Hat eine Klage auf Schadenersatz Aussicht auf Erfolg?

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.891
13.314
FRA/QKL
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Chargeback, "Leistung nicht erbracht", unter Hinweis auf die Hotel-Homepage mit 24/7-Rezeption?
Und genau aus diesem Grund finde ich Chargeback mit Verlaub zum K.tzen. :censored:

Der OP macht einen Fehler und gesteht diesen auch ein. Und trotzdem kommen dann solche dummen Vorschläge. :stop:
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Und genau aus diesem Grund finde ich Chargeback mit Verlaub zum K.tzen. :censored:

Der OP macht einen Fehler und gesteht diesen auch ein. Und trotzdem kommen dann solche dummen Vorschläge. :stop:
Na ja, es geht ja hier nicht um einen Pappenstiel, sondern um den sensationellen Betrag von 70 (!) Euro. Da kann man schon mal Recht und Moral beiseite packen, erfinderisch werden und die geballte Kreativität in die Waagschale werfen. Andernfalls müsste man am Ende für seine eigenen Fehler einstehen. Und das kann ja nun wirklich keiner wollen!
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Chargeback, "Leistung nicht erbracht", unter Hinweis auf die Hotel-Homepage mit 24/7-Rezeption?
Dann wäre der Spieß mit dem Gerichtsstand zumindest umgedreht und das Hotel wird die Sache vermutlich etwas gelassener angehen als der TO, d.h. es wird wegen 70 Euro nicht die Erfolgsaussichten einer Klage in D prüfen lassen, geschweige denn eine solche erheben...
Die Absurdität dieses Beitrags liegt doch darin, dass die Buchung pre-paid ist und an Booking, aber nicht direkt an das Hotel bezahlt wurde und Booking sich im Falle des Chargeback ganz sicher erst mit freundlichen Grüßen, dann per Mahnung und letztlich per Inkasso melden würde.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.922
4.412
Zumal das Charge-Back überhaupt erstmal vom CC-Anbieter durchgeführt werden müsste, was auch keine Selbstverständlichkeit ist.
 
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Reaktionen: TXL3000

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
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0
Und genau aus diesem Grund finde ich Chargeback mit Verlaub zum K.tzen. :censored:

Der OP macht einen Fehler und gesteht diesen auch ein. Und trotzdem kommen dann solche dummen Vorschläge. :stop:

Ist der Vorschlag denn so dumm? Meine Erfahrungen mit Chargeback beschränken sich auf die AB-Pleite, aber wäre es nicht auch hier einen Versuch wert?

Das Recht ist im übrigen mit den Wachen und eher nicht so mit denjenigen, die ihr gesundes Gerechtigkeitsempfinden auf andere projizieren, selbst aber ihren Anwalt aus dem Bett klingeln, wenn ihr Auto ("zu unrecht") abgeschleppt wurde (womit ich schon mangels Kenntnis selbstverständlich nicht Dich meine).

Der TO hat die Information auf der Hotel HP zur Kenntnis genommen, die gegenteilige Information bei booking.com später dann nicht mehr.
Warum sollte er da allein schuld sein und das Hotel gar nicht?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Die Absurdität dieses Beitrags liegt doch darin, dass die Buchung pre-paid ist und an Booking, aber nicht direkt an das Hotel bezahlt wurde und Booking sich im Falle des Chargeback ganz sicher erst mit freundlichen Grüßen, dann per Mahnung und letztlich per Inkasso melden würde.

Warum sollte booking.com das tun - und vor allem, auf wlecher rechtlichen Grundlage? Ein Blick in deren AGB verrät:
Mit der Nutzung des Reiseservices (z.B. indem Sie eine Buchung über den Reiseanbieter machen), gehen Sie ein unmittelbares (rechtlich bindendes) Vertragsverhältnis mit dem Reiseanbieter ein, bei dem Sie buchen oder ein Produkt oder einen Service erwerben (sofern anwendbar). Ab dem Zeitpunkt Ihrer Reisebuchung wirken wir ausschließlich als Vermittler zwischen Ihnen und dem Reiseanbieter, die dem jeweiligen Reiseanbieter die Angaben zu Ihrer Buchung weiterleitet und Ihnen im Auftrag und im Namen des Reiseanbieters eine Bestätigungs-E-Mail zusendet. Booking.com verkauft, vermietet oder bietet keinerlei (Reise-) Produkte oder Services an.
 

