Handwerker verursachen Dachschaden / Wassereinbruch - Mieter dreht durch

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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.780
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Für genau diese Fälle gibt es den Haftrücklass und nach Norm abarbeiten, fertig.

Der "Haftrücklass" kommt aus dem österreichischen Recht: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftrücklass. Da der OP gemäß Ortsangabe aus FRA kommt, gehe ich mangels abweichender Angaben davon aus, dass sich die fragliche Immobilie auch in der dortigen Umgebung befindet. ;)
 
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feb

Guest
Lasst doch den Handwerker erstmal schauen und ggfs. etwas machen. Wenn man das richtig bespricht sollte das Problem auch gelöst werden können. Danach kann man immer noch Gutachter etc. hinzuziehen, im Gegensatz zum Auto muss sich der Geschädigte nicht zuallererst mit der Versicherung auseinandersetzen. Eigentlich sollte alle Beteiligten klar sein, dass ein Anwalt kein Mehrwert schafft, zumindest in meiner Berufspraxis war das bisher alle Beteiligten zu vermitteln - Sachverständige, anderes Thema, aber sicher nicht sofort ohne Nachbesserungsversuch.

Deine Baldrianmethode verstehe ich nicht. Tagtäglich haben Rechtsanwälte Mandanten auf der Matte stehen, die mit aller Macht einen € 40- VerkehrsOWi- Bußgeldbescheid partout nicht schlucken bzw. anfechten wollen und der Fall des OP, bei dem die Brühe vom Dach in die Mieterwohnung suppt und der Mieter ev. bald Schadensersatz und Mietminderung geltend machen wird und zudem die Gebäudesubstanz zu leiden droht, der ist nicht bedeutsam genug?

*Kopfschüttel*

Der "Haftrücklass" kommt aus dem österreichischen Recht: https://de.wikipedia.org/wiki/Haftrücklass. Da der OP gemäß Ortsangabe aus FRA kommt, gehe ich mangels abweichender Angaben davon aus, dass sich die fragliche Immobilie auch in der dortigen Umgebung befindet. ;)

Ganz richtig, im deutschen Recht läuft das ganz ähnlich unter "Gewährleistungseinbehalt", den ich aber bei Aufträgen von Laien und insbesondere bei Kleinaufträgen fast nie sehe. Und wie du richtig darlegst: Die Einbehaltssumme, wenn sie denn vereinbart wäre, lockt keine Katze hinter dem Ofen hervor.
 

BjoernSOAD

Erfahrenes Mitglied
31.12.2014
884
0
MUC
Ist ein Unterdach nicht etwas relativ modernes?

Das weiß ich nicht. Im Studium lerne ich den aktuellen Stand der Technik und weniger über alte Konstruktionen.
Soweit ich weiß gibt es auch Möglichkeiten ohne Unterspannbahn zu konstruieren. Z.B. durch höhere Dachneigung oder hinterlüftete Dächer etc.

Unabhängig davon, wenn es zwei Stockwerke unterhalb des Dachstuhls von der Decke tropft, dann ist das Wasser ziemlich weit gewandert und kann unter Umständen einiges durchfeuchtet haben. Vor allem bei ausgebauten Dachgeschossen mit gedämmten Dächern kann es durch die Durchleuchtung der Dämmung zu größeren Schäden kommen.
 

seppi1337

Erfahrenes Mitglied
03.01.2017
277
15
ZRH
Unterspannbahnen bräuchte es bei den meisten Dächern nicht mehr (ausser es wird für längere Zeit das Dach nicht gedeckt (2-3Monate halten die U-Dächer dem Wetter stand)) Diese Folien sind wirklich nur gegen das Wasser was unter die Ziegel kommen kann. Darunter liegt das Unterdach was schon Wasserabweisend ist.
Wenn man aber eine Unterspannbahn darauf hat sollten die Konterlatten eine Nageldichtung haben (bei Dächern bis ca 35Grad)
 

David_DE

Erfahrenes Mitglied
21.05.2013
1.759
616
Viel Glück, dass das nicht so wild kommt, wie es kommen kann!
Bei meiner Behausung ist eine planmäßige Dachsanierung komplett in die Hose gegangen. Es gab mehrfach Wassereinbruch und dann wurde leider auch vergessen, dass Regenwasser und Malen nach Zahlen eine gute Idee sind. Ansonsten sucht sich das Wasser seinen eigenen Weg.
Es wurde vergessen während der Sanierung das Wasser kontrolliert abzuleiten. So ist es dann einfach der Schwerkraft gefolgt und auf Erdreich gestoßen, das für derartige Regenfälle nicht vorbereitet war. Folge war, dass das Wasser es durch die Mauer in den Keller geschafft hat (war 2015 ein regenreicher Juli und August). Da stand das dann. Das Haus musste übrigens auch noch schick freigelegt werden.

Was war ich da froh, lediglich Mieter zu sein. Meines Wissens zieht sich der Rechtsstreit mit Gutachter und allem drum herum seit gut zwei Jahren.
Auch wenn es bei dir nicht so schlimm kommen muss und der Dachdecker "nett" wirkte: Bei Wasser und Dach geht es um zu viel als das man auf einen Fachanwalt verzichten könnte.
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
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Farewell City
Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge und Infos.

