Immobilienerwerb durch Zwangsversteigerung ?

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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
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Dort hätte ich gerne vor einigen Jahren investiert. Inzwischen ist es wohl zu spät,
Eine meiner mühsam und teuer erworbenen Lebensweisheiten könnte man etwa so formulieren: "Erinnere Dich in Zukunft IMMER an Deine Fehlentscheidungen und mache nicht dieselben Fehler noch einmal!"

Aber, falls wir jemals die aktuelle Nullzinsphase verlassen sollten, wird es so eine "seltsame" Phase in unserem Leben nochmals geben ?

Nachdem ich jahrzehntelang mein kleines Erspartes auf Festgeldkonten geparkt hatte, konnte ich mir bei ca. 5% Guthabenzinsen Anfang des Jahrhunderts nicht vorstellen, dass wir bald eine ewig andauernde Periode ohne jegliche Sparzinsen erleben würden, was dann "zwangsläufig" zu mehr Nachfrage nach Immobilien führen würde.
Ich hatte zwar noch kurz vor dem absoluten Nichts einen Festgeldvertrag abgeschlossen, der mir noch ca. 5 weitere Jahre wenigstens 3% bringt; tönte aber damals noch grossspurig in der eigenen Familie "Für mickrige 3% wollte ich eigentlich keiner Bank MEIN Geld leihen!"
[Wie war das noch mit: "Hochmut kommt vor dem Knall!" ?]

Einen Kredit damals aufzunehmen, um auf steigende Immobilien zu spekulieren, wäre mir auch im Traum NIE in den Sinn gekommen. Auch deshalb nicht, weil schon damals nach jahrelangem Anstieg die Immo-Preise schon heissgelaufen erschienen. Da unsere besseren 50% eher noch konservativer und bodenständiger denkt als ich selber, wurde ich auch von der Seite nicht zur Kreditaufnahme gedrängt.
Nun ja, DIE Chance ist versemmellt!

Aktuell geht es uns aber nicht um Investition/Spekulation, sondern wir hatten gehofft, uns "irgendwann demnächst" etwas vergrössern zu können, nachdem wir damals beim Erwerb unseres aktuellen Zuhauses eher kleine Brötchen backen mussten, und inzwischen "aus dem Gröbsten" heraus sind. Insofern wäre ich bei Wilhelmsburg auch sowieso blockiert gewesen, da ich bei jedem Objekt immer auch gedacht hätte: "Würden WIR uns hier wohlfühlen?"

Mit dieser Unfähigkeit, auf dem Immo-Markt "emotionslos" zu agieren, ist mir wohl manches Schnäppsken durch die Lappen gegangen, wenn ich an diverse (im Nachhinen betrachtet: höchst erfolgreiche!) Transaktionen denke, die in unserem Bekanntenkreis getätigt wurden.
 
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Polux

Reguläres Mitglied
20.04.2019
46
10
Ich darf hier vielleicht auch mal mein Wissen teilen.

Ich bin der Nachbar eines zwangsversteigerten Hauses.
Vor ein paar Jahren bat mich mein Nachbar den Gutachter zum angekündigten Termin in sein noch von Ihm bewohntes Haus zu lassen.
Der Gutachter schaute nur hier und dort mal hin, fragte mich ständig Dinge auf die ich keine Antwort wusste (war ja nicht der Bauherr).
Er öffnete kein einziges Fenster oder die Terrassentüren und ging auch nicht auf den Dachboden. Auch die Elektrik wurde nicht geprüft (z.B. Lichtschalter).

Nachdem dann das Gutachten erstellt wurde und der Versteigerungstermin durch war, erzählte mir dann mein Nachbar wie alles ablief.

