Günstiges Ipad Air, seltsame Rechnung

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vantom

Erfahrenes Mitglied
02.11.2011
1.361
1
BER
www.tomflieger.net
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Der Verdacht läßt sich aber nicht beweisen. Die IP-Adresse bei der Bestellung bei Redcoon kann nicht dem OP zugeordnet werden. Strafrechtlich sollte hier nichts zu befürchten sein.
Maximal läßt sich zivilrechtlich hier ein Herausgabeanspruch herleiten, weil der OP kein Eigentum an der gestohlenen Sache erworben hat. Wobei die Frage natürlich bleibt, inwieweit man hier "Treu und Glauben" berücksichtigen wird...

Ist ein Produkt gestohlen wenn es mit gestohlenem Geld/CC bezahlt wurde? Meine Ansicht: nein. Ein Herausgabeanspruch wäre daraus m.E. nicht abzuleiten.
 
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C

Caravelle

Guest
Ich kenne nur die Rechtslage in Österreich, aber da verhält es sich so:

1: Nagelneues iPad für 300€ bei einem Rumänen (sorry) am Flohmarkt gekauft: Bei dem unrealistischen Preis hätte der Kunde merken müssen, dass der Privatverkäufer das Gerät nicht rechtmäßig erworben hat. Damit muss er es ggf. auch zurückgeben und bleibt auf den Kosten sitzen.
2: Nagelneues iPad für 600€ bei einem Händler gekauft: Die Margen von Apple sind für den Endverbraucher nicht ersichtlich, der Preis wirkt einigermaßen glaubwürdig. Da es auch noch bei einem Händler gekauft wurde hatte der Kunde keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit des Geschäfts zu zweifeln. Damit ist er auch rechtmäßiger Besitzer, selbst wenn sich der ursprüngliche Besitzer noch meldet. (gutgläubiger Erwerb)

Mit einem neuen iPad hatte ich den Fall noch nie, aber bei gebrauchten Fahrrädern kommt das sehr, sehr oft vor. Die hier geschilderte Situation liegt irgendwo dazwischen, wobei ich eher zu Variante 2 tendiere.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.101
1.487
DUS, HAJ, PAD
Der Verkäufer kauft seit 5 Monaten mit gestohlenen KK-Daten iDinger und keiner merkt etwas? Kann es wirklich so leicht sein mit gestohlenen KK-Daten über einen Zeitraum von 5 Monaten 5stelligen Umsatz zu machen und kein Besitzer der Original KKs beschwert sich bzw. es wird nicht weiter nachverfolgt von Visa / Mastercard?

Ich behaupte nicht, das der Verkäufer irgendwas legales macht, aber es wundert mich, das wenn es nicht legal ist, so lange gut geht.

Über PayPal/ebay sollten die Kontaktdaten vom VK ja recht schnell rausbekommen zu sein.
 

kingkonst

Überfahrenes Mitglied
17.03.2010
906
1
Ich kenne nur die Rechtslage in Österreich, aber da verhält es sich so:

1: Nagelneues iPad für 300€ bei einem Rumänen (sorry) am Flohmarkt gekauft: Bei dem unrealistischen Preis hätte der Kunde merken müssen, dass der Privatverkäufer das Gerät nicht rechtmäßig erworben hat. Damit muss er es ggf. auch zurückgeben und bleibt auf den Kosten sitzen.
2: Nagelneues iPad für 600€ bei einem Händler gekauft: Die Margen von Apple sind für den Endverbraucher nicht ersichtlich, der Preis wirkt einigermaßen glaubwürdig. Da es auch noch bei einem Händler gekauft wurde hatte der Kunde keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit des Geschäfts zu zweifeln. Damit ist er auch rechtmäßiger Besitzer, selbst wenn sich der ursprüngliche Besitzer noch meldet. (gutgläubiger Erwerb)

Mit einem neuen iPad hatte ich den Fall noch nie, aber bei gebrauchten Fahrrädern kommt das sehr, sehr oft vor. Die hier geschilderte Situation liegt irgendwo dazwischen, wobei ich eher zu Variante 2 tendiere.

