Genau prüfen und nicht Einschüchtern lassen
Widerspruch Rechnung (Schaden ? Mietpreis? ) Autovermietung
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vetrag ist lt. BGB 145 ff. ist eine nachträgliche einseitige Änderung des Mietvertrages nicht möglich. Was Sie mir schreiben, ist eine nachträgliche Mietpreisveränderung die ich ablehne. Entweder ist es eine Schadensrechnung der Versicherung gemeldet sein muss, oder eine Mietpreisveränderung. Aber eine Mietpreisveränderung akzeptiere ich nicht.
Ihr Schreiben verstößt gegen BGB § 134 Bürgerliches Gesetzbuch. § 138 BGB, BGB §305.
Bürgerliches Gesetzbuch § 241 Abs 1: Leistungspflichten.
Sie sind verpfichtet bei Schäden auch die Versicherung ein zu beziehen. Sollten Sie es nicht tun, verstoßen Sie gegen (§307 Abs.2 Nr.2 BGB)
Sollten Sie die Versicherung bei Schäden nicht einbeziehen , werde ich eine klage Bürgerliches Gesetzbuch §823 Schadensersatzpflicht einreichen. Da die Autovermietung bezahlte Leistung (Versicherung) verwährt.
Für jeden Schaden verlange ich ein unbabhängien Gutachter der von der Versicherung beauftragt wurde.
Strafgesetzbuch §263 Betrug.
Da die Autovermietung ein Schaden mit Mietpreis abzurechnen versucht, hat die Autovermietung eine Straftat begangen. Alleine der Versuch ist schon eine Straftat. Die Autovermietung tut vorsätzlich die Versicherung bei Schäden nicht informieren. Somit ist eine Vorsätzlichkeit der Straftat nachweisbar.
Sollten Sie mich noch eimal anschreiben, werde ich keine Strafanzeige schalten.
Mit freundlichen Grüßen
Wie ich mit gestriger Post erfahren durfte, ist Hertz in Deutschland offensichtlich weiterhin groß im Abzock-Business unterwegs, was Kleinschäden an den Mietfahrzeugen anbelangt.
Für eine Anmietung Ende Oktober 2009 bekam ich mit gestriger Post ohne vorherige Rückfrage (wie es z.B. bei Sixt üblich ist) eine Schadensrechnung für einen Kleinschaden an der Beifahrertüre.
Zusammen mit der Rechnung archiviere ich jedoch stets die Übergabeprotokolle - und voilÃ*, wie immer hatte ich mir vor Abfahrt die nicht vollständig erfassten Kleinschäden erfassen und bestätigen lassen. Das Fahrzeug war also bereits vor Übernahme an besagter Beifahrertüre beschädigt.
Wahrscheinlich werden die wenigsten Kunden ihre Übergabeprotokolle so lange aufbewahren, von daher muss man eigentlich fast schon unterstellen, dass Hertz hier absichtlich so lange wartet bis der Schaden in direkter Form einer Rechnung "reklamiert" wird, um zum einen etwaige Kleinschäden mehrfach abzurechnen, und zum anderen, um zu vermeiden, dass die Kunden sich überhaupt dagegen wehren können...