JT Touristik stellt Insolvenzantrag

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axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
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Und damit bestätigst Du meinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Vertragskündigung durch den Kunden, wenn als Grund der fehlende Sicherungsschein angeführt wird.

Wie wir inzwischen wissen, ist die Zahlung erst im Januar fällig - das ist dann auch erst der Zeitpunkt, an dem der Reiseveranstalter den Sicherungsschein bringen muss.

Wie willst Du denn jetzt eine Kündigung argumentieren mit einem Grund, der noch gar nicht fällig ist? Da muss ein anderer Grund her...
Ich habe geschrieben, dass der Fragesteller nicht zur Vorleistung verpflichtet ist (weil kein Versicherungsschein vorhanden).

Er soll den Vertrag mit dem Argument kündigen, qausi den Verwalter dazu drängen, dass dieser von sich aus nicht auf Erfüllung besteht.. dieser wird nämlich keinen Versicherungsschein auftreiben..
 

aLeXx_

Aktives Mitglied
04.01.2014
233
140
HAM
Update von JT-Touristik:

[h=3]Gültig für Abreisen vom 01. November bis 31. Dezember 2017[/h]JT Touristik kann die Reisen bis Abreise einschließlich 31. Dezember 2017 durchführen. Aus der vorläufigen Insolvenz entstehen den Reisenden keinerlei finanzielle Nachteile. Diese Lösung für die Monate November und Dezember hat der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH nach intensiven Verhandlungen mit allen Beteiligten erreicht.Ausgenommen von dieser Lösung sind sämtliche Reisen, die einen Flug mit Air Berlin beinhalten. Alle Reisen mit Flügen ab dem 28. Oktober 2017 müssen leider abgesagt werden, weil Air Berlin ab diesem Tag den Flugbetrieb einstellt und keine Alternativen zur Verfügung stehen.

Gute Nachricht für alle, die für Nov/Dez gebucht haben, wenn das so stimmt...