Ein paar Wochen vor dem Termin kamen Interessenten und klingelten und baten um eine Besichtigung. Verständlicherweise wollte er das nicht.
Hier ist also unbedingt als möglicher Käufer von Gebrauch machen. Fragen kostet nichts und versuchen muss man es unbedingt.
Manche Interessenten waren auch sehr nett und fragten sehr höflich und mein Nachbar war auch kurz davor welche reinzulassen (z.B. das Ehepaar mit Kind).
Andere Interessenten (wahrscheinlich Makler oder Immobilienverwerter) mit Autokennzeichen von weit weg waren da leider nicht so freundlich und stiegen über den Gartenzaun und schauten in die Fenster um zumindest einen eigenen Blick zu erhaschen.
Pro Zimmer wurde nur ein Foto im Gutachten angefügt. Aber da bekommt man auch nur eine ungefähre Vorstellung. Keine Detailaufnahmen.

Durch die Tapeten und unter die Fliesen kann ein Gutachter leider nicht schauen, daran sollte man immer denken.
Das Grundstück wird nur kurz begangen und keine Erdprobe oder sonstiges entnommen.
Auch hier sollte man den Grundstückseigentümer lieber freundlich fragen, ob hier und da böse Überraschungen liegen.

Beim Termin selbst waren fast nur Einheimische vor Ort und das Haus ging auch über Schätzung weg.
Zusätzlich noch die Grundstückerwerbssteuer.
Der Höchstbietende wollte sogar ein paar Tage nach der Versteigerung vom Kauf zurücktreten, weil ihm der Preis doch viel zu hoch war.
Immer kühlen Kopf beim Bieten bewahren!
Rücktritt ging natürlich nicht und er wurde der neue Eigentümer.

Auszug ging auch nicht so schnell über die Bühne wie der neue Eigentümer dachte.
Hier war der neue Eigentümer aber gesprächsbereit und half auch mit beim heraustragen von Möbel und Müll (alte Möbel, TV etc.)
Er erzählte dann auch später, dass er auch schon kurz davor war einen Räumungstitel zu erwirken.
Aber die Kosten für das Einlagern und das heraustragen und so weiter waren ihm zu hoch. Der Dachboden war nämlich komplett vollgestellt.

Auch die ganzen Baumängel (viel Eigenleistung und leider auch viele schlechte Bauhelfer) waren für den neuen Eigentümer ein Schock.
Zum Beispiel Schimmel an der Außenwand im Schlafzimmer. Absichtlich zum Gutachtertermin verdeckt vom alten Eigentümer mit Gerümpel und einem kleinen Schrank.
Die Fenster waren teilweise recht schwergängig und die Terrassentüre gingen fast nicht auf. Nur durch einen Tritt an die Tür löste sie sich aus dem Rahmen.

Bei der Dämmwolle im Dachgeschoss muss der Bauherr gepfuscht haben, denn im Sommer war es extrem heiß und fast nicht nutzbar. Vielleicht zu viel oder zu wenig Dämmwolle?
Der Gutachtertermin war aber im Oktober und durch die Wand kann man nicht schauen.
Die TV-Verkabelung war auch in manchen Zimmern nicht 100% funktionstüchtig und lag wahrscheinlich an einem beschädigten Kabel.

Alles Probleme, die der Gutachter nicht sehen kann, die der aktuelle Hausherr aber kennt.
Die Auffahrt war dann auch so schlecht gepflastert, dass sich Jahre später beim neuen Eigentümer richtige Spurrillen einfuhren. Wahrscheinlich zu wenig Unterbau oder nicht genug verdichtet. Bei meiner ist das nicht passiert nach viel mehr Jahren.

Beim Blumen einpflanzen fand die Ehefrau des neuen Eigentümers dann auch den kürzlich verstorbenen Hund des alten Eigentümers im Erdreich.
Zwar nicht so schlimm, aber der Schreck war groß. :D

Und zum Glück konnte man mit meinem Nachbarn reden.
Der hätte auch vor dem Auszug noch viel kaputt machen können (verdeckte Dinge wie Stromleitung anbohren etc.). Der Gutachter hat ja wirklich nicht viel geschaut und war nach 20 Minuten fertig.