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Die Absurdität dieses Beitrags liegt doch darin, dass die Buchung pre-paid ist und an Booking, aber nicht direkt an das Hotel bezahlt wurde und Booking sich im Falle des Chargeback ganz sicher erst mit freundlichen Grüßen, dann per Mahnung und letztlich per Inkasso melden würde.

Die Absurdität dieses Beitrags liegt doch darin, daß sich nur Ahnungslose von den Briefen irgendeines dubiosen Inkassobüros beeindrucken lassen und booking.com im übrigen grundsätzlich keine offenen Hotelrechnungen einklagt, sondern dies schön den Hoteliers überläßt.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.122
849
im Paralleluniversum
Na ja, es geht ja hier nicht um einen Pappenstiel, sondern um den sensationellen Betrag von 70 (!) Euro. Da kann man schon mal Recht und Moral beiseite packen, erfinderisch werden und die geballte Kreativität in die Waagschale werfen. Andernfalls müsste man am Ende für seine eigenen Fehler einstehen. Und das kann ja nun wirklich keiner wollen!


Dieser Beitrag ist ja dann schon mal ganz starker Tobak. Oder habe ich den Ironie Smiley übersehen?

Moral und Recht haben also einen Wert. Bei 70 Euro ist Recht und Moral unwichtig.
Was kostet denn Moral? Und wie viel muss man für Recht denn ausgeben?

:doh:
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Ist das eine ernstgemeinte Frage?

Achso, Du kennst also Reisebüros, die für TUI, Schauinsland & Co. Forderungen aus vermittelten Verträgen einklagen? Bekommen die die Ansprüche des Vertragspartners des Reisenden abgetreten oder wie genau sind die aktiv legitimiert? Und wrarum machen die das - haben die Langeweile?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Die Absurdität dieses Beitrags liegt doch darin, daß sich nur Ahnungslose von den Briefen irgendeines dubiosen Inkassobüros beeindrucken lassen und booking.com im übrigen grundsätzlich keine offenen Hotelrechnungen einklagt, sondern dies schön den Hoteliers überläßt.
Aha, soso. Dann mal schauen: Du zahlst an booking, dann zahlt booking (ggf über Dritte) an das Hotel (abzgl. der Provision), dann machst du das chargeback (in voller Höhe), aber booking rührt sich nicht, obwohl man nun ohne Provision dasteht und außerdem das Hotel (oder ggf Dritte) bezahlt hat?

Du begreifst es einfach nicht, oder?
Ne, begreife ich nicht.

Achso, Du kennst also Reisebüros, die für TUI, Schauinsland & Co. Forderungen aus vermittelten Verträgen einklagen? Bekommen die die Ansprüche des Vertragspartners des Reisenden abgetreten oder wie genau sind die aktiv legitimiert? Und wrarum machen die das - haben die Langeweile?
Ne, die haben ein Interesse: Provisionsinteresse. Im Übrigen: siehe oben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
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Zumal das Charge-Back überhaupt erstmal vom CC-Anbieter durchgeführt werden müsste, was auch keine Selbstverständlichkeit ist.

Wenn es doch aber dem TO so wichtig ist, soll er es halt beantragen und den Sachverhalt schildern.
Mir scheinen die Chancen gar nicht so schlecht zu stehen: die Angaben bei booking.com widersprechen denen des Hotels. Wenn mir ein Vertreter (booking.com) irgendetwas erzählt, ich das nicht glaube und deshalb lieber den Geschäftsherrn (Hotel) persönlich frage, weshalb sollte ich dann dem Vertreter glauben und nicht dem Vertretenen, in dessen Auftag der Vertreter ja handelt?

Aber so ist das wohl, wenn man mangels Rechtskenntnissen mit einem "Gerechtigkeitsempfinden" leben muß.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.348
3.044
FRA
Laut HRS ist die Rezeption übrigens unter der Woche 24h, und am Wochenende zwischen 07:00 und 23:00 besetzt. Was auch nicht ganz glaubwürdig ist (bedeutet genau 1h Pause in der Nacht vom Sonntag auf Montag). Schon seltsam.
 

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
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Aha, soso. Dann mal schauen: Du zahlst an booking, dann zahlt booking (ggf über Dritte) an das Hotel (abzgl. der Provision), dann machst du das chargeback (in voller Höhe), aber booking rührt sich nicht, obwohl man nun ohne Provision dasteht und außerdem das Hotel (oder ggf Dritte) bezahlt hat?

