Höhere Gewalt - und CXL?

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HONig

Guest
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Eine Frage an die Rechtskundigen hier im Forum: Ist Schnee im Winter wirklich höhere Gewalt? Bei 1m Neuschnee in 2 Stunden lasse ich mir das ja noch einreden, aber ansonsten ist das ein planbares, jährlich wiederkehrendes Naturereignis, ähnlich wie Ebbe und Flut, die in MLE ja auch nicht zur zeitweisen Sperrung des Flughafens führen.

Auf den drohenden Schneefall könnte man sich bei der Flugplangestaltung einstellen, ausreichend Räumpersonal, Enteiser und Enteisungsfahrzeuge bereitstellen. Stattdessen canceln unsere Lieblingsairlines munter Flüge, fliegen mit mehreren Stunden Verspätung. Und berufen sich dreist auf höhere Gewalt.

Und genau an der ermangelt es mir dem Eindruck nach.

Was sagen die Rechtsgelehrten des Forums dazu?
 

Astrogator

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
633
60
Schnee scheint ja zur Zeit wirklich ein beliebtes Thema in D zu sein ;-)

Guckst Du weiter unten:

Thema: Spiegel: Passagiere können auch bei Schnee auf Entschädigung hoffen
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.329
1.192
Eine Frage an die Rechtskundigen hier im Forum: Ist Schnee im Winter wirklich höhere Gewalt? Bei 1m Neuschnee in 2 Stunden lasse ich mir das ja noch einreden, aber ansonsten ist das ein planbares, jährlich wiederkehrendes Naturereignis, ähnlich wie Ebbe und Flut, die in MLE ja auch nicht zur zeitweisen Sperrung des Flughafens führen.

Auf den drohenden Schneefall könnte man sich bei der Flugplangestaltung einstellen, ausreichend Räumpersonal, Enteiser und Enteisungsfahrzeuge bereitstellen. Stattdessen canceln unsere Lieblingsairlines munter Flüge, fliegen mit mehreren Stunden Verspätung. Und berufen sich dreist auf höhere Gewalt.

Und genau an der ermangelt es mir dem Eindruck nach.

Was sagen die Rechtsgelehrten des Forums dazu?

IANAL, ber ich denke es wird ähnlich wie bei Streiks sein - wenn nicht der Airlines zuzurechnen ---> keine Entschädigung.
 
H

HONig

Guest
Astrogator: Du meinst den hier? - da geht's um das fehlende Enteisungsmittel. Auch ein Witz.

Peter42: M.E. schon zuzurechnen, da mit der Besonderheit im Winter zu rechnen ist, ergo muß der Flugplan geeignet gestaltet werden. Wenn der zu viele Flüge enthält, ist das eine Entscheidung der Airline...
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Peter42: M.E. schon zuzurechnen, da mit der Besonderheit im Winter zu rechnen ist, ergo muß der Flugplan geeignet gestaltet werden. Wenn der zu viele Flüge enthält, ist das eine Entscheidung der Airline...
Mit der Einstellung müsstest Du aber auch akzeptieren, dass Du 3 Abmahnungen und dann die Kündigung bekommst, wenn Du Dich wegen eines Staus (Sommer, Winter, egal) zu spät an Deinem Arbeitsplatz einfindest.
 

tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.601
211
59
Astrogator: Du meinst den hier? - da geht's um das fehlende Enteisungsmittel. Auch ein Witz.

Peter42: M.E. schon zuzurechnen, da mit der Besonderheit im Winter zu rechnen ist, ergo muß der Flugplan geeignet gestaltet werden. Wenn der zu viele Flüge enthält, ist das eine Entscheidung der Airline...

Du meinst also dass die Airlines ihr angebot für die Wintermonate prophylaktisch satrk reduzieren sollte um gewappnet zu sein wenn es zum Schneeeinbruch kommt - bzw zu Kältesituationen die Enteisen mit sich führen können. Da dies in Deutschland jederzeit innert der Periode Okt bis April zutreffen könnte - sollte also dementsprechend 6 Monate mit reduzierten Angebot geflogen werden - auch wenn es in den 180 Tagen nur 5 oder 10 Tage betrifft.

IMHO - lieber ein breites Angebot mit einem Restrisiko für eben genannte Tage - nur nebenbei bemrkt - ich beabsichtige heute STR - FRA - XXX zu fliegen - noch ist der Zubringer heute Abend ex STR drin - die anderen 5 auf der Strecke wurden heute schon gestrichen...
 

Astrogator

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
633
60
Wenn es sich nicht um außergewöhnliche Wetterbedingungen handelt, dann sind m. E. die Fluggesellschaften oder auch die Bahn in der Pflicht.
Ich habe eher den Eindruck, dass in den letzten Jahren dramatisiert wird, um überhaupt einen Vorwand zu haben.
Waren die Winter vor 10 Jahren wirklich anders?
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Wenn es sich nicht um außergewöhnliche Wetterbedingungen handelt, dann sind m. E. die Fluggesellschaften oder auch die Bahn in der Pflicht.
Ich habe eher den Eindruck, dass in den letzten Jahren dramatisiert wird, um überhaupt einen Vorwand zu haben.
Waren die Winter vor 10 Jahren wirklich anders?
Soso, wenn also die Piste vereist ist, oder der Flughafen nicht in der Lage ist den Schnee von den Rollbahnen zu bringen, ist das die Airline schuld?
Was stellst Du Dir da vor? sollen die Piloten mit dem Schneeschieber den Schnee selber räumen und die Flugbegleiterinnen mit dem Salzeimer mal ein bisschen Streusalz verteilen?

