Haftung für Kofferinhalt

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axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.405
320
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Wenn hier falsch, bitte verschieben!

Haftet die ausführende Fluggesellschaft für den Kofferinhalt, der teilweise entwendet oder beschädigt werden?

Es geht um ein iPad, dass im Koffer liegt.

Weiteres Problem: dieser ist nicht verschlossen.

5 min nach Gepäckaufgabe würde die Herausgabe des Koffers verlangt, was jedoch nicht funktioniert hat (in AMS)

Erspart euch bitte Kommentare, wie dumm man sein kann etc.
 

worldflyer

Erfahrenes Mitglied
03.04.2012
4.037
185
Die Airlines versuchen sich normalerweise sich dahingehend zu exkulpieren, dass du in den Bedingungen extra darauf hingewiesen wirst, dass solcherlei Gegenstände ins Handgepäck zu nehmen sind.
 
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Reaktionen: Du bist Deutschland!

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.405
320
Die Airlines versuchen sich normalerweise sich dahingehend zu exkulpieren, dass du in den Bedingungen extra darauf hingewiesen wirst, dass solcherlei Gegenstände ins Handgepäck zu nehmen sind.
Die Exkulpation dürfte vorliegend nicht ausreichen, weil ja die Herausgabe des Koffers verlangt wurde, etwa 2,5 h vor Abflug..

Diese Zeit hat nciht ausgereicht, um den Koffer zu finden.

Sind wir Mal froh, dass es nur ein iPad und keine Bombe war..
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
9.119
5.845
Z´Sdugärd
Na aber so ganz verstehen kann ich es nicht was du schreibst...Herausgabe des Koffers vor Abflug? Vom Handgepäck oder wie?
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.405
320
Neee aufgegebenes Gepäck.

Aber: es kam als ganzes an! Happy end! :)
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.410
120
BSL
wird nicht mehr danach gefragt, ob man Lithium-Batterien (wie sie in iPads verbaut sind) oder elektronische Geräte im Gepäck hat?
Das bin ich bisher nur 1x gefragt worden (von Avianca in Panama), sonst nirgends (inkl. China, wo Batterien im Handgepäck ja gerne mal ausführlich angeschaut werden). Und ich bin schon oft mit einem alten Laptop im Aufgabegepäck geflogen, war (ausser Panama) immer egal.
 

Eiser

Aktives Mitglied
02.04.2010
194
6
Also ich würde fast jedesmal gefragt und beim online Check in Must du das auch extra bestätigen.
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.405
320
Glückwunsch!

Aber: Ist es nicht etwas schräg, nachdem man den eigenen Fehler bemerkt hat, direkt mal nach Haftung der Airline zu fragen?
Ein bisschen Verantwortung für das eigene Handeln sollte man doch annehmen können?
Danke.

Die eigene Haftung fällt meines Erachtens weg, weil ja 2,5 h vor Abflug die Herausgabe des Koffers verlangt wurde.

Das Kind war quasi noch am fallen, erst mit 'flight closed' (o. ä.) war das Fallen abgeschlossen..
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.378
772
Unter TABUM und in BNJ
Danke.

Die eigene Haftung fällt meines Erachtens weg, weil ja 2,5 h vor Abflug die Herausgabe des Koffers verlangt wurde.

Das Kind war quasi noch am fallen, erst mit 'flight closed' (o. ä.) war das Fallen abgeschlossen..

Deine Auffassung ist in jeder Hinsicht (juristisch, moralisch und realistisch) falsch und vermengt Fehler und Folgefehler.

Du argumentierst "Ich bin zwar bei Rot über die Ampel gefahren, das andere Auto, dass grün hatte, kam aber von links - also hat der Schuld".
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.405
320
Du argumentierst "Ich bin zwar bei Rot über die Ampel gefahren, das andere Auto, dass grün hatte, kam aber von links - also hat der Schuld".