Jetzt hast Du´s! Genau so läuft es. Booking.com klagt nicht.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.348
3.044
FRA
Aha, soso. Dann mal schauen: Du zahlst an booking, dann zahlt booking (ggf über Dritte) an das Hotel (abzgl. der Provision), dann machst du das chargeback (in voller Höhe), aber booking rührt sich nicht, obwohl man nun ohne Provision dasteht und außerdem das Hotel (oder ggf Dritte) bezahlt hat?

Es kann gut sein, dass Booking das Hotel mit dem Chargeback belastet.
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Wenn es doch aber dem TO so wichtig ist, soll er es halt beantragen und den Sachverhalt schildern.
Mir scheinen die Chancen gar nicht so schlecht zu stehen: die Angaben bei booking.com widersprechen denen des Hotels. Wenn mir ein Vertreter (booking.com) irgendetwas erzählt, ich das nicht glaube und deshalb lieber den Geschäftsherrn (Hotel) persönlich frage, weshalb sollte ich dann dem Vertreter glauben und nicht dem Vertretenen, in dessen Auftag der Vertreter ja handelt?
Und hier ist das Problem: Der TO hat nie behauptet, er hätte die Webseite des Hotels besucht. Er kannte die dort gemachten Angaben gar nicht. Das ist eine Erfindung deinerseits.

Aber so ist das wohl, wenn man mangels Rechtskenntnissen mit einem "Gerechtigkeitsempfinden" leben muß.
Kein Problem. Die mangelnden Rechtskenntnisse kannst du dir ja noch aneignen, bevor dein Gerechtigkeitsempfinden weiter stört.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.553
1.162
Ne, die haben ein Interesse: Provisionsinteresse. Im Übrigen: siehe oben.

Den Provisionsanspruch haben sie gegenüber dem Hotel, nicht dem Gast. Und den Anspruch gegenüber dem Gast hat das Hotel.

Wie genau kann jetzt booking.com den Gast auf Zahlung des Anspruch des Hotels verklagen, ohne einen Anspruch gegen den Gast zu haben? Davon mal abgesehen, gehe ich stark davon aus, dass sich booking.com in dem Vertrag mit dem Hotel abgesichert hat, dass sie in solchen Fällen nicht leer ausgehen..
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.168
2.428
@OneMoreTime: Wo soll sich das zweite befinden? Ich finde nur das unter der Adresse Excelsiorlaan 2 in 1930 Brüssel. Kann es sein, dass du mit dem zweiten das Campanile in Vilvoorde meinst?
 

Couponschneider

Gesperrt
07.08.2019
177
0
Und hier ist das Problem: Der TO hat nie behauptet, er hätte die Webseite des Hotels besucht. Er kannte die dort gemachten Angaben gar nicht. Das ist eine Erfindung deinerseits.

Kein Problem. Die mangelnden Rechtskenntnisse kannst du dir ja noch aneignen, bevor dein Gerechtigkeitsempfinden weiter stört.

Wie gesagt, du kommst hier ohne Rechtskenntnisse nicht weiter und verrennst dich immer mehr. Aber ich versuche, dir auch das kurz zu erklären: Ein Verwender muß seine AGB (hier Öffnungszeiten) auch dann gegen sich gelten lassen, wenn der Kunde sie erst nach Vertragsschluß liest.
Das kommt dir jetzt "ungerecht" vor, nicht wahr :D
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
@OneMoreTime: Wo soll sich das zweite befinden? Ich finde nur das unter der Adresse Excelsiorlaan 2 in 1930 Brüssel. Kann es sein, dass du mit dem zweiten das Campanile in Vilvoorde meinst?

Ja das wird mir auch angezeigt wenn ich nach Hotels am Flughafen Brüssel suche. Mich wundert eben diese 24/24 Beschreibung weil diese Campanile Dinger eigentlich nie rund um die Uhr offen sind.
 
Zuletzt bearbeitet:

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.056
TXL
Wie gesagt, du kommst hier ohne Rechtskenntnisse nicht weiter und verrennst dich immer mehr. Aber ich versuche, dir auch das kurz zu erklären: Ein Verwender muß seine AGB (hier Öffnungszeiten) auch dann gegen sich gelten lassen, wenn der Kunde sie erst nach Vertragsschluß liest.
Das kommt dir jetzt "ungerecht" vor, nicht wahr [emoji3]
Danke. Jetzt ist alles klar. Die Angaben auf der Webseite des Hotels zu dessen Rezeptionszeiten (!) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss (!) eines Vertrages stellt - und die auch dann Bestandteil einer Vereinbarung werden, die der Gegenüber mittels eines Dritten schließt, der ausdrücklich andere Angaben macht. Du hast Recht: ohne Rechtskenntnisse geht es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet: