Hat eine Klage auf Schadenersatz Aussicht auf Erfolg?

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divejbba

Neues Mitglied
21.10.2019
2
0
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Hallo,

[Kurzfassung]
Ich habe zwar eine Übernachtung in einem Hotel in Brüssel (Nähe Flughafen) gebucht, aber nicht gewährt bekommen. Ich musste schließlich, um nicht auf der Straße nächtigen zu müssen, in einem teuren Hotel (Sheraton) einchecken. Nun möchte ich gerne wissen, in wiefern ich das Hotel auf Schadenersatz und Erstattung der Kosten verklagen kann.

[Langfassung]
Ich hatte für meine Familie und mich (2 Erwachsene und ein 12-jähriges Kind) eine Übernachtung in einem Flughafen-Hotel in Brüssel (Hotel Campanile Brussels Airport) für den 19.10. zum 20.10.2019 gebucht. Nachdem uns ein Taxi zum Hotel gefahren hat (Ankunft ca. 23.50 Uhr), und das Taxi wieder weg war, stellten wir fest, dass nicht nur die Rezeption ab 23:00 Uhr geschlossen hatte, sondern das ganze Hotel. Anrufen half nicht und Klopfen an allen Türen und Fenstern auch nicht. Schließlich fuhr uns ein weiterer Gast, der nach uns gekommen war, mit seinem eigenen Wagen zurück zum Flughafen. Ich musste schließlich für mich und meine Familie, um nicht auf der Straße nächtigen zu müssen, in einem teuren Hotel (Sheraton) einchecken. Es waren keine anderen Hotels laut Booking.com für dieselbe Nacht mehr buchbar, da ausgerechnet an diesem Wochenende die größte Reisebus-Messe ganz Europas stattfand.

Nun möchte nun gerne wissen, in wiefern ich das Hotel auf Schadenersatz und Erstattung der Kosten 70 Euro für das geschlossene Hotel + 250 Euro für das teure Sheraton verklagen kann. Hat das Aussicht auf Erfolg? Wie gehe ich am besten vor?

PS: Ich habe soeben noch einmal auf Booking.com nachgeschaut. Dort stet bei diesem Hotel nirgendwo, dass Anreisen nur bis 23:00 Uhr erfolgen können. Im Ibis Brussels Airport Hotel ist das ohne Probleme möglich. Die Rezeption dort ist dies ganz Nacht besetzt. So wie ich das für Flughafen-Hotel kenne.
 

Michael54431

Erfahrenes Mitglied
17.01.2018
1.119
397
STR
auf Booking steht unten direkt in der Grafik Anreise 14:00 - 23:00.

Edit: Und weiter unten nochmal: "Bitte beachten Sie, dass der Check-in nur von 14:00 bis 23:00 Uhr möglich ist. Im Falle einer früheren oder späteren Anreise melden Sie sich bitte so bald wie möglich telefonisch oder via E-Mail beim Hotel."
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.736
1.916
Die Frage ist doch, ob die späte Ankunft angekündigt wurde oder man sich darauf verlassen hat, dass eine 24 Stunden Rezeption vorhanden ist. Sowas würde ich bei einer so späten Anreise auf jeden Fall abklären.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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2.700
Die Chancen stehen schlecht, zum einen dürfte hier der Gerichtsstand in Belgien liegen zum anderen muss nach deutschem Recht wenn dies zur Anwendung kommen sollte, korrigiert werden es besteht nur Anspruch auf die Mehrkosten in diesem Fall die 250 Euro die 70 Euro sind dennoch zu zahlen.

Bei der ganzen Sache hat man allerdings ein massives Beweisproblem wenn ich mir die Hotelbeschreibung bei Booking ansehe finde ich das:

Screenshot_2.jpg

Man müsste nun auch noch beweisen, dass diese Informationen zum Zeitpunkt der Buchung nicht eingefügt worden waren, was aber eher ungewöhnlich sein dürfte da solche Beschreibungen nur selten geändert werden.

