Hotelübernachtung wegen Zugausfall selber buchen?

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hagi52156

Aktives Mitglied
18.03.2012
242
51
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Hallo, mein Zug nach Hause vom Münchener Flughafen fällt aus. Statt um 23 Uhr anzukommen würde ich nun um 4 Uhr morgens ankommen. Das ist für mich nicht akzeptabel. Wenn ich eine Übernachtung am Flughafen buche und dann mit einem der ersten Züge am Folgetag fahre, kann ich die Hotelkosten von der Bahn erstattet bekommen, oder muss ich zuerst zum Hbf, mich dort anstellen, um einen Hotelgutschein zu bekommen? Gibt es hier im Forum dazu Erfahrungswerte?
Herzlichen Dank!
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.572
2.459
CGN / MUC / ZRH / EWR
Die Spritzerhotels an der DB Info musst du dir nicht holen, die DB Info wird eh von einem anderen DB Unternehmen (DB S+S) betrieben und somit sei man dort nicht zuständig (so zumindest die Anwälte der DB FV).

Sauber gelöst:
Forder das jeweilige EVU (zB DB Regio Bayern, falls zutreffend) zur Stellung einer Unterkunft nach Art. 20 VO EU2021/782 per E-Mail (die aus deren Impressum) unter Fristsetzung auf. Anschließend selbst buchen und dann die Rechnung einreichen. In den meisten Fällen erstattet das SC FGR eh anstandslos das Hotel, aber sonst bist du durch die E-Mail nochmal ein Stückchen sicherer und kannst im Notfall damit zB @kexbox die Arbeit deutlich leichter machen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.662
4.980
Kann man, wenn es sich um einen Zug der DB Fernverkehr handelt, auch unter 030/2970 (oder 08000-996633) anrufen, statt eine Email zu schreiben? Normalerweise möchte man in solch einer Situation ja direkt eine Lösung.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
4.999
4.950
FRA / FMO
Kann man, wenn es sich um einen Zug der DB Fernverkehr handelt, auch unter 030/2970 (oder 08000-996633) anrufen, statt eine Email zu schreiben? Normalerweise möchte man in solch einer Situation ja direkt eine Lösung.
Die Frage ist, wie willst du eine mündliche Frist nachhalten? Es geht ja nur um die Frist. Weder an der E-Mail noch an der Hotline wird dir wahrscheinlich jemand helfen können.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.662
4.980
Eine solche Negativaussage müsste doch ausreichen dafür, dass der betroffene Kunde sich selbst helfen und die Kosten weiterreichen darf.
 
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Moko

Reguläres Mitglied
22.05.2018
44
53
Wird aber im Streitfall interessant, ob du diese Aussage auch beweisen kannst.
Eine Frist von bspw. 30 Minuten kann auch schon ausreichend sein, wenn es akut ist.

Zumindest in den eindeutigen Fällen hat mir das SC FGR aber problemlos Hotels erstattet (waren aber <100€)
 

jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
684
1.274
ZRH/STR
Ich würde einfach mal zur DB gehen, sobald du dort ankommst. Die sollten dir irgendwas geben können.
Neulich bekam ich so im ähnlichen Fall sehr unkompliziert einen Taxigutschein (Ziel war auch in einer halben Stunde per Auto erreichbar). Mir persönlich wäre es so rum lieber, weil es schon nervig sein kann das Geld von der Bahn zurück zu bekommen.
 

Anna_Vielfliegerin

Erfahrenes Mitglied
24.06.2022
879
521
DRS
Meine Erfahrung: unproblematisch. Bin direkt aus dem betroffenen Bahnhof raus, ins Hotel rein, geschlafen, bezahlt. Am nächsten Morgen in den nächsten Zug eingestiegen, Schaffner machte keine Probleme des Tickets wegen, weil er im System sehen konnte, dass der Zug am Vortag ausfiel.
Zu Hause angekommen Online-Rückerstattung beantragt. Nach 1-2 Wochen hatte ich das Geld zurück auf dem Konto.

Das Hotel hat über 100 € gekostet.
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.432
300
Vielen Dank für die ganzen Tipps und Hinweise. Hab der DB geschrieben, gehe aber mal davon aus, dass ich von denen nichts hören werde.

Es geht ja auch nicht darum, dass Dir da wirklich jemand antwortet. Das ist, realistisch gesehen, tatsächlich einfach schwer zu bewerkstelligen.
Es ist aber absolut zu Deinem Vorteil, dass Du das Unternehmen eben mit Fristsetzung zur Hilfe aufforderst, dabei aber nicht auch noch darauf achten musst, dass das für das UN auch bearbeitbar ist. Denn sonst ließe sich der schwarze Peter ja wunderbar zu Dir zurückschieben, und das UN könnte sich durch Verstecken aus der Verantwortung ziehen.
Ich hoffe, Du hast in der Email auch mit einer Frist gearbeitet? Denn die stellt ja gerade sicher, das Du nach Ablauf einfach in Vorleistung gehen kannst.
 

hagi52156

Aktives Mitglied
18.03.2012
242
51
Es geht ja auch nicht darum, dass Dir da wirklich jemand antwortet. Das ist, realistisch gesehen, tatsächlich einfach schwer zu bewerkstelligen.
Es ist aber absolut zu Deinem Vorteil, dass Du das Unternehmen eben mit Fristsetzung zur Hilfe aufforderst, dabei aber nicht auch noch darauf achten musst, dass das für das UN auch bearbeitbar ist. Denn sonst ließe sich der schwarze Peter ja wunderbar zu Dir zurückschieben, und das UN könnte sich durch Verstecken aus der Verantwortung ziehen.
Ich hoffe, Du hast in der Email auch mit einer Frist gearbeitet? Denn die stellt ja gerade sicher, das Du nach Ablauf einfach in Vorleistung gehen kannst.
Ja danke nochmal für den Hinweis. Die Frist habe ich in die Mail eingebaut und zwar so, dass noch 5Tage Zeit waren.