Das Dach ist aus den 60ern, offene Konstruktion, kein Unterdach, keine Unterspannbahn.

Kurzes Update:

* Handwerker blieb gestern (entgegen Zusage vom WE) einfach fern - ein deutliches Fax am Abend (ja, das schien mir angebracht)
veranlasste ihn dann zum Rueckruf und Zusage für heute früh

* Die 2 Arbeiter (welche auch die Arbeiten ausgeführt hatten) tauchten heute früh auf (mit nur 45 Minuten delay) und begingen das Dach. Mutmaßliche Ursache: Gebrochene Ziegel - die Arbeiter bestätigten das exakt dort der Aufzug montiert war.

* Der Arbeiter A murmelte ständig etwas von Haarriss, und er habe alles durchgesehen und sogar einzelne Ziegel getauscht. Der Arbeiter B murmelte "das konntest Du doch gar nicht sehen von wo Du damals (im Frühjahr) geschaut hattest - - Arbeiter B meinte zum Abschied auch dass die Sache wohl etwas für die Versicherung sei.

* die defekte Ziegel wollten die beiden mitnehmen - das habe ich "charmant" unterbunden...

* ich habe den beiden gedankt - und sie gebeten ihren Chef zu informieren, der mich dann hoffentlich in Kuerze kontaktiert. Ansonsten kontaktiere ich ihn ;-) Bzw meine Frau - das Haus gehört ihr nämlich wie ich mit Schmunzeln festgestellt habe :cool:

* Ich hatte den Nachbar des Mieters als Zeugen mit dabei...

Stand by - I`ll keep you posted...
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
16
Farewell City
Update:

Die Firma hat uns lapidar (und offengestanden sehr unfreundlich) mitgeteilt,
dass

* es sich um ein altes Dach handele
* es ein Haarriss gewesen sei der nicht ursächlich mit den Arbeiten in Zusammenhang stünde
* die "Sache damit für sie erledigt sei" (O Ton)

Ich habe keine Zeit und keine Nerven mich auf dieser Basis herumzuärgern, deshalb:

Nun - wir haben entschlossen ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren zu starten,
unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes.

Stand by - I`ll keep you posted.
 

malone

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
1.457
713
Update:

Die Firma hat uns lapidar (und offengestanden sehr unfreundlich) mitgeteilt,
dass

* es sich um ein altes Dach handele
* es ein Haarriss gewesen sei der nicht ursächlich mit den Arbeiten in Zusammenhang stünde
* die "Sache damit für sie erledigt sei" (O Ton)

Ich habe keine Zeit und keine Nerven mich auf dieser Basis herumzuärgern, deshalb:

Nun - wir haben entschlossen ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren zu starten,
unter Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes.

Stand by - I`ll keep you posted.

GsD
"Ein Happy End im Sinne des Forums"(n).
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.148
3.065
Z´Sdugärd
Genau aus dem Grund schaue ich das ich wo es nur geht alles selber mache. Das man dabei noch Geld spart ist der Nebeneffekt. Wen man so sieht was sich heutzutage "Handwerker" oder noch schlimmer "Meister" schimpfen darf, da ist Meister Röhrich nich ein Lehrling dagegen ;)

Wer beim Zucherburg Gesichtsbuch ist da gibts eine schöne "Arebeitpfusch" Gruppe. Immer wen man glaubte alles gesehen zu haben kommt da wieder einer und topt das alles!

Viel Glück!
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.488
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Farewell City
* Case closed *

Handwerker hat außergerichtlich alle Kosten bezahlt - aber der Reihe nach:

* Gerichtliches Beweissicherungsverfahren mit Gutachter - Kosten rund 2.000 Euro

* Der Gutachter war sehr flexibel - vorallem hatte er gute Ideen wie man eine echte Bauteilöffnung "vermeiden" konnte (was nochmal mit Gerüst usw Kosten iHv 3 - 5k Euro bedeutet hätte).

Schlussendlich konnten keine Feuchtigkeitschäden / Stauungen im Haus festgestellt werden - alles ist derart "belüftungs - offen" dass die Feuchte gut abtrocknen konnte.

Soweit erstmal gut, dass keine Schäden zu vermelden sind - blieb die Frage nach den uns entstandenen Gutachter / RA Kosten: Unsere Kanzlei hat den "kurzen" Weg direkt zum Gegner gewählt - dieser hat eingewilligt die Kosten des Verfahrens und die Kosten der notwendigen kleinen Streich und Instandsetzungsarbeiten pauschal zu zahlen. Ohne Gericht, aber eben auch ohne Anerkennung von Schuld.

Insgesamt ein in jeder Hinsicht erfreuliches Ende dieser potentiell üblen Story.

Wenn ich nun überlege, dass der Gegner mit einem kooperativen Herangehen auch mit 300 - 400 Euro aus der Nummer gekommen wäre, wenn wir nämlich gemeinsam den Schaden "begutachtet" hätten ohne RA, ohne Gutachter etc...