Ganz sicher nicht, weil die Lichtzeichenanlage die Vorfahrt regelt, also für den rechts-vor-links-Grundsatz kein Raum ist.

Noch einmal: die Airline/service war über 2.5 h nicht in der Lage, einen identifizierbaren Koffer rauszusuchen, obwohl ihr dies in jeglicher Hinsicht möglich war, ohne den Flugbetrieb zu stören.

Argumente, die dagegen sprechen, sehe ich nciht, bin aber dankbar, wenn welche aufgezeigt werden, warum das Raussuchen des Koffers nicht möglich gewesen sein soll.
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.405
320
Große Sprüche klopfen bringt keinem was.

Erklärt mir bitte einfach, warum ich weiterhin haften soll, wenn die Fluggesellschaft den Koffer nicht herausgibt, damit ich das Ding rausholen kann.
 

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.410
120
BSL
Erklärt mir bitte einfach, warum ich weiterhin haften soll, wenn die Fluggesellschaft den Koffer nicht herausgibt, damit ich das Ding rausholen kann.
Wieso muss die Fluggesellschaft das leisten können?

Der normale Prozess für abfliegende Passagiere sieht vor, dass Gepäck abgegeben und verladen wird (-> Einbahnstrasse).
Das kurzfristig (und ja, auch 2.5h sind kurzfristig) rückgängig zu machen ist keineswegs alltäglich und ich sehe nicht, warum das so selbstverständlich möglich sein muss?
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.346
14.458
FRA/QKL
Erklärt mir bitte einfach, warum ich weiterhin haften soll, wenn die Fluggesellschaft den Koffer nicht herausgibt, damit ich das Ding rausholen kann.
Oha... :sick:

Kapierst du wirklich nicht? :eek:

Schon mal darüber nachgedacht, dass dein eingecheckter Koffer schon längst von der Fluggesellschaft an den AMS Gepäckdienst übergeben wurde. Die Fluggesellschaft erhält das Gepäck erst wieder im Flieger übergeben. Wie soll sie da einfach ein Gepäckstück aus den Katakomben holen? :confused:

Wieso kann man nicht einfach mal zu einem Fehler stehen und versucht immer andere in die Verantwortung zu drängen... :doh:
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
28.777
20.060
www.red-travels.com
Die einzige Möglichkeit vielleicht noch ranzukommen wäre der Weg über den Handling Agent. Inwieweit sowas klappt bitte am Airport selbst herausfinden, die Agents am Check-In haben damit nichts mehr am Hut, sobald das Gepäck "raus" ist
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.386
4.785
GRQ
Erklärt mir bitte einfach, warum ich weiterhin haften soll, wenn die Fluggesellschaft den Koffer nicht herausgibt, damit ich das Ding rausholen kann.

Die Fluggesellschaft kann das warscheinlich kaum tun weil die Koffer so bald auf dem Knopf gedrückt ist im Transit ist, übergeben an der Schiphol NV. Eine Unterbrechung diesen automatisierten Ablaufs ist warscheinlich mit soviel Kosten verbunden, dass es für die Fluggesellschaft (nach niederländischem Recht) nicht zumutbar ist, diesen Prozess an zu stossen für Fehler des Passagiers ohne realen Risiken für den guten Flugablauf.

IANAL, aber im Prinzip wurde ich sagen dass die Fluggesellschaft immer haftet, und dass die Haftung nicht wirkungsvoll auszuschliessen ist, erst recht nicht wenn das Raumgepäck eine bezahlte Zusatzleistung ist. Auch z.B. KLM verweist hier auf Artikel 17 des Montrealer Abkommens. Allerdings ist bei Schaden oder Verlust kaum glaubhaft zu machen dass den Sachbestand tatsächlich drin und unbeschädigt war.

Ich hoffe, das beantwortet die Frage zur Zufriedenheit.
 
