verwiegen soll. Und selbst da kommt es dann auf die Gewichtsstaffeln an, die der Kunde vereinbart hat - z.B. hat der Kunde einen Einheitspreis bis 30 kg wird seltenst verwogen, weil das einfach Zeit spart und die Pakete nicht über eine Waage sondern nur durch den Scanner laufen müssen.