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Liebe Forenmitglieder,
mal wieder etwas zu einem viel diskutierten Thema. Um es vorwegzunehmen, hier geht es gerade nicht um absichtliches Crossticketing.
Meine Frau hat bei AF ein Return-Ticket CDG-RBA-CDG gebucht. Hinflug ist im günstigsten Tarif Economy Mini (keine Umbuchung/Erstattung), Rückflug zum etwas teurerem Classic-Tarif (Umbuchung gegen Gebühr). Nun musste sie heute wegen eines Trauerfalls in ihrer Familie vorzeitig nach RBA fliegen, wegen der Dringlichkeit mit einem One-Way-Business-Ticket der gleichen Airline, welches ein Vielfaches mehr kostete als das Economy-Return-Ticket insgesamt. Dass der ursprünglich gebuchte Hinflug verloren ist, ist klar. Meine Frau würde aber gerne den Rückflug nutzen. In den AGBs des Tickets steht folgender Passus:
The fare is valid for a ticket used on the dates indicated, respecting the order of flights as booked (sequential use of flight coupons). In accordance with our transport conditions, any improper use on the travel day may result in additional airport or ticket reissuing fees. These additional ticket reissuing fees are: EUR75 for a ticket on a short- or medium-haul flight (regardless of travel class), EUR150 for a ticket on a long-haul flight in the Economy or Premium Economy cabins, EUR300 for a ticket on a long-haul flight in the Business cabin.
Ich habe das so verstanden, dass man gegen eine Gebühr von 75€ - die meine Frau gerne zahlen würde - von der Reihenfolge der Segment abweichen kann. Bei der AF-Hotline beisse ich jedoch auf Granit: Wird der Hinflug nicht angetreten, gilt das als No-Show und der Rückflug verfällt ersatzlos, Flexibilität hin oder her. Rückerstattung der Steuern ist zwar möglich, nach Abzug von diversen Bearbeitungsgebühren bleibt aber kaum etwas übrig.
Allerdings gibt es das BGH-Urteil aus dem Jahr 2010, dass die Beschränkung auf eine bestimmte Segmentreihenfolge für nichtig erklärt:
Cross Ticketing
Kann die blau-weiss-rote Airline das so einfach ignorieren? Hätte eine schriftliche Anfrage Aussicht auf Erfolg? Schliesslich hat meine Frau durch die geänderte Reiseplanung nichts gespart.
mal wieder etwas zu einem viel diskutierten Thema. Um es vorwegzunehmen, hier geht es gerade nicht um absichtliches Crossticketing.
Meine Frau hat bei AF ein Return-Ticket CDG-RBA-CDG gebucht. Hinflug ist im günstigsten Tarif Economy Mini (keine Umbuchung/Erstattung), Rückflug zum etwas teurerem Classic-Tarif (Umbuchung gegen Gebühr). Nun musste sie heute wegen eines Trauerfalls in ihrer Familie vorzeitig nach RBA fliegen, wegen der Dringlichkeit mit einem One-Way-Business-Ticket der gleichen Airline, welches ein Vielfaches mehr kostete als das Economy-Return-Ticket insgesamt. Dass der ursprünglich gebuchte Hinflug verloren ist, ist klar. Meine Frau würde aber gerne den Rückflug nutzen. In den AGBs des Tickets steht folgender Passus:
The fare is valid for a ticket used on the dates indicated, respecting the order of flights as booked (sequential use of flight coupons). In accordance with our transport conditions, any improper use on the travel day may result in additional airport or ticket reissuing fees. These additional ticket reissuing fees are: EUR75 for a ticket on a short- or medium-haul flight (regardless of travel class), EUR150 for a ticket on a long-haul flight in the Economy or Premium Economy cabins, EUR300 for a ticket on a long-haul flight in the Business cabin.
Ich habe das so verstanden, dass man gegen eine Gebühr von 75€ - die meine Frau gerne zahlen würde - von der Reihenfolge der Segment abweichen kann. Bei der AF-Hotline beisse ich jedoch auf Granit: Wird der Hinflug nicht angetreten, gilt das als No-Show und der Rückflug verfällt ersatzlos, Flexibilität hin oder her. Rückerstattung der Steuern ist zwar möglich, nach Abzug von diversen Bearbeitungsgebühren bleibt aber kaum etwas übrig.
Allerdings gibt es das BGH-Urteil aus dem Jahr 2010, dass die Beschränkung auf eine bestimmte Segmentreihenfolge für nichtig erklärt:
Cross Ticketing
Kann die blau-weiss-rote Airline das so einfach ignorieren? Hätte eine schriftliche Anfrage Aussicht auf Erfolg? Schliesslich hat meine Frau durch die geänderte Reiseplanung nichts gespart.