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Hallo,
ich erlebe es zur Zeit (in der Nachbarschaft) dass das bereits verkaufte (per Vertragsunterzeichnung) Haus nun doch nicht dem Wunsch des Käufers entspricht.
Normal besteht ja kein Rücktrittsrecht, allerdings ist die nachfolgende Klausel im Vertrag eingearbeitet:
Die Notarin hat den Beteiligtenerläutert, dass die Eintragung der Eigentumsvormerkung zugunsten desKäufers eine ungesicherte Vorleistung darstellt, die weitereVerfügungen über den Vertragsbesitz wirtschaftlich blockieren kann,wenn der Käufer trotz Scheitern des Vertrages deren Löschung nichtbewilligt. Die Löschung durch gerichtliches Urteil ist miterheblichem Zeitverlust und Kosten verbunden. Aus diesem Grundevereinbaren die Beteiligten Folgendes:
Die Beteiligten weisen die Notarinübereinstimmend an, unabhängig von der vorstehend in Absatz 2. vomKäufer erteilten Anweisung die Löschungsbewilligung demGrundbuchamt auch zum Vollzug vorzulegen, wenn folgendeVorraussetzungen erfüllt sind:
Kurz und Bündig abgekürzt:
Geld nicht gezahlt
Unterm Strich: Sofern man nicht zahlt hat sich der Hauskauf erledigt.
Die Frage am Rande ist natürlich welche Kosten und / oder Schadensersatz dabei entstehen könnten.
ich erlebe es zur Zeit (in der Nachbarschaft) dass das bereits verkaufte (per Vertragsunterzeichnung) Haus nun doch nicht dem Wunsch des Käufers entspricht.
Normal besteht ja kein Rücktrittsrecht, allerdings ist die nachfolgende Klausel im Vertrag eingearbeitet:
Die Notarin hat den Beteiligtenerläutert, dass die Eintragung der Eigentumsvormerkung zugunsten desKäufers eine ungesicherte Vorleistung darstellt, die weitereVerfügungen über den Vertragsbesitz wirtschaftlich blockieren kann,wenn der Käufer trotz Scheitern des Vertrages deren Löschung nichtbewilligt. Die Löschung durch gerichtliches Urteil ist miterheblichem Zeitverlust und Kosten verbunden. Aus diesem Grundevereinbaren die Beteiligten Folgendes:
Die Beteiligten weisen die Notarinübereinstimmend an, unabhängig von der vorstehend in Absatz 2. vomKäufer erteilten Anweisung die Löschungsbewilligung demGrundbuchamt auch zum Vollzug vorzulegen, wenn folgendeVorraussetzungen erfüllt sind:
Kurz und Bündig abgekürzt:
Geld nicht gezahlt
Unterm Strich: Sofern man nicht zahlt hat sich der Hauskauf erledigt.
Die Frage am Rande ist natürlich welche Kosten und / oder Schadensersatz dabei entstehen könnten.