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Leider nicht, ich hatte das schonmal, mein Auto wurde einfach ein paar Straßen weiter wieder abgesetzt. War ein teurer Spaß, den man nur einmal im Leben macht.
besser als irgendwo auf einem abgeschlossenen Hinterhof zu x€ Verwahrungsgebühr
Leider nicht, ich hatte das schonmal, mein Auto wurde einfach ein paar Straßen weiter wieder abgesetzt. War ein teurer Spaß, den man nur einmal im Leben macht.
Naja die ganze Gegend da unten ist jetzt nicht erst seit Februar 2026 ein Pulverfass... muss man selbst wissen ob man über solche Länder fliegen muss.
Nicht zu vergessen den neuen Parkplatz P6 am T2 mit 10% Eroeffnungsangebot:Man munkelt, dass der Flughafen so etwas wie ein Parkhaus hat, wo man parken kann
Echt Krass:
"Bei der Einrichtung eines mobilen Halteverbots, gilt laut ADAC eine gesetzliche Vorlaufzeit von drei vollen Tagen. Das bedeutet, zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen abgestellter Fahrzeuge müssen mindestens drei Tage (72 Stunden) liegen."
Nur der Vollständigkeit halber (bevor hier irgendwer auf vermeintlich kreative Gedanken kommt): beim Aufstellen Haltverbots-Beschilderung (und beim Abschleppen) wird üblicherweise neben der Kennzeichen der Ventilstand der Räder erfasst. - D.h. ein "ich hab's erst später hingestellt" oder man fährt's zwischenzeitlich weg und dann wieder hin, führt regelmäßig nicht zum gewünschten Erfolg.Echt Krass:
Bei der Einrichtung eines mobilen Halteverbots, gilt laut ADAC eine gesetzliche Vorlaufzeit von drei vollen Tagen. Das bedeutet, zwischen dem Aufstellen der Schilder und dem Abschleppen abgestellter Fahrzeuge müssen mindestens drei Tage (72 Stunden) liegen.
Rechts-Links Schwäche gibt es öfter als man vermuten magWas aber durchaus viele der Firmen nicht korrekt hinbekommen: das Anfangszeichen hat den Pfeil oben (Pfeil zeigt zur Fahrbahn), das Ende Zeichen hat den Pfeil unten (Pfeil zeigt von der Fahrbahn weg). - Aber keine Ahnung ob das schon irgendwer geschafft hat, damit mal nem Richter erfolgreich auf den Wecker zu gehen.
