Habe heute mal meinen Fortschritt bei der Promo überprüft und dabei ist mir aufgefallen, dass es plötzlich eine neue Aufgabe gibt:
500 Platinum Elite-Bonus
Buchen Sie 3 Übernachtungen, um 500 Bonuspunkte zu sammeln und Ihren Platinum Elite Status in 2017 zu behalten. AGB
Und hier die AGB´s dazu:
Buchen Sie 3 Übernachtungen, um 500 Bonuspunkte zu sammeln und Ihren Platinum Elite Status in 2017 zu behalten.
Teilnehmer müssen Platinum Elite-Mitglied bei IHG® Rewards Club sein. Das Mitglied erhält den Status Platinum Elite, wenn es drei weitere anrechnungsfähige Übernachtungen absolviert hat. Die Aufenthalte müssen vom 6. September 2016 bis zum 15. Dezember 2016 stattfinden. Der Platinum Elite-Status gilt bis zum 31. Dezember 2017. Anschließend muss das Mitglied erneut Punkte für den Elite-Status sammeln. Zu den teilnehmenden IHG® Marken gehören InterContinental®, Crowne Plaza®, Hotel Indigo®, Holiday Inn®, Holiday Inn Express®, Staybridge Suites®, Candlewood Suites®, EVEN® Hotels und HUALUXE. Anrechnungsfähig sind bezahlte Aufenthalte zu qualifizierenden Tarifen, darunter die meisten Tarife für Geschäfts- und Privatreisende. Der Platinum Elite-Status wird nicht rückwirkend für Aufenthalte vor dem 1. September 2016 vergeben, außer wenn der Status gemäß den Mitgliedsbedingungen von IHG® Rewards Club erworben wurde. Für das Angebot gelten die allgemeinen Angebotsbedingungen und die allgemeinen Mitgliedsbedingungen sowie die Prämienstruktur des IHG® Rewards Club Programms, die unter
www.ihgrewardsclub.com einsehbar sind. Mitglieder des IHG® Rewards Club, die sich für das Sammeln von Flugmeilen entschieden haben, erhalten Punkte gutgeschrieben. IHG® behält sich das Recht vor, im Falle einer missbräuchlichen Nutzung der Aktion Bonuspunkte eines Mitglieds zu streichen oder das Mitgliedskonto zu löschen. Soweit gesetzlich zulässig, behält sich IHG® Rewards Club das Recht vor, die Aktion/das Angebot jederzeit und ohne Vorankündigung zu stornieren, auszusetzen oder abzuändern. Dieses exklusive Angebot gilt ausschließlich für den direkten Empfänger. Soweit gesetzlich zulässig, behält IHG® sich das Recht der endgültigen Auslegung dieses Angebots vor.
Hat diese Aufgabe von Euch auch jemand bekommen?