Dem ersten Anschein nach ist davon aus zu gehen, dass ihr die Angebotsbedingungen nicht vollständig/aufmerksam genug gelesen habt und die Ankunft außerhalb der CI Zeiten euch an zu lasten ist und daher kein Anspruch besteht.

Theoretisch könnte das nach Belgischem Recht nochmals anders aussehen aber da hilft nur ein lokaler Rechtsanwalt.

Insgesamt dürfte aber das Risiko einfach nur weitere Kosten zu verursachen deutlich höher sein als die Erfolgsaussichten.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
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1.056
TXL
Ist doch egal, was die Webseite des Hotels über die Öffnungszeiten der Rezeption schreibt, wenn bei der Buchung klipp und klar gesagt (und damit vereinbart) wird, dass der Check-In bis 23 Uhr zu erfolgen hat (und ja, das steht da bei Booking!). Mal abgesehen davon, dass Rezeptionszeiten nicht gleich Check-In Zeiten sind, gilt ja maßgeblich, welche Bedingungen bei der Buchung galten und das sind diejenigen von Booking, keine anderen.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Letztlich kannst du max. die 170€ Mehrkosten einfordern - mit Problemen bei der Argumentation und Beweisführung. Ob sich das lohnt?
 
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divejbba

Neues Mitglied
21.10.2019
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Ich habe natürlich nur auf der Hauptseite in meiner Booking.com App (bei mir ios-App / falls es einen Unterschied zur Android-Version gibt) nachgesehen. Zugegeben, wenn ich auf "Wichtige Informationen" klicke, sehe ich das jetzt auch. Da bin ich aber seiner Zeit nicht darauf gekommen, da ich dachte, dass es bei einem Flughafen-Hotel üblich ist, dass die Rezeption rund um die Uhr offen ist.
 
M

Mcflyham

Guest
Du schreibst doch selbst, dass du dir vorliegende Informationen nicht/nicht sorgfältig gelesen hast, sondern Annahmen getroffen hast, die falsch waren. Da kann das Hotel nun wirklich nichst dafür. Also leider: selbst schuld!
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ich habe natürlich nur auf der Hauptseite in meiner Booking.com App (bei mir ios-App / falls es einen Unterschied zur Android-Version gibt) nachgesehen. Zugegeben, wenn ich auf "Wichtige Informationen" klicke, sehe ich das jetzt auch. Da bin ich aber seiner Zeit nicht darauf gekommen, da ich dachte, dass es bei einem Flughafen-Hotel üblich ist, dass die Rezeption rund um die Uhr offen ist.

Leider klares Eigenverschulden, Anspruch im rechtlichen Sinne gleich 0.
Es als Lehrgeld betrachten und das nächste mal auch wirklich alle Details des Vertrages lesen.
Man könnte jetzt nur noch auf Kulanz hoffen um die 70 Euro erstattet zu bekommen, Chancen aber eher unwahrscheinlich.
Wenn dabei nichts raus kommt könnte man auch noch eine Nachricht an den Booking Kundenservice schreiben dort könnte es dann wenigsten einen Gutschein geben, nicht viel aber eben auch besser als nichts.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
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Berlin
Leider klares Eigenverschulden, Anspruch im rechtlichen Sinne gleich 0.
Wenngleich ein Anspruch wohl in der Tat unwahrscheinlich wirkt, bin ich überrascht, mit welcher Eindeutigkeit hier einige einen solchen ablehnen, ohne die Frage anwendbaren Rechts beantwortet zu haben. Es wird ja immer sehr schnell von deutschem Recht ausgegangen, aber hier haben wir ein Hotel in Belgien, einen Online Plattform mit Sitz in den Niederlanden und über den TO bzw. dessen hauptsächlichen Aufenthaltsort wissen wir gar nichts.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.347
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Wenngleich ein Anspruch wohl in der Tat unwahrscheinlich wirkt, bin ich überrascht, mit welcher Eindeutigkeit hier einige einen solchen ablehnen, ohne die Frage anwendbaren Rechts beantwortet zu haben. Es wird ja immer sehr schnell von deutschem Recht ausgegangen, aber hier haben wir ein Hotel in Belgien, einen Online Plattform mit Sitz in den Niederlanden und über den TO bzw. dessen hauptsächlichen Aufenthaltsort wissen wir gar nichts.