Solange es sogar bei Ottoversand das Ipad Air 128 LTE (das sollte das diskutierte sein) für 775€ gibt, kann man kaum argumentieren, daß die Preisdifferenz dem Konsumenten als potentiell illegal auffallen müsste. Derartige Abweichungen von der UVP sind i.A. leicht möglich, selbst bei "preisgebundenden" Spezialartikeln wie bspw. teuren Uhren (etwa Rolex) kann man derartige Rabatte vollog legal über Graumarkthändler bekommen.

Allerdings kann man klar argumentieren, daß das seltsame Rechnungs- und Bezahlgebaren des Händlers zumindest zur Vorsicht raten lassen müsste.
 

loisnrw

Reguläres Mitglied
04.02.2011
91
0
NRW
Wenn Redcoon aber nie Geld bekommen hat vom Käufer. Also es wurde von einem gehackten Account bezahlt, dann werden sie das Geld fordern. Egal was für ein Preis bezahlt wurde.
 

Sid

Erfahrenes Mitglied
31.05.2014
880
324
MUC
2: Nagelneues iPad für 600€ bei einem Händler gekauft: Die Margen von Apple sind für den Endverbraucher nicht ersichtlich, der Preis wirkt einigermaßen glaubwürdig. Da es auch noch bei einem Händler gekauft wurde hatte der Kunde keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit des Geschäfts zu zweifeln. Damit ist er auch rechtmäßiger Besitzer, selbst wenn sich der ursprüngliche Besitzer noch meldet. (gutgläubiger Erwerb)
Der Unterschied zu dem Fall hier ist, dass der Threadersteller eine Rechnung eines Dritthändlers über einen weitaus höheren Preis erhalten hat als er eigtl. bezahlt hat. Und genau das ist der Grund, an der Rechtmäßigkeit des Geschäfts zu zweifeln.

Ich bestelle ja auch nicht bei Amazon und Amazon kauft die Ware bei Otto, Otto liefert und weist eine viel höhere Rechnungssumme aus als ich bezahlt habe. Zumal wie bereits gesagt, der eBay Händler keinerlei Recht bzw. Befugnis hat, ohne Einverständnis des Threaderstellers in seinem bei einem Dritten Bestellungen aufzugeben. Wo kämen wir denn da hin?
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Ich bestelle ja auch nicht bei Amazon und Amazon kauft die Ware bei Otto, Otto liefert und weist eine viel höhere Rechnungssumme aus als ich bezahlt habe.

Naja, viel anders war es bei der AirFastTicket Geschichte ja auch nicht, vielleicht hatte der Besteller hier auch Gutscheine und Kinderrabatt eingelöst?
 

Sid

Erfahrenes Mitglied
31.05.2014
880
324
MUC
Möglich aber unwahrscheinlich, da dies vermutlich auf der Rechnung gestanden hätte. :)

Aber wir können hier viel spekulieren...
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.906
1.260
Vielleicht ist der Verkäufer auch einfach günstig an redcoon Guthaben gekommen oder er kauft mit Gutschein, der auf der Rechnung nicht auftaucht und das Ganze wird dann als Geschenk oder ähnliches verschickt?
 