Mir wäre das Risiko bei einer Zwangsversteigerung einfach zu groß und erst Recht ohne eigene Besichtigung.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
686
44
Ich war letzte Woche endlich mal in dem Maklerbüro hier in unserem Stadtteil, in dem ich "schon ewig" mal hatte vorsprechen wollen. Dort erfuhr ich, dass unser Budget in unserer näheren Umgebung gerade mal für eine 35m2 Zwergenwohnung reichen würde, da ich u.a. noch ca. 12,5% Erwerbskosten mit einplanen müsse.
Hörte ich zwar nicht zum ersten Mal; ist aber nicht schlecht, immer mal wieder dran erinnert zu werden.

Wenn das mit den 35m2 realistisch geschildert wurde, dann wäre hochgerechnet unsere Hamburger Wohnung in den 20 Jahren seit Erwerb um 500% gestiegen.
W.A.H.N.S.I.N.N. !!!

Wenn du nicht mal selber weisst, was deine Hamburger Wohnung in etwa für einen Marktwert hat, lass es sein mit der Zwangsversteigerung. Deine Schätzungsgrundlage mit den 500 % aufgrund einer Angabe eines Maklers einer Wohnung in einer anderen Stadt ist voll daneben. Lage, Lage, Lage.....
 
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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Deine Schätzungsgrundlage mit den 500 % aufgrund einer Angabe eines Maklers einer Wohnung in einer anderen Stadt ist voll daneben. Lage, Lage, Lage.....
Magst Du Dir vielleicht den von Dir zitiertenText noch einmal genau durchlesen ?
Eventuell findest Du Deinen Fehler dann ja selber !
;)
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Ich darf hier vielleicht auch mal mein Wissen teilen.

Ich bin der Nachbar eines zwangsversteigerten Hauses.
Vor ein paar Jahren bat mich mein Nachbar den Gutachter zum angekündigten Termin in sein noch von Ihm bewohntes Haus zu lassen.
Der Gutachter schaute nur hier und dort mal hin, fragte mich ständig Dinge auf die ich keine Antwort wusste (war ja nicht der Bauherr).
Er öffnete kein einziges Fenster oder die Terrassentüren und ging auch nicht auf den Dachboden. Auch die Elektrik wurde nicht geprüft (z.B. Lichtschalter).

Nachdem dann das Gutachten erstellt wurde und der Versteigerungstermin durch war, erzählte mir dann mein Nachbar wie alles ablief.

Ein paar Wochen vor dem Termin kamen Interessenten und klingelten und baten um eine Besichtigung. Verständlicherweise wollte er das nicht.
Hier ist also unbedingt als möglicher Käufer von Gebrauch machen. Fragen kostet nichts und versuchen muss man es unbedingt.
Manche Interessenten waren auch sehr nett und fragten sehr höflich und mein Nachbar war auch kurz davor welche reinzulassen (z.B. das Ehepaar mit Kind).
Andere Interessenten (wahrscheinlich Makler oder Immobilienverwerter) mit Autokennzeichen von weit weg waren da leider nicht so freundlich und stiegen über den Gartenzaun und schauten in die Fenster um zumindest einen eigenen Blick zu erhaschen.
Pro Zimmer wurde nur ein Foto im Gutachten angefügt. Aber da bekommt man auch nur eine ungefähre Vorstellung. Keine Detailaufnahmen.

Durch die Tapeten und unter die Fliesen kann ein Gutachter leider nicht schauen, daran sollte man immer denken.
Das Grundstück wird nur kurz begangen und keine Erdprobe oder sonstiges entnommen.
Auch hier sollte man den Grundstückseigentümer lieber freundlich fragen, ob hier und da böse Überraschungen liegen.

Beim Termin selbst waren fast nur Einheimische vor Ort und das Haus ging auch über Schätzung weg.
Zusätzlich noch die Grundstückerwerbssteuer.
Der Höchstbietende wollte sogar ein paar Tage nach der Versteigerung vom Kauf zurücktreten, weil ihm der Preis doch viel zu hoch war.
Immer kühlen Kopf beim Bieten bewahren!
Rücktritt ging natürlich nicht und er wurde der neue Eigentümer.