Ich gebe Dir übrigens absolut recht! In den letzten Jahren wird unglaublich viel dramatisiert!
Von den Flugreisenden, die vor 10 Jahren überhaupt noch nicht mit dem Flugzeug unterwegs waren!
Denn Flugausfälle wegen des Wetters gibt es, seit dem es die Fliegerei gibt.
Nur "früher" hat es halt nicht so viele Menschen betroffen.
Das ist der einzige Unterschied!
 
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peter42

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09.03.2009
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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Waren die Winter vor 10 Jahren wirklich anders?
Gefühlt waren die Winter von 1980 bis 2008 deutlich anders. Letztes Jahr gab es nach meinem Empfinden erstmals wieder einen Winter, an den sich nur noch die ganz Alten unter uns wirklich erinnern. Und dieses Jahr deutet bisher alles darauf hin den vergangenen Winter noch zu topppen.
 

SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
Was soll eine Airline denn tun, wenn der Flughafen plötzlich nur noch 5 Maschinen die Stunde zur Landung zulässt, wie Gestern in Frankfurt wohl passiert. Wohlgemerkt für alle Fluglinien zusammen, nicht je Fluglinie.

In der Bringschuld ist meines Erachtens der Flughafen, der zumindest bis zu einem gewissen Grad Material und Gerät auch bei winterlichen Bedingungen bereithalten muss um einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten.

Eine Airline hat jedoch kaum eine Chance bei solchen Verhältnissen. Von daher den Airlines die Schuld für das aktuelle Chaos zu geben ist absoluter Blödsinn. Ob die wirklich interessiert sind Tausende Übernachtungs- und Verpflegungsvoucher auszugeben (Gestern wurden in FRA 220 Maschinen gecancelt !), bzw. die Flugtickets gegen entsprechende Kosten auf die Bahn zu transferrieren wage ich doch ganz stark zu bezweifeln. Von der ganzen Umbucherei bis zur Auflösung des entstandenen Chaos mal ganz abgesehen...
 

MiPf76

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10.03.2009
1.845
23
ZRH
In diesem Zusammenhang würde mich auch einmal interessieren, für welchen Zeitraum ab dem "Wetterereignis" sich Airlines auf höhere Gewalt berufen können.

Wenn es gestern schneit und heute der Flugplan durcheinander ist, habe ich dafür Verständnis, aber was, wenn auch Tage später noch das Wetter als Vorwand genommen wird?
 
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HONig

Guest
SleepOverGreenland: Die Airline hat einen Vertrag mit dem Flughafen. Wenn die es wegen billigerer Landegebühren verabsäumt, den entsprechend auszugestalten, ist das deren Problem. Und schon wieder haben wir einen Schuldigen. Und der heißt Airline...
 
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kraven

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Schade an der ganzen Sache ist nur, dass man solche Fälle nur mit rechtlichem Beistand lösen kann, was für viele Reisende ein zu hoher Aufwand ist :(
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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SleepOverGreenland: Die Airline hat einen Vertrag mit dem Flughafen. Wenn die es wegen billigerer Landegebühren verabsäumt, den entsprechend auszugestalten, ist das deren Problem. Und schon wieder haben wir einen Schuldigen. Und der heißt Airline...

Siehe Streik, eigenr Streik eigenes Verschulden, Streik des Airports höhere Gewalt.
 
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SleepOverGreenland

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09.03.2009
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FRA/QKL
SleepOverGreenland: Die Airline hat einen Vertrag mit dem Flughafen. Wenn die es wegen billigerer Landegebühren verabsäumt, den entsprechend auszugestalten, ist das deren Problem. Und schon wieder haben wir einen Schuldigen. Und der heißt Airline...
Wow.

"Ich mal mir die Welt, wide wide wie se mir gefällt" :rolleyes:
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
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zwischen DTM und PAD
SleepOverGreenland: Die Airline hat einen Vertrag mit dem Flughafen. Wenn die es wegen billigerer Landegebühren verabsäumt, den entsprechend auszugestalten, ist das deren Problem. Und schon wieder haben wir einen Schuldigen. Und der heißt Airline...
Könnten wir beide bitte einen Vertrag abschließen?

Egal wo, ich biete Dir für Dein Auto eine Garage an. Sagen wir für 50,- € / Monat.
Du bezahlst mir den Mietpreis, sagen wir 1 Jahr im Voraus.

Gut, ich habe jetzt überhaupt keine Garage. Macht ja aber auch nix!
Denn schließlich hast Du mit mir einen Vertrag geschlossen.
Und nach Deiner Ansicht bist Du dann auch Schuld daran, dass Du Dein Auto nicht unterstellen kannst, weil Du Dir selber keine Garage gebaut hast.

Der Rest hier im Forum würde mich zwar entweder auf Vertragserfüllung verklagen, oder zumindest eine Strafanzeige wegen Betrugs stellen.
Doch Du nicht. Du bist mein Held!
 
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HONig

Guest
Moin. Der Flughafen hat aber einen Flughafen. Und verspricht Winterdienst.

Hast Du schon mal von einer Airline gehört, die den Flughafen verklagt wegen mangelhaften Winterdienst? Warum auch - sie müßten ja zugestehen, daß die Lieblingsausrede "höhere Gewalt" nicht zutrifft...