Hilton - Rechnung ausgestellt auf die Firma trotz Expedia Buchung?

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KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
0
DUS
Da maulen manche Steuerprüfer ganz erheblich, wenn auf der Übernachtungsrechnung der Firmenname fehlt. Darum erstatten manche Firmen nur Übernachtungsrechnungen aus denen Firma und Mitarbeiter hervorgehen.

Betrifft lediglich Umsatzsteuer bzw. Vorsteuerabzug, da muss die Rechnung in der Tat auf das Unternehmen ausgestellt sein (wenn man es ganz genau nimmt, muss das Unternehmen in der ersten Zeile stehen und nicht der Mitarbeiter, also zulässig "Muster GmbH, Herrn Max Testkunde" und unzulässig "Herrn Max Testkunde, Muster GmbH").

Für einkommen-/körperschaftsteuerliche Zwecke ist die betriebliche Veranlassung relevant und die Rechnungstellung auf den Mitarbeiter zulässig, ohne die ertragsteuerliche Geltendmachung zu gefährden.

Ich kenne mehrere Firmen, wo die Übernachtungsrechnung explizit auf die Firma lauten muss. Das ist dort in den Reisekostenrichtilinien so festgeschrieben und wird mit der steuerlichen Absetzbarkeit begründet. Die betrifft ja nicht nur die Umsatzsteuer.
Die Reisekostenrichtlinie ist da das relevante Argument, weil Organisationsanweisung des Arbeitsgebers und idR bindend für den Arbeitnehmer. Dass sie (steuer)rechtlich möglicherweise Unsinn enthält, ändert leider nix daran. :rolleyes:
 

Ridgeway

Erfahrenes Mitglied
13.05.2009
1.802
243
Vielen Dank Euch allen für die ausführlichen Erklärungen.

Das heisst für mich zukünftig wieder via Hotel Website buchen , wollte halt der Firma was gutes tun und Geld sparen, na ja , war ein Versuch wert.


"Too complicated"


Ridgeway
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Ich verstehe die Argumentation mit 'besser wegkommen' eigentlich nicht... Wuerdet ihr eurem AG mehr in Rechnung stellen als ihr ausgegeben habt? Wegen den paar EUR sollte sich der Stress/das Risiko doch eigentlich nicht lohnen oder!?\

Cheers
S

Hier geht es mir nicht im entferntesten um dunkle Machenschaften mit Risiko. Sondern um die Frage ob ich die vom Gesetzgeber festgelegten Übernachtungspauschalen geltend machen kann, wenn ich die Hotel Rechnung aus eigener Tasche zahle.
Genauso erstattet man mir ja auch die Verpflegungsmehraufwendung und verlangt nicht die Rechnungen vom Supermarkt, Restauratn etc die durch die eigene Verpflegung anfallen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.825
4.659
Hier geht es mir nicht im entferntesten um dunkle Machenschaften mit Risiko. Sondern um die Frage ob ich die vom Gesetzgeber festgelegten Übernachtungspauschalen geltend machen kann, wenn ich die Hotel Rechnung aus eigener Tasche zahle.
Genauso erstattet man mir ja auch die Verpflegungsmehraufwendung und verlangt nicht die Rechnungen vom Supermarkt, Restauratn etc die durch die eigene Verpflegung anfallen.

Vom Gesetzgeber festgelegte Übernachtungspauschalen? Ich glaube, Du lebst in der Vergangenheit. Der Fiskus erkennt bereits seit 1. Januar 2008 nur noch die tatsächlich entstandenen Kosten an. Das Ende der Übernachtungspauschale kam mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.425
2.014
Vom Gesetzgeber festgelegte Übernachtungspauschalen? Ich glaube, Du lebst in der Vergangenheit. Der Fiskus erkennt bereits seit 1. Januar 2008 nur noch die tatsächlich entstandenen Kosten an. Das Ende der Übernachtungspauschale kam mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008

Aus welchem Grund gibt es dann Übernachtungspauschalen (Ausland?)?

Freiwillig kann der AG aber schon noch Überachtungspauschalen zulassen - bei uns wurden die Ü-Pauschalen auf dem Stand von 2004 eingefroren und werden automatisch berechnet, wenn Rechnunge eingereicht werden, die niedriger sind!
 

Steven

Reguläres Mitglied
12.03.2011
32
0
FRA
Bei uns sind Übernachtungspauschalen auch im Inland möglich - die 20€ sind allerdings ein schlechter Witz. Somit wird immer eine Hotelrechnung eingereicht. Und der AG verlangt, dass die Rechnung auf die Firmenanschrift ausgestellt ist.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.183
1.026
im Paralleluniversum
Aus welchem Grund gibt es dann Übernachtungspauschalen (Ausland?)?

Freiwillig kann der AG aber schon noch Überachtungspauschalen zulassen - bei uns wurden die Ü-Pauschalen auf dem Stand von 2004 eingefroren und werden automatisch berechnet, wenn Rechnunge eingereicht werden, die niedriger sind!

Hier mal der aktuelle Link vom Bundesfinanzministerium. Das was hier als "Übernachtungspauschale" bezeichnet wird, wird korrekterweise "Verpflegungsmehraufwendung" genannt.

http://www.bundesfinanzministerium....b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
 

Steven

Reguläres Mitglied
12.03.2011
32
0
FRA
Schau dir das PDF mal genau an... Verpflegungsmehraufwand hat mit der Übernachtung(-spauschale) nichts zu tun. Beides ist zwar Teil der Reisekosten bei Auswärtstätigkeit. Der Verpflegungsmehraufwand deckt allerdings deine Mehrkosten bei der Reise gegenüber Zuhause ab, wohingegen die Übernachtungskosten eben deine Unterkunft betreffen.