Ich zitiere mal meinen ersten Satz. "Die Chancen stehen schlecht, zum einen dürfte hier der Gerichtsstand in Belgien liegen"
Ich kenne zugegeben das belgische Recht nicht besonders gut aber in bisherigen Sachverhalten wurden Ähnlichkeiten im Zivilrecht zum deutschen BGB schon deutlich.

Natürlich wird nur ein belgischer RA die Frage endgültig beantworten können, aber hier hat eine Partei die Vertragsbedingungen nicht oder nicht genau genug gelesen, dass hier das belgische Recht den Verbraucher vor Eigenverschulden schützt kann ich mir nicht sinnvoll vorstellen.
Auch dürfte die Begrenzung des Checkins auf gewisse Uhrzeiten auch nach belgischem Recht nicht angreifbar sein, zumal ja auch ein CI um beispielsweise 0:10 Uhr nicht pauschal ausgeschlossen wird, sondern es wird erklärt, dass hier vorher eine Kontaktaufnahme zu erfolgen hat.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Na ja, für mich passen die Eindeutigkeit hier
Leider klares Eigenverschulden, Anspruch im rechtlichen Sinne gleich 0.
und die Relativierung hier
Ich zitiere mal meinen ersten Satz. "Die Chancen stehen schlecht, zum einen dürfte hier der Gerichtsstand in Belgien liegen"
Ich kenne zugegeben das belgische Recht nicht besonders gut aber in bisherigen Sachverhalten wurden Ähnlichkeiten im Zivilrecht zum deutschen BGB schon deutlich.
nicht zusammen, aber das Ergebnis wird schon stimmen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.347
2.700
Na ja, für mich passen die Eindeutigkeit hier

und die Relativierung hier

nicht zusammen, aber das Ergebnis wird schon stimmen.

Nun aber zwischen den Nachrichten hat sich aber der Sachverhalt geändert.

Zum Zeitpunkt der ersten Nachricht war noch nicht klar ob der TO die Bedingungen kannte, da hätte man durchaus noch ansetzen können.
Aber später hat der TO ja selbst zugegeben, dass die Bedingungen vorhanden waren sie aber nur nicht gelesen wurden.

Zumindest was das angeht ist das belgische Recht dem deutschen ähnlich, während einem Auftrag in Brügge hat ein Kollege hat privat ein technisches Bauteil für seine (deutsche) Heizanlage gekauft, am Ende hat das Teil nicht funktioniert und sogar eine große Störung verursacht weil die technischen Parameter andere waren als die Bauteile die man in Deutschland bekommt.
Das alles hätte er aber aus den Technischen Daten erkennen können, Ergebnis war nach der Beratung durch den Anwalt keine Chance auf einen Anspruch er hätte sich besser informieren müssen.
Einen so großen Unterschied zu einer Hotelbuchung und deren Bedingungen sehe ich nicht, dass man hier zu einem anderen Ergebnis kommt.
 
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odie

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30.05.2015
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5.508
Z´Sdugärd
Sorry ich versteh es mal wieder nicht.

Man ist SELBST NICHT in der Lage die Buchungsbestätigung zu lesen und die "Öffnungszeiten" zu verstehen und sucht die Schuld mal wieder woanders. Allein schon der Gedanke an eie Klage lässt eben schon sehr tief blicken. Wen du vor einer roten Ampel stehst und einfach losfährst...ist die Klage von Erfolg wen den Ampelhersteller verklagst?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Da bin ich aber seiner Zeit nicht darauf gekommen, da ich dachte, dass es bei einem Flughafen-Hotel üblich ist, dass die Rezeption rund um die Uhr offen ist.
Dass du bei einer 2-Sterne-Bude und einem Übernachtungspreis von 70 Euro überhaupt erwartest, dass es eine Rezeption (geschweige 24/7) gibt. Wenn ich mir die Reviews von dem Laden so ansehe, solltest du wohl froh sein, dort nicht übernachtet zu haben...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.347
2.700
Sorry ich versteh es mal wieder nicht.

