ANZEIGE
Eine Frage an die Rechtskundigen unter Euch.
Meine Frau buchte Ende April ein Mercure Hotel in Warschau. Leider hat sie bei der Buchung den 27.6. statt dem 27.7. angeklickt und es erst gemerkt, als die Bestätigungsseite der Zahlung kam. Leider war die Zahlung schon durch und die Rate eine nicht stornierbare.
Sie hat umgehend bei HRS angerufen, dort hat man sie dann an das Hotel verwiesen weil sie nur Vermittler seien. Sie hat umgehend per Email und am Folgetag bei HRS per Fax Ihre Willenserklärung angefochten. HRS stellt sich seitdem tot. Am Telefon möchte man keine Auskunft geben, schriftlich reagiert auch keiner.
Das Hotel sagt, dass die Buchung nach polnischem Recht erfolgt, daher keine Anfechtung möglich sei.
In den HRS AGBs wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel zustande kommt. Leider haben wir von dem Hotel keine Daten des Vertragspartners - die Hotelwebsite verweist in den Kontaktdaten auf Accor in Frankreich. Müsste HRS hier nicht auf den Vertragspartner hinweisen?
Welches Recht ist anzuwenden?
Wie sollten wir hierbei entsprechend vorgehen?
Meine Frau buchte Ende April ein Mercure Hotel in Warschau. Leider hat sie bei der Buchung den 27.6. statt dem 27.7. angeklickt und es erst gemerkt, als die Bestätigungsseite der Zahlung kam. Leider war die Zahlung schon durch und die Rate eine nicht stornierbare.
Sie hat umgehend bei HRS angerufen, dort hat man sie dann an das Hotel verwiesen weil sie nur Vermittler seien. Sie hat umgehend per Email und am Folgetag bei HRS per Fax Ihre Willenserklärung angefochten. HRS stellt sich seitdem tot. Am Telefon möchte man keine Auskunft geben, schriftlich reagiert auch keiner.
Das Hotel sagt, dass die Buchung nach polnischem Recht erfolgt, daher keine Anfechtung möglich sei.
In den HRS AGBs wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel zustande kommt. Leider haben wir von dem Hotel keine Daten des Vertragspartners - die Hotelwebsite verweist in den Kontaktdaten auf Accor in Frankreich. Müsste HRS hier nicht auf den Vertragspartner hinweisen?
Welches Recht ist anzuwenden?
Wie sollten wir hierbei entsprechend vorgehen?