In meiner Firma kann ich im Inland und Ausland die Übernachtung pauschaliert abrechnen. In D lohnt sich dies für die genannten 20,00 € wohl eher nicht, im Ausland schon eher (ich rechne aber trotzdem gegen Beleg ab). Zusätzlich bekomme ich noch den beantragten Verpflegungsmehraufwand gezahlt, solange die entsprechenden Mahlzeiten nicht von der Firma gesponsort wird (Frühstück bei einer Hotelübernachtung geht z.B. mit 20% des Tagessatzes = in D 4,80 € ab).
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
11.183
1.026
im Paralleluniversum
Schau dir das PDF mal genau an... Verpflegungsmehraufwand hat mit der Übernachtung(-spauschale) nichts zu tun. Beides ist zwar Teil der Reisekosten bei Auswärtstätigkeit. Der Verpflegungsmehraufwand deckt allerdings deine Mehrkosten bei der Reise gegenüber Zuhause ab, wohingegen die Übernachtungskosten eben deine Unterkunft betreffen.

In meiner Firma kann ich im Inland und Ausland die Übernachtung pauschaliert abrechnen. In D lohnt sich dies für die genannten 20,00 € wohl eher nicht, im Ausland schon eher (ich rechne aber trotzdem gegen Beleg ab). Zusätzlich bekomme ich noch den beantragten Verpflegungsmehraufwand gezahlt, solange die entsprechenden Mahlzeiten nicht von der Firma gesponsort wird (Frühstück bei einer Hotelübernachtung geht z.B. mit 20% des Tagessatzes = in D 4,80 € ab).

Wo Du recht hast, hast Du recht.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
54
Natürlich braucht er als AN eine Rechnung. Das ist schon eine Frage des Vorsteuerabzugs.

Nein braucht er nicht. Da die Vorsteuer bei Rechnungen aus dem Ausland ohnehin nicht gezogen werden kann bringt dich dieses Argument nicht weiter. Und wie gesagt der AN kann innerdeutsch auch Pauschalen nutzen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
54
@Flying Lawyer
Herr Anwalt kann es sein das du selbsttändig bist? Dann trifft deine Aussage zu, für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer gelten nach wie vor (auch) Übernachtungspauschalen. Hatte ich weiter vorne ja schon einmal ausgeführt.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.468
54
Die Übersicht der Verpflegungsmehraufwendungen und der Übernachtungs-Pauschhbeträgen ist mir sehr gut ein Begriff. Meine Frage zielte darauf ab, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Übernachtungs-Pausch-Erstattung verweigern kann und nur die eigentlichen Kosten gemäß ausgestellter Hotelrechnung begleicht. In vielen Fällen käme ich als Angestellter besser weg wenn ich den Pauschbetrag geltend machen könnte.

Ich denke der Arbeitgeber kann die Pauschbeträge verweigern, wenn er das in den Reiserichtlinien so regelt, ändert aber nichts daran das sie vom FA nach wie vor in voller Höhe akzeptiert werden.
 

Fabouleus

Erfahrenes Mitglied
19.08.2012
623
135
BRE
Übernachtungspauschale

Ich denke der Arbeitgeber kann die Pauschbeträge verweigern, wenn er das in den Reiserichtlinien so regelt, ändert aber nichts daran das sie vom FA nach wie vor in voller Höhe akzeptiert werden.

Hat sich das in 2013/2014 geändert?

http://www.bundesfinanzministerium....ndsreisen-2014.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Dort steht:

<<Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar (R 9.7 Absatz 3 LStR 2013 und Rz. 116 des BMF-Schreibens vom 30. September 2013 BStBl I Seite 1279).

Für den Werbungskostenabzug sind nur die
tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Absatz 2 LStR 2013 und Rz. 106 des Seite 2 BMF -Schreibens vom 30. September 2013 BStBl I Seite 1279); dies gilt entsprechend für den Betriebsausgabenabzug (R 4.12 Absatz 2 und 3 EStR) >>

Nun zu meiner Frage:

die max. Höhe eines Hotelzimmerpreises ist in unserer Firma nicht fixiert, sondern nur als Empfehlung heraus gegeben. (..verantwortungsvoll / ca. Eur 120)
Nun möchte ich in Paris das Hilton La Defense buchen , welches ca 160 Euro kostet.
Die Übernachtungspauschale für Paris liegt bei 135 Eur., ergo höher als die interne Empfehlung.

Kann ich die Übernachtungspauschale in Anspruch nehmen und das Hotel privat bezahlen?
Muss ich wg der tatsächlichen Übernachtungskosten den Hotelbeleg zur Reisekostenabrechnung legen ?

Da die Hotelrechnung ja über 100 Eur ist, muss sie ja auch mit Firmenanschrift ausgestellt werden.

Freu mich auf Eure Infos, Anfang Januar werde ich dann mit der Kollegin in der Firma besprechen.

Der Beitrag könnte auch dort hingehören ->

http://www.vielfliegertreff.de/hote...otelrechnung-mit-firmenadresse-im-kopf-2.html
 

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.817
1.281
M.E. kannst du den maximalen Erstattungswert von deinem Arbeitgeber verlangen und den Rest privat bezahlen. Danach kannst du diesen Rest beim FA geltend machen (aber wenn es bei euch nicht so streng ist,...wie gerade beschrieben habe ich es bei uns gemacht, einer Firma mit sehr strengen Reisekostenrichtlinien). Der Pauschbetrag kommt soweit ich weiß nur zum Tragen bei Übernachtungen ohne konkreten Nachweis.

wsvfan55
 
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