Nein, das ist es nicht; zumal bei einem stochastisch verteilten Halteplatz und maximalen Türabständen von 30-40 Metern es nichts mit der Länge des Wagenzuges zu tun haben kann.
Seitens des Tunnelbetreibers wurde von Anfang an gefordert, daß Züge, die den Tunnel befahren, im Notfall teilbar sein müssen (d.h. Wagen abkuppelbar), um einen brennenden Teil zurücklassen und die Fahrgäste trotzdem mit dem Zug retten zu können. Das war ziemlich einmalig und auch praktisch sinnlos, da bei einem Brand z.B. die Oberleitung kurzschließen und somit der intakte Zug nicht weiterfahren könnte. Als Rettung für die Fahrgäste stehen wie üblich ein mittiger Rettungstunnel bereit.
Für weitere Informationen verweise ich an die zuständigen Organe:
Drehscheibe Online Foren :: 01 - News :: ICE nach London einen Schritt weiter
Klaus