Auszug ging auch nicht so schnell über die Bühne wie der neue Eigentümer dachte.
Hier war der neue Eigentümer aber gesprächsbereit und half auch mit beim heraustragen von Möbel und Müll (alte Möbel, TV etc.)
Er erzählte dann auch später, dass er auch schon kurz davor war einen Räumungstitel zu erwirken.
Aber die Kosten für das Einlagern und das heraustragen und so weiter waren ihm zu hoch. Der Dachboden war nämlich komplett vollgestellt.

Auch die ganzen Baumängel (viel Eigenleistung und leider auch viele schlechte Bauhelfer) waren für den neuen Eigentümer ein Schock.
Zum Beispiel Schimmel an der Außenwand im Schlafzimmer. Absichtlich zum Gutachtertermin verdeckt vom alten Eigentümer mit Gerümpel und einem kleinen Schrank.
Die Fenster waren teilweise recht schwergängig und die Terrassentüre gingen fast nicht auf. Nur durch einen Tritt an die Tür löste sie sich aus dem Rahmen.

Bei der Dämmwolle im Dachgeschoss muss der Bauherr gepfuscht haben, denn im Sommer war es extrem heiß und fast nicht nutzbar. Vielleicht zu viel oder zu wenig Dämmwolle?
Der Gutachtertermin war aber im Oktober und durch die Wand kann man nicht schauen.
Die TV-Verkabelung war auch in manchen Zimmern nicht 100% funktionstüchtig und lag wahrscheinlich an einem beschädigten Kabel.

Alles Probleme, die der Gutachter nicht sehen kann, die der aktuelle Hausherr aber kennt.
Die Auffahrt war dann auch so schlecht gepflastert, dass sich Jahre später beim neuen Eigentümer richtige Spurrillen einfuhren. Wahrscheinlich zu wenig Unterbau oder nicht genug verdichtet. Bei meiner ist das nicht passiert nach viel mehr Jahren.

Beim Blumen einpflanzen fand die Ehefrau des neuen Eigentümers dann auch den kürzlich verstorbenen Hund des alten Eigentümers im Erdreich.
Zwar nicht so schlimm, aber der Schreck war groß. :D

Und zum Glück konnte man mit meinem Nachbarn reden.
Der hätte auch vor dem Auszug noch viel kaputt machen können (verdeckte Dinge wie Stromleitung anbohren etc.). Der Gutachter hat ja wirklich nicht viel geschaut und war nach 20 Minuten fertig.

Mir wäre das Risiko bei einer Zwangsversteigerung einfach zu groß und erst Recht ohne eigene Besichtigung.

90% der von dir erwähnten Risiken hat man natürlich auch bei einem privaten Kauf! Weiß also nicht was das nun mit einer ZV zu tun haben soll? Auch ein Guthaber hat lediglich auf den aktuellen Zustand die Hauptgewerke zu prüfen. Dazu zählen kein Unterbau der Einfahrt, die TV Verkabelung, Einstellung von Fenster und Türen und fachmännisch richtig ausgeführte Dämmarbeiten usw.
Ob er nun bauseitig Schäden verursacht ob ein Dach kalt oder warm gedeckt ist, wird er in der Regel nur machen, wenn es wegen Regressansprüchen gegen das Bauunternehmen geht, aber nicht wenn es um die Einschätzung zum Verkehrswert geht.

Es ist ja auch schließlich im Interesse des ehemaligen Eigentümers, das das Verkehrswertgutachten so hoch wie möglich ausfällt, deswegen werden Mängel auch versucht zu verstecken. Wird übrigens bei einem privat Verkauf auch so gemacht, auch hier lässt dich der Eigentümer/Makler nicht den Trockenbau aufreißen um zu schauen ob genügend gedämmt wurde.

Hast du dein Objekt neu gebaut oder hast du eine Bestandsimmobilie gekauft? Wenn das zweitere dann behaupte ich mal, das dir ca. 90% der erwähnten Mängel auch verborgen geblieben wären.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.748
1.181
Howard Johnson
Falls die Null Zins Politik beendet wird, gibt es anschließend jede Menge Zwangsversteigerungen .
Viele Leute sind auf Kante finanziert.
Sobald sich die Zinsen dann von 1,x% auf sagen wir 3,x% erhöhen, sind die alle fertig, sobald refinanziert werden muss.

