ANZEIGE
Das deutsche Steuersystem ist ja total krank!
stimmt, vorallem die Finanzbeamte, weil die da auch noch Auslegungsbefugnis haben.....
Das deutsche Steuersystem ist ja total krank!
Da maulen manche Steuerprüfer ganz erheblich, wenn auf der Übernachtungsrechnung der Firmenname fehlt. Darum erstatten manche Firmen nur Übernachtungsrechnungen aus denen Firma und Mitarbeiter hervorgehen.
Die Reisekostenrichtlinie ist da das relevante Argument, weil Organisationsanweisung des Arbeitsgebers und idR bindend für den Arbeitnehmer. Dass sie (steuer)rechtlich möglicherweise Unsinn enthält, ändert leider nix daran.Ich kenne mehrere Firmen, wo die Übernachtungsrechnung explizit auf die Firma lauten muss. Das ist dort in den Reisekostenrichtilinien so festgeschrieben und wird mit der steuerlichen Absetzbarkeit begründet. Die betrifft ja nicht nur die Umsatzsteuer.
Ich verstehe die Argumentation mit 'besser wegkommen' eigentlich nicht... Wuerdet ihr eurem AG mehr in Rechnung stellen als ihr ausgegeben habt? Wegen den paar EUR sollte sich der Stress/das Risiko doch eigentlich nicht lohnen oder!?\
Cheers
S
Hier geht es mir nicht im entferntesten um dunkle Machenschaften mit Risiko. Sondern um die Frage ob ich die vom Gesetzgeber festgelegten Übernachtungspauschalen geltend machen kann, wenn ich die Hotel Rechnung aus eigener Tasche zahle.
Genauso erstattet man mir ja auch die Verpflegungsmehraufwendung und verlangt nicht die Rechnungen vom Supermarkt, Restauratn etc die durch die eigene Verpflegung anfallen.
Vom Gesetzgeber festgelegte Übernachtungspauschalen? Ich glaube, Du lebst in der Vergangenheit. Der Fiskus erkennt bereits seit 1. Januar 2008 nur noch die tatsächlich entstandenen Kosten an. Das Ende der Übernachtungspauschale kam mit den Lohnsteuerrichtlinien 2008
Aus welchem Grund gibt es dann Übernachtungspauschalen (Ausland?)?
Freiwillig kann der AG aber schon noch Überachtungspauschalen zulassen - bei uns wurden die Ü-Pauschalen auf dem Stand von 2004 eingefroren und werden automatisch berechnet, wenn Rechnunge eingereicht werden, die niedriger sind!
Schau dir das PDF mal genau an... Verpflegungsmehraufwand hat mit der Übernachtung(-spauschale) nichts zu tun. Beides ist zwar Teil der Reisekosten bei Auswärtstätigkeit. Der Verpflegungsmehraufwand deckt allerdings deine Mehrkosten bei der Reise gegenüber Zuhause ab, wohingegen die Übernachtungskosten eben deine Unterkunft betreffen.
In meiner Firma kann ich im Inland und Ausland die Übernachtung pauschaliert abrechnen. In D lohnt sich dies für die genannten 20,00 € wohl eher nicht, im Ausland schon eher (ich rechne aber trotzdem gegen Beleg ab). Zusätzlich bekomme ich noch den beantragten Verpflegungsmehraufwand gezahlt, solange die entsprechenden Mahlzeiten nicht von der Firma gesponsort wird (Frühstück bei einer Hotelübernachtung geht z.B. mit 20% des Tagessatzes = in D 4,80 € ab).
Natürlich braucht er als AN eine Rechnung. Das ist schon eine Frage des Vorsteuerabzugs.
Die hier diskutierten Probleme haben doch mehr mit den Reiserichtlinien der Unternehmen zu tun als mit dem deutschen Steuersystem.Das deutsche Steuersystem ist ja total krank!
Die Übersicht der Verpflegungsmehraufwendungen und der Übernachtungs-Pauschhbeträgen ist mir sehr gut ein Begriff. Meine Frage zielte darauf ab, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Übernachtungs-Pausch-Erstattung verweigern kann und nur die eigentlichen Kosten gemäß ausgestellter Hotelrechnung begleicht. In vielen Fällen käme ich als Angestellter besser weg wenn ich den Pauschbetrag geltend machen könnte.
Ich denke der Arbeitgeber kann die Pauschbeträge verweigern, wenn er das in den Reiserichtlinien so regelt, ändert aber nichts daran das sie vom FA nach wie vor in voller Höhe akzeptiert werden.