ANZEIGE
Bei allem anderen, sobald es zB "aus der Cloud" im Browser läuft, werden die Daten an ein im Ausland befindliches Gerät übertragen, wo Deine eigentliche Arbeit stattfindet. Das dürfte unter Datenschutz-, aber auch unter steuerlichen Aspekten (Ort der Leistungserbringung) zumindest mal interessant sein, über die Auswirkungen nachzudenken.
Ein kurzer Aufenthalt im Ausland sollte keine Probleme machen, sollte der Anteil der Arbeit im Ausland dem im Inland übersteigen wird’s natürlich kritisch, sofern er nicht offiziell entsendet wurde und der AG dort einen Sitz hat.
Natürlich sollten auch kurze Auslandstätigkeiten mit dem AG besprochen werden und eine VPN Lösung sollte bestehen.
https://www.ebnerstolz.de/de/coronavirus-grenzgaenger-home-office-328728.html
https://www.bdae.com/journalbeitrae...iter-auch-im-ausland-homeoffice-machen-wollen