Darauf warte ich schon seit Jahren. Die Null-Eigenkapitalisten müßten eigentlich bald fällig sein. Aber wo sind sie denn alle :D
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
Auch ein Guthaber hat lediglich auf den aktuellen Zustand die Hauptgewerke zu prüfen. Dazu zählen kein Unterbau der Einfahrt, die TV Verkabelung, Einstellung von Fenster und Türen und fachmännisch richtig ausgeführte Dämmarbeiten usw.
Ob er nun bauseitig Schäden verursacht ob ein Dach kalt oder warm gedeckt ist, wird er in der Regel nur machen, wenn es wegen Regressansprüchen gegen das Bauunternehmen geht, aber nicht wenn es um die Einschätzung zum Verkehrswert geht.

Es ist ja auch schließlich im Interesse des ehemaligen Eigentümers, das das Verkehrswertgutachten so hoch wie möglich ausfällt, deswegen werden Mängel auch versucht zu verstecken. Wird übrigens bei einem privat Verkauf auch so gemacht, auch hier lässt dich der Eigentümer/Makler nicht den Trockenbau aufreißen um zu schauen ob genügend gedämmt wurde.


Das täuscht. nach der letzten BGH Rechtsprechung muss der "normale" verkäufer sehr detailliert über Mängel, sowie z.b. auch über Ärger mit dem Nachbarn oder Fluglärm oder Probleme mit der Kanalisation berichten, soweit bekannt natürlich nur.
bei der Zwangsversteigerung gibt es das NICHT. Da gilt, gekauft wie gesehen ( oder auch nicht).
Wenn der Gutachter die räume nicht bertreten kann, was häufig vorkommt, ist es immer eine Wundertüte!
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Auch im privaten Verkauf gilt gekauft wie gesehen. Hier gibt es lediglich den Passus arglistiger Täuschung. Und dann viel Spaß beim nachweisen und beim zurückfordern von Kaufpreisteilen.

Sicherlich eine Begutachtung von außen ist nicht so aussagekräftig wie eine Besichtigung von innen. Heißt dann aber sollte eine ZV ein Gutachten mit nur Außenbegehung vorhanden sein, sollten die Alarmglocken angehen.

Aber die angebrachten Risiken des Users Polux hat man auch bei einem privaten Kauf.
 

jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.923
627
CGN
Auch im privaten Verkauf gilt gekauft wie gesehen. Hier gibt es lediglich den Passus arglistiger Täuschung. Und dann viel Spaß beim nachweisen und beim zurückfordern von Kaufpreisteilen.
(..)
Aber die angebrachten Risiken des Users Polux hat man auch bei einem privaten Kauf.

Sehe ich anders. Natürlich kannst du auch da Pech haben. Aber bei einem normalen Kauf:

Er öffnete kein einziges Fenster oder die Terrassentüren und ging auch nicht auf den Dachboden. Auch die Elektrik wurde nicht geprüft (z.B. Lichtschalter).
(..)
Auszug ging auch nicht so schnell über die Bühne wie der neue Eigentümer dachte.
(..)
Er erzählte dann auch später, dass er auch schon kurz davor war einen Räumungstitel zu erwirken.
Aber die Kosten für das Einlagern und das heraustragen und so weiter waren ihm zu hoch. Der Dachboden war nämlich komplett vollgestellt.
(..)
Auch die ganzen Baumängel (viel Eigenleistung und leider auch viele schlechte Bauhelfer) waren für den neuen Eigentümer ein Schock.
Zum Beispiel Schimmel an der Außenwand im Schlafzimmer. Absichtlich zum Gutachtertermin verdeckt vom alten Eigentümer mit Gerümpel und einem kleinen Schrank.
Die Fenster waren teilweise recht schwergängig und die Terrassentüre gingen fast nicht auf. Nur durch einen Tritt an die Tür löste sie sich aus dem Rahmen.
(..)Der hätte auch vor dem Auszug noch viel kaputt machen können (verdeckte Dinge wie Stromleitung anbohren etc.). Der Gutachter hat ja wirklich nicht viel geschaut und war nach 20 Minuten fertig.

