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Ho, Ho, Ho, es weihnachtet sehr !
Und damit naht unvermeidlich der Jahreswechsel und wieder mal geänderte Rahmenbedingungen zu diesem und jenem.
Vielleicht mag jemand, der sich auskennt, mein Halbwissen korrigieren.
1) Ab 1. Januar soll in Hamburg die Grunderwerbsteuer von 4,5% auf 5,5% erhöht werden.
Wie weit ist das inzwischen "gediehen"?
Schon spruchreif, oder nach wie vor nur angedacht?
2) Die G.E.St. richtet sich nach den Konditionen, die am Tag des Kaufvertrags (Notartermin) gelten, und NICHT die am Tag der Übergabe (Geldüberweisung). Richtig so?
Also Fallbeispiel:
HH erhöht tatsächlich zum 1.1.23.
Parteien unterzeichen am 12.12.22 beim Notar einen Kaufvertrag mit Übergabedatum 15.1.23.
Steuer dann 4,5% oder 5,5% ?
Danke schon mal !
Und damit naht unvermeidlich der Jahreswechsel und wieder mal geänderte Rahmenbedingungen zu diesem und jenem.
Vielleicht mag jemand, der sich auskennt, mein Halbwissen korrigieren.
1) Ab 1. Januar soll in Hamburg die Grunderwerbsteuer von 4,5% auf 5,5% erhöht werden.
Wie weit ist das inzwischen "gediehen"?
Schon spruchreif, oder nach wie vor nur angedacht?
2) Die G.E.St. richtet sich nach den Konditionen, die am Tag des Kaufvertrags (Notartermin) gelten, und NICHT die am Tag der Übergabe (Geldüberweisung). Richtig so?
Also Fallbeispiel:
HH erhöht tatsächlich zum 1.1.23.
Parteien unterzeichen am 12.12.22 beim Notar einen Kaufvertrag mit Übergabedatum 15.1.23.
Steuer dann 4,5% oder 5,5% ?
Danke schon mal !