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Der Verdacht läßt sich aber nicht beweisen. Die IP-Adresse bei der Bestellung bei Redcoon kann nicht dem OP zugeordnet werden. Strafrechtlich sollte hier nichts zu befürchten sein.
Maximal läßt sich zivilrechtlich hier ein Herausgabeanspruch herleiten, weil der OP kein Eigentum an der gestohlenen Sache erworben hat. Wobei die Frage natürlich bleibt, inwieweit man hier "Treu und Glauben" berücksichtigen wird...
Ist ein Produkt gestohlen wenn es mit gestohlenem Geld/CC bezahlt wurde? Meine Ansicht: nein. Ein Herausgabeanspruch wäre daraus m.E. nicht abzuleiten.