hast du grosse Chancen, das alles zu erkennen. Bei unserem Hauskauf war ich mehrfach im Objekt drin, ebenso ein Gutachter von mir, ein Maler wegen Aufwandsschätzung, der zugleich Schimmel-Sachverständiger ist, und ein Gutachter meiner Bank. Wichtige Technik (Sauna, Gartenhaus-Strom, Heizung) habe ich getestet, und mir einen Eindruck der Vorbesitzer gemacht (um Pflegezustand und Vertrauenswürdigkeit beim Zeitplan besser einzuschätzen), alle Türen und Fenster getestet.

Verändert sich das Objekt während der Kaufabwicklung, hast Du eigene Bilder und den Makler wie auch die Gutachter als Zeugen. Wurde irgend eine Schimmelwand vertuscht, hast du auch im Nachhinein Ansprüche. Und ist das Objekt bei der Schlüsselübergabe nicht leer (sofern es selbstbewohnt und nicht vermietet ist), fließt auch kein Kaufpreis.

Fällt bei einer ZV alles flach.
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
Auch im privaten Verkauf gilt gekauft wie gesehen. Hier gibt es lediglich den Passus arglistiger Täuschung.f.

Das ist so nicht korrekt. "Gekauft wie gesehen" beinhaltet ebenso wie beim Autokauf nur, dass OFFENSICHTLICHE Mängel ausgeschlossen sind.
Ist Schimmel im gebälk, was nicht sichtbar ist, haftest du als verkäufer trotzdem . Arglistige Täuschung haftet immer, logisch.
Insofern darf man das als verkäufer nicht reinschreiben.
Beim ZV ist aber alles möglich, asbest im keller, atombombe im garten, etc. Da wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Der Gutachter hat auch nur den Auftrag den verkehrswert zu bestimmen, ohne detaillierte Mängel.
Das ist ein ganz wichtiger Unterschied.
Kurg mal googlen nach BGH Urteilen und Haftung beim Hausverkauf. Macht einen schlauer.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
Der Gutachter hat auch nur den Auftrag den verkehrswert zu bestimmen, ohne detaillierte Mängel.
Das ist ein ganz wichtiger Unterschied.

Du sagst es, es gibt einen Unterschied zwischen einem Sachmängel-Gutachten oder einem Verkehrswertgutachten. Sehr gut herausgelesen!

Gibt sicherlich genügend Gründe, warum man nachträglich den Kaufpreis anfechten kann. Einer darunter wird sicherlich Schimmel sein. Aber auch hier kommt es auf die Art des Schimmels an. Sind es Stockflecken, wird es schon schwer! Unterbau der Auffahrt?? Falsch eingestellte Fenster oder Türen?? Teilweise nicht funktionierende Elektrik??

Könnte und wird natürlich ein Gericht auch darauf mal verweisen, das es sich hier nicht um einen Neubau handelt.

Das man bei einer ZV gar keine Reklamationsrechte hat, sollte jedem Teilnehmer an einer ZV klar sein. Das man bei einem privat Verkauf wegen Lappalien Reklamieren kann, denkt auch nur der „Volksmund“. Wie gesagt geht es hier nicht um grundlegende Mängel die arglistig verschwiegen wurden. ( in dem Beispiel wäre das eventuell abhängig von der Art des Schimmels im Schlafzimmer)

Und deine zitierten BGH Urteile beziehen sich sicherlich nicht auf Lappalien, der Großteil bezieht sich darauf wenn die Nutzbarkeit des erworbenen Objektes „extrem“ eingeschränkt sind und ein bewohnen teilweise oder ganz nicht möglich ist, oder durch erheblichen Aufwand erst wieder hergestellt werden kann.
 
