Ich habe ein riesen - problem.... geht um ESTA

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Sasa

Neues Mitglied
29.07.2014
9
0
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Hallo liebes Forum.

Kurz zu meiner Geschicht;. Ich fliege dieses Frühjahr nach Miami und brauche einen Rat.

2007 wurde mir ein Visum für die USA verweigert (hatte das Falsche) bin dann aber über Visums - Freies Reisen (damals noch ohne ESTA) in die USA gereist

2011 war ich in New York, da musste ich bereits das ESTA ausfüllen. Da mein Englisch aber nicht das beste war, habe ich Frage Nr. 7 (Wurde ihnen jemals ein Visum verweigert?) mit Nein beantwortet.

An der Immigration am JFK Airport wurde ich dann sofort rausgezogen und musste einer Art Richterin erklären, dass das ja nicht mit Absicht war, ich es nurnicht verstanden habe etc. Sie darauf: Machen sie das jemals wieder dürfen Sie nie mehr in die USA einreisen. Daraufhin durfte ich meine Reise aber noormal fortsetzen.

Nun bin ich wieder vor dem ESTA Antrag und möchte alles richtig machen.

Das ich "Visum Verweigert" schreiben muss, ist mir nun klar.

Nun habe ich aber diese Frage entdeckt:
"Haben Sie jemals einen Betrug begangen oder Informationen über sich oder andere vorgetäuscht, um ein Visa für bzw. die Einreise in die Vereinigten Staaten zu erhalten, oder andere dabei unterstützt
?"

was muss ich darauf denn jetzt antworten?:confused:

Ich bin echt ratlos... Es gibt keine Hotlines oder Emailadressen die derartige Fragen beantworten.

Ich hoffe einer von Ihnen kann mir eventuell weiter helfen.....

 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Achtung Laienmeinung!

Ja. Soweit ich das sehe ist die (auch unabsichtliche) falsche Beantwortung der Visumsfrage ein sog. misrepresentation finding (das war wohl das, was du 2011 erlebt hast). Offenbar sieht man aber bei dir keinen Grund, dich abzuweisen, sonst hätte man dich schon damals rausgeworfen.

Entsprechend musst du m.M.n. die Frage mit "Ja" beantworten. Wende dich mal an Customs and Border Patrol (CBP), die dürften dafür zuständig sein. Wenn du Hilfe mit der Sprache benötigst, sag bescheid.
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Also wenn dir damals das falsche Visum gegeben wurde (warum eigentlich: Hast du das falsche beantragt?), dann wurde dir doch gar kein Visum verweigert? Auch die Einreise wurde dir offenbar nicht verweigert.
 
A

Anonym12392

Guest
Du hast ja noch Zeit und könntest daher einfach ein Touristenvisum bei der Botschaft beantragen. Ich denke mal, die Wahrscheinlichkeit einer ESTA-Ablehnung ist hoch, wenn man diese Frage mit JA beantwortet.
 

Sasa

Neues Mitglied
29.07.2014
9
0
Es ist so lange her ich bin nicht mehr ganz sicher, ich wollte 6 Monate herumreisen, habe aber auf eigene Faust wohl einen Antrag auf ein "Arbeitsvisum" ausgefüll welches dann natürlich verweigert wurde. Und dieses ist DEFINITIV unter meinem Namen hinterlegt.

Was passiert denn wenn ich einfach "JA" bei Frage 5 ( Falsche Angaben) schreibe? Sie werden das ESTA dann ablehnen oder?

CBP kann doch keine Infos über mich preisgeben via Email dachte ich?! Zudem habe ich einen neuen Reisepass und die alte Reisepassnummer nicht mehr.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
Ich weiss ja nicht wo Du beheimatet bist, aber einigermassen Sicherheit in dieser Frage könnte ein wohl US-Konsulat geben.

Hier wirst Du wohl nur Meinungen/Einschätzungen bekommen können.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.631
970
MUC, BSL
Soweit ich weiß werden alle Anfragen, die potenziell Ablehnungsgründe enthalten könnten, händisch überprüft und somit auch auf tatsächliche Ablehnungsgründe gecheckt. Sehe das aber ähnlich, eine Ablehnung wäre denkbar. US Konsulat in Frankfurt dürfte da wohl eine gute Anlaufstelle sein, evtl. machts auch München.