C

Caravelle

Guest
Der Unterschied zu dem Fall hier ist, dass der Threadersteller eine Rechnung eines Dritthändlers über einen weitaus höheren Preis erhalten hat als er eigtl. bezahlt hat. Und genau das ist der Grund, an der Rechtmäßigkeit des Geschäfts zu zweifeln. (...)
Das ist korrekt, dem habe ich auch nichts hinzuzufügen. Die Rechnung ist allerdings erst nach Abschluss des Kaufs aufgetaucht. Damit sollte sich am Kauf an sich eigentlich nichts mehr ändern, Skepsis ist erst nach Erhalt der Rechnung angebracht. Bei der Bestellung gab es keinen Grund, an der Rechtmäßigkeit des Angebots zu zweifeln. Stand Österreich, nicht Deutschland.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
126
Bei Ebay ist eh Vorsicht geboten, wenn dann ein Verkäufer solch hochpreisigen Artikel erheblich unter reellem Preis anbietet, gleichzeitig aber die persönliche Abholung verweigert, keine Überweisung zulässt und einzig auf anonyme Onlinezahlung besteht, kann man zu 100% sicher sein das etwas faul ist.
Für den Fall das er wirklich Redcoon Gutscheine enGro zu verballern hat, warum sollte er auf schlappe 200,-- Euro pro Transaktion verzichten?
Warum sollte er etwas dagegen haben die Ware bei ihm direkt abzuholen?
Warum lautet dann die Rechnung nicht auf den Verkäufer?
Warum meldet sich der Threadersteller nicht einfach mal bei Redcoon und lässt das ganze prüfen?
Wenn alles in Ordnung ist, wird es auch so bleiben.
Falls nicht, dann hat der Käufer eh in kürze das Problem peinliche Fragen beantworten zu müssen, seine Adressdaten sind schließlich bekannt...!
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.101
1.487
DUS, HAJ, PAD
...
Warum meldet sich der Threadersteller nicht einfach mal bei Redcoon und lässt das ganze prüfen?
Wenn alles in Ordnung ist, wird es auch so bleiben.
...

Hm, wenn irgendwelche Airlines Tagestrips nach Tokyo für 200 Euro verkaufen, darf man auf keinen Fall anrufen bei der Airline.
Wenn man es günstige Meilentickets mit Kettensägen gibt, darf man auf keinen Fall was dazu posten.

Aber wenn man ein günstiges iPad bei ebay via eines Drittanbieters kauft soll man dort sofort anrufen.

So ganz einig scheinen wir uns nicht zu sein mit vermeintlich günstigen Angeboten, oder gelten für Fluggesellschaften / Tickets einfach nur andere Regeln als für Elektronik?

Beste Grüße
 

Matzinger

Erfahrenes Mitglied
19.06.2010
2.748
57
HAM, LAS, SIN
So ganz einig scheinen wir uns nicht zu sein mit vermeintlich günstigen Angeboten, oder gelten für Fluggesellschaften / Tickets einfach nur andere Regeln als für Elektronik

Du kannst ja mal darüber nachdenken, wer in welchen von dir genannten Fällen Opfer und Täter ist und ob eher Opfer oder eher Täter zur Polizei gehen...
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
4.339
2.093
KUL (bye bye HAM)
Also der TE kann zu 99,9999% sicher sein das es wie bereits beschrieben wurde, mit geklauten (gephishten) CVV2 Daten wurde via Paypal bei Redcoon mit Direktversand an den Kunden gekauft. Damit bekommt der KK-Betrüger eine deutlich höhere Rendite als wenn er anfängt das Ipad gegen Bares unter der Hand zu verkaufen. Auffallen tut der Vorgang irgendwann im Controlling. Jeder der glaubt das zwei Wochen nach dem Vorfall (inkl. chargeback) die Polizei vor der Tür steht, überschätzt die Ressourcen der deutschen Strafverfolgungsbehörden.
Zwar kauft Redcoon sehr viel Graumarkt-Ware ein, aber speziell bei Ipads mit GSM/LTE Modul & Iphones ist die Luft, dank des Vertriebsmodell von Apple sehr dünn. Somit ist der Preis des VK nicht darstellbar, bzw. mit Gutscheinen/Rabatten irgendwo zu erwerben. Mein Tip: irgendwann geht die ganze Nummer an eine Schwerpunkt-STA für Computerkriminalität und der Käufer wird in 12-15 Monaten von den Ermittlungsbehörden befragt. Aufgrund der Art und Weise und dem Preisgefüge wird man sich auf Treu & Glauben einigen. Event. wird auch garnichts kommen, da PayPal nicht als besonders kooperationbereit gegenüber nicht-amerikanischen Ermittlungsbehörden zeigt und den Zahlungsausfall nicht an Redcoon weiterreicht, wenn der Betrüger die Lieferadresse des Endkunden in den PP Account eingetragen hat.