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Reaktionen: MisterG

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Koffer zureuck, vergiss es. Hatte letztens unsere Kophhoerer auf dem Weg LAS-AMS wegen Bequemlichkeit oben in eine Tasche gelegt. Aus dem Taxi, curbside check-in, natuerlich vergessen und weg waren sie. Der gute Mann sagte, theoretisch kann man ... haben es dann gelassen. Waren in AMS aber noch da.

Anyway, wenn das Teil geschrottet ankommt Dein Problem da es nicht ins Aufgabegepaeck gehoert.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
... Erklärt mir bitte einfach, warum ich weiterhin haften soll, wenn die Fluggesellschaft den Koffer nicht herausgibt, damit ich das Ding rausholen kann.

Du hast recht. Du haftest natürlich nicht. Sondern alle anderen. Einerseits der Kofferhersteller, der müsste seinen Koffer so konstruieren, dass Du ein IPad gar nicht in den Koffer hättest legen können. Falls es ein günstiger Koffer aus einem Niedriglohnland war, haftet natürlich der Kofferimporteur zur ungeteilten Hand, dieser hätte den Koffer gar nicht importieren dürfen. Der Check In Agent haftet natürlich auch persönlich, da er Dich nicht gefragt hat, ob es Dir gut geht. Hätte er müssen.

Der Hersteller des Koffertransportsystems am Flughafen, der Flughafen selbst, der Erbauer des Terminals, die Fluggesellschaft, der Hersteller des Flugzeugs, der Handling Agent, die Purserin, der Pilot und natürlich auch der Ramp Agent. Alle haften. Und dein Geburtshelfer, weil er Dir offenbar beim auf die Welt kommen nicht einen Klaps auf den Hintern, sondern auf den Kopf gegeben hat. Dieser Thread ist dafür die Beweisführung.

Und falls die alle nichts rausrücken wollen und das IPad kaputt ist, geh zur Mami und verlange den Kauf eines neuen. Denn Eltern haften bekanntlich ja für Ihre Kinder!
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.405
320
Die Fluggesellschaft kann das warscheinlich kaum tun weil die Koffer so bald auf dem Knopf gedrückt ist im Transit ist, übergeben an der Schiphol NV. Eine Unterbrechung diesen automatisierten Ablaufs ist warscheinlich mit soviel Kosten verbunden, dass es für die Fluggesellschaft (nach niederländischem Recht) nicht zumutbar ist, diesen Prozess an zu stossen für Fehler des Passagiers ohne realen Risiken für den guten Flugablauf.

IANAL, aber im Prinzip wurde ich sagen dass die Fluggesellschaft immer haftet, und dass die Haftung nicht wirkungsvoll auszuschliessen ist, erst recht nicht wenn das Raumgepäck eine bezahlte Zusatzleistung ist. Auch z.B. KLM verweist hier auf Artikel 17 des Montrealer Abkommens. Allerdings ist bei Schaden oder Verlust kaum glaubhaft zu machen dass den Sachbestand tatsächlich drin und unbeschädigt war.

Ich hoffe, das beantwortet die Frage zur Zufriedenheit.
Danke für deine Antwort, aber du schreibst selbst "wahrscheinlich kaun tun, weil.." und "wahrscheinlich mit soviel Kosten verbunden, dass.."

Mir geht es um die "Weigerung", das Gepäckstück herauszugeben.. um es positiv zu formulieren: welche Möglichkeiten habe ich, nach Gepäckaufgabe an mein Gepäck wieder ranzukommen, ohne behaupten zu müssen, dass da eine Bombe drin ist?

Ich möchte nicht rumdoktern, insbesondere ist ja der konkrete Fall gut zu Ende gegangen.. aber der thread könnte für künftige Fälle vllt. hilfreich sein.

Wenn das also so stimmt, dass die Fluggesellschaft mit dem Knopfdruck keinen Zugriff mehr auf Gepäckstücke hat, dann hat das die Handlingsagentur?