Zuletzt bearbeitet:

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
Nein.mitnichten.sogar der verschwiegene Ärger mit einem Nachbarn war Grund genug für eine Rückabwicklung.
Es gibt einen eklatanten Unterschied zwischen normalkauf und ZV.
Bei einer ZV geht gar nichts nach dem kauf . Beim normalen kauf einiges
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Falls die Null Zins Politik beendet wird, gibt es anschließend jede Menge Zwangsversteigerungen .
Viele Leute sind auf Kante finanziert.
Sobald sich die Zinsen dann von 1,x% auf sagen wir 3,x% erhöhen, sind die alle fertig, sobald refinanziert werden muss.

Darauf warte ich schon seit Jahren. Die Null-Eigenkapitalisten müßten eigentlich bald fällig sein. Aber wo sind sie denn alle :D

… gab es alles schon mal 1923 und 1948.

Ich persönlich tippe auf +/- 2025. Dann kommt der €-Schnitt und diese Grundschulden können durch einen Wochenlohn getilgt werden.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.349
639
lej, sxf, txl
… gab es alles schon mal 1923 und 1948.

Ich persönlich tippe auf +/- 2025. Dann kommt der €-Schnitt und diese Grundschulden können durch einen Wochenlohn getilgt werden.

Ohh in/ab 6 Jahren schon, sportlich, sportlich...

Tut ja nix zu Sache. Heute lohnt sich eine ZV sehr selten, aber vielleicht dann nach deinem €/Schuldenschnitt.
:doh:
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
… gab es alles schon mal 1923 und 1948.

Ich persönlich tippe auf +/- 2025. Dann kommt der €-Schnitt und diese Grundschulden können durch einen Wochenlohn getilgt werden.

Schwierig 1923 und 1948 heranzuziehen.
Vergleiche da lieber mit der jüngeren Vergangenheit, zB die japanische Niedrigzinspolitik.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ich besitze noch die Hälfte (10 Stück davon) des Barguthabens meines Uropa; von der anderen Hälfte seines Wochenlohns hat er damals seine Schulden/Grundschuld getilgt...

20000RM.jpg
 

EinerWieKeiner

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
5.813
373
Ganz so leicht lief das auch nicht. Dafür gab es dann eine zwangssteuer für alle die noch Wohneigentum hatten.nannte sich dann lastenausgleich...eine zwangshypothek.so einfach war das auch nicht
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Ich besitze noch die Hälfte (10 Stück davon) des Barguthabens meines Uropa; von der anderen Hälfte seines Wochenlohns hat er damals seine Schulden/Grundschuld getilgt...

Anhang anzeigen 125292

Heute wäre das unvorstellbar, denn es ermöglicht § 313 BGB bei Wegfall der Geschäftsgrundlage, insb. Hyperinflation, Vertragsanpassung bzw. Auflösung!
 
Zuletzt bearbeitet:

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.158
3.077
Z´Sdugärd
Bei unserem Hauskauf war ich mehrfach im Objekt drin, ebenso ein Gutachter von mir, ein Maler wegen Aufwandsschätzung, der zugleich Schimmel-Sachverständiger ist, und ein Gutachter meiner Bank. Wichtige Technik (Sauna, Gartenhaus-Strom, Heizung) habe ich getestet, und mir einen Eindruck der Vorbesitzer gemacht (um Pflegezustand und Vertrauenswürdigkeit beim Zeitplan besser einzuschätzen), alle Türen und Fenster getestet.
Das is halt wie beim Gebrauchtwagensiegel vom TÜV. Ob die elektrischen Fensterheber gehen, das ABS funktioniert etc...das juckt den "Gutachter" nicht wirklich. Desweiteren sollte man sich mal auf der Zunge zergehen lassen WAS sich alles Gutachter schimpfen darf...

Fazit: Wie von mir schon erwähnt sollte man hier wirklich jemanden mitbringen den man schon ewig kennt und dem man blind vertraut. Irgendwelche Gutachter der Bank etc...sorry, aber die würden nichtmal einen schwarzschimmel sehen wen sie drüber fallen würden. Weil sie nichtmal ein Feuchtigkeitsmessgerät bei haben geschweige den wissen das es sowas gibt oder wie man es benutzt!