Man ist SELBST NICHT in der Lage die Buchungsbestätigung zu lesen und die "Öffnungszeiten" zu verstehen und sucht die Schuld mal wieder woanders. Allein schon der Gedanke an eie Klage lässt eben schon sehr tief blicken. Wen du vor einer roten Ampel stehst und einfach losfährst...ist die Klage von Erfolg wen den Ampelhersteller verklagst?

Das ist jetzt aber auch eine sehr überzogene Reaktion, der TO hat erst jetzt durch die Hinweise hier im Forum festgestellt dass die Bedingungen zum Checkin auch auf der Website zu finden sind.
Von daher war die Frage nach der rechtlichen Wertung am Anfang durchaus in Ordnung.
 
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odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.829
5.508
Z´Sdugärd
Das ist jetzt aber auch eine sehr überzogene Reaktion, der TO hat erst jetzt durch die Hinweise hier im Forum festgestellt dass die Bedingungen zum Checkin auch auf der Website zu finden sind.
Sorry aber wen der TE schreibt er hat sogar NOCHMALS bei Booking geschaut und nix gefunden -> Ein Screenshot zeigts aber. Der TE schreibt er hätte die Buchungsbestätigug nicht gelesen -> Da stehen solche Sachen aber auch drin. Von daher finde ich die Reaktion nicht überzogen.
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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Naja, wenn auf der Hotelwebseite selbst nachweislich 24/7 steht, kann man schon argumentieren, dass das abweichende Infos auf einer Drittanbieterseite sticht, selbst wenn man auf dieser gebucht hat - und das Hotel sich nicht auf die kürzeren Check-In-Zeiten auf booking.com berufen kann ("Habe zunächst auf der Hotelseite geschaut und dann beim Portal gebucht, weil ich da Cashback bekomme. Da muss ich nicht damit rechnen, dass für die selbe Leistung je nach Buchungskanal unterschiedliche Check-In-Zeiten vorgesehen sind. Absolut treuwidrig vom Hotel, sich hier auf den Check-In-Schluss zu berufen"). Einen Rechtsstreit lohnt das natürlich nicht.
 
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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
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3.044
FRA
Eine Klage in Belgien dürfte sich nicht rechnen, zumal hier auch die Beweislast schwierig ist.

Ich würde mich aber auf jeden Fall beim Hotel beschweren und um Erstattung der Kosten bitten (mit Hinweis auf die 24h Rezeption auf der Hotel-Webseite). Vielleicht bekommt man so zumindest 70 EUR zurück, die man ursprünglich gezahlt hat, ist immer noch besser als nichts.

Ich rufe bei einer späten Ankunft immer beim Hotel an. Das ist um sicherzustellen, dass die Rezeption geöffnet ist (manche Webseiten haben halt veraltete Infos, wie auch im Falle des OP).

Und auch um sicherzustellen, dass mein Zimmer nicht für andere Gäste freigegeben wird und dass keine No Show Gebühr von der hinterlegten Karte eingezogen wird. Ja, das sollte nicht passieren, kann aber passieren.

Wobei ein Flughafenhotel(!), das um 23:00 die Türen schließt, schon eine harte Nummer ist.
 
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Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Chargeback, "Leistung nicht erbracht", unter Hinweis auf die Hotel-Homepage mit 24/7-Rezeption?
Dann wäre der Spieß mit dem Gerichtsstand zumindest umgedreht und das Hotel wird die Sache vermutlich etwas gelassener angehen als der TO, d.h. es wird wegen 70 Euro nicht die Erfolgsaussichten einer Klage in D prüfen lassen, geschweige denn eine solche erheben...
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.340
3.035
Ich würde mich aber auf jeden Fall beim Hotel beschweren und um Erstattung der Kosten bitten (mit Hinweis auf die 24h Rezeption auf der Hotel-Webseite).
Er hat aber nicht beim Hotel gebucht, sondern über booking, die das klar kommunizieren. Auch wenn ich es in diesem Fall nicht annehme, können die Konditionen zwischen Hotel-Website und booking abweichen und es gelten die, über die man gebucht hat.