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Hallo zusammen, bin neu im Forum, zwar kein vielflieger, aber ein ofter's Flieger.
Wir sind am 28.04.14 von DUS nach HRG geflogen und mussten 5:45 h warten bis der Flieger endlich startete. Nach Rückkehr aus dem Urlaub habe ich sofort meine Ansprüche geltend gemacht uns zwar für eine "große Verspätung" 600 € mit Zahlungsziel von 14 Tagen , andernfalls mit Rechtsbeistand. Den Brief habe ich per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. 3 Tage später hatte ich bereits Antwort mit der bitte um Geduld zu Prüfung, da im Betrieb krankheitsbedingte Ausfälle von MA zu beklagen wären. Nach 10 Tagen Geduld schickte ich wieder ein Einschreiben mit der Bitte um umgehende Bearbeitung mit Zahlunsziel 12.06.14! Am 07.6. kam das Antwortschreiben mit einem Angebot von 200 € pro Fluggast (wir waren 5 Personen) mit der Begründung einer nicht vorhersehbaren, unplanmäßigen Reparatur, was für die HK ein "außergewöhnlichen Umstand" darstellt und Sie laut EG Nr. 261/2004 zu keiner Ausgleichszahlung verpflichtet sind. Von Seiten HK wurde die auch nicht detailiert erläudert was Repariert wurde. Vor dem Abflug wurde mir nach mehrmaligen nachfragen gesagt, man glaube ein Fenster müsse ausgetauscht werden!
Ich bin der Meinung, dass dies kein außergewöhnlicher Umstand nach der EG Verordnung 261/2004 ist und werde auf die volle Entschädigung klagen.
Wie sehr Ihr das?
Gruß lutz
Wir sind am 28.04.14 von DUS nach HRG geflogen und mussten 5:45 h warten bis der Flieger endlich startete. Nach Rückkehr aus dem Urlaub habe ich sofort meine Ansprüche geltend gemacht uns zwar für eine "große Verspätung" 600 € mit Zahlungsziel von 14 Tagen , andernfalls mit Rechtsbeistand. Den Brief habe ich per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt. 3 Tage später hatte ich bereits Antwort mit der bitte um Geduld zu Prüfung, da im Betrieb krankheitsbedingte Ausfälle von MA zu beklagen wären. Nach 10 Tagen Geduld schickte ich wieder ein Einschreiben mit der Bitte um umgehende Bearbeitung mit Zahlunsziel 12.06.14! Am 07.6. kam das Antwortschreiben mit einem Angebot von 200 € pro Fluggast (wir waren 5 Personen) mit der Begründung einer nicht vorhersehbaren, unplanmäßigen Reparatur, was für die HK ein "außergewöhnlichen Umstand" darstellt und Sie laut EG Nr. 261/2004 zu keiner Ausgleichszahlung verpflichtet sind. Von Seiten HK wurde die auch nicht detailiert erläudert was Repariert wurde. Vor dem Abflug wurde mir nach mehrmaligen nachfragen gesagt, man glaube ein Fenster müsse ausgetauscht werden!
Ich bin der Meinung, dass dies kein außergewöhnlicher Umstand nach der EG Verordnung 261/2004 ist und werde auf die volle Entschädigung klagen.
Wie sehr Ihr das?
Gruß lutz