@ flysurfer
So wie ich das verstehe, hat OP aus Versehen die falsche Kategorie gewählt und entsprechend wurde das Visum aus formalen Gründen verweigert. Administrativ ist das bei den Amerikanern gleich zu handhaben.
 

Sasa

Neues Mitglied
29.07.2014
9
0
Ich wohne in Stuttgart... Die Frage ist, wie erreiche ich das Konsulat? Ich finde ehrlich gesagt keine Nummern die darauf passend wären.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.998
114
MUC
CBP kann doch keine Infos über mich preisgeben via Email dachte ich?!

Fragen zu Einzelfällen werden sie sicherlich nicht beantworten. Aber um eine Klarstellung, was alles unter die Esta-Frage fallen könnte und ob ein Fall wie Deiner dort angegeben werden sollte, kann man sie schon bitten. Kontaktformular und Hotline finden sich auf der CBP-Homepage.

Davon abgesehen würde ich empfehlen, Esta möglichst schnell zu beantragen. Dann hast Du im Falle eine Ablehnung immer noch genügend Zeit, im zuständigen Konsulat ein Touristenvisum zu beantragen.
 
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Reaktionen: Rambuster

DE_BRE

Erfahrenes Mitglied
30.09.2014
503
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New York
Die Wahrscheinlichkeit, dass dein ESTA abgelehnt wird ist ziemlich hoch. Anrufen im Konsulat durchaus möglich aber nicht die beste Wahl. Wenn ich du wäre, dann würde ich erst ESTA beantragen, wahrheitsgemäß beantworten und bei einer Ablehnung CBP anrufen. Erst wenn die dir sagen, wende dich an das Konsulat, tu das.
 

Sasa

Neues Mitglied
29.07.2014
9
0
Welches Visum braucht man bei der ablehnung des ESTA? Also Nummer und Buchstabe? Das finde ich auch nirgends
 

Sasa

Neues Mitglied
29.07.2014
9
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Also ich habe das ESTA mit ja beantwortet und es wurde selbstverständlich verweigert. bei 2 antworten mit ja.

nun muss ich ein b-2 visum beantragen in welchem folgende fragen vorkommen:

1.:Have you ever been the subject of a removal or deportation hearing?
trg_bk.GIF








2.:Have you ever sought to obtain or assist others to obtain a visa, entry into the United States, or any other United States immigration benefit by fraud or willful misrepresentation or other unlawful means?




ich habe bereits den Sachverhalt geschildert, am anfang des antrags, aber was antworte ich jetzt? ich war doch bereits bei dem deporting hearing? das war doch das wo ich hinmusste beim letzten einreisen, oder?

und bei willful misrepresentation würde ich nein sagen, weil willfully hab ichs ja nicht gemacht? vielleicht kann e ja ein anderer übersetzen der besser englisch kann?
 

DE_BRE

Erfahrenes Mitglied
30.09.2014
503
30
New York
Hast du denn schonmal bei CBP angerufen?
Zu deiner Frage 1. Du solltest auf jedenfall Wahrheitsgemäß antworten. Aber aufgrund der Tatsache, dass du beim letzten mal trotzdem einresien durftest weiß ich nicht wie dir das ausgelegt wird. Kann auch sein, dass es bei dir eine secondary inspection war. Das wäre nicht so wild. Das solltest du wiegesagt mit der Behörde klären, damit du da auf der sicheren Seite bist.

zu 2. Nein
 

Sasa

Neues Mitglied
29.07.2014
9
0
ich habe gerade mit frankfurt telefoniert, er konnte mir auch nicht genau weiter helfen. er meinte ich solle die fragen nach bestem gewissen beantworten.
und sie im interview einfach genauer erläutern. ich dachte ich sage zu frage 1 einfach ja und erkläre erenut den sachverhalt und zu 2 nein. vorher informiere ich mich nochmal über die secondary incpection.

danke für die rasche antwort. echt super!