Kann ich einen blauen Brief bestellen?

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bullenei

Aktives Mitglied
24.04.2010
148
3
wup
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ist es nicht so, dass die Ware dem reisebüro gehören solange er nicht bez. hat? Also gehören im die meilen nicht und der Status auch nicht. oder sehe ich das Falsch?
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
ist es nicht so, dass die Ware dem reisebüro gehören solange er nicht bez. hat? Also gehören im die meilen nicht und der Status auch nicht. oder sehe ich das Falsch?

normalerweise sollte das RB einen erweiterten Eigentumsvorbehalt in den AGB´s haben.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Aber es sind beides Lastschriften.

Und es erfordert keine Unterschrift der Bank, sondern der Kunde (Zahlungspflichtiger) muss seiner Bank die Erlaubnis zur Abbuchung erteilen.

Nein; da muss ich Dich leider enttäuschen. Es sei denn, es hat sich in den letzten 31 Jahren, seit ich das mache, was geändert. ;)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Falsch. Es gibt Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge. Letztere kann man nicht zurückbuchen

Auch Abbuchungsaufträge kann man zurück buchen lassen.

Siehe
Dieses Urteil beruhte noch auf dem alten Recht vor Inkrafttreten der Zahlungsdiensterichtlinie im November 2009 und kann wohl künftig nicht mehr herangezogen werden, weil dem Verbraucher sowohl in § 675x BGB als auch in den „Sonderbedingungen“ eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt wird. In seiner Begründung weist der Bundestag ausdrücklich darauf hin, dass mit § 675x BGB Fälle erfasst sind, in denen der zahlungspflichtige Kunde dem Zahlungsempfänger eine Blankovollmacht erteilt[17], weil bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde (§ 675x Abs. 1 Nr. 1 BGB). Danach hat bei Abbuchungsverfahren der Zahlungspflichtige eine Widerspruchsfrist von acht Wochen seit Belastung (§ 675x Abs. 4 BGB).
 
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dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Auch Abbuchungsaufträge kann man zurück buchen lassen.

Siehe
Dieses Urteil beruhte noch auf dem alten Recht vor Inkrafttreten der Zahlungsdiensterichtlinie im November 2009 und kann wohl künftig nicht mehr herangezogen werden, weil dem Verbraucher sowohl in § 675x BGB als auch in den „Sonderbedingungen“ eine Rückgabemöglichkeit eingeräumt wird. In seiner Begründung weist der Bundestag ausdrücklich darauf hin, dass mit § 675x BGB Fälle erfasst sind, in denen der zahlungspflichtige Kunde dem Zahlungsempfänger eine Blankovollmacht erteilt[17], weil bei der Autorisierung der genaue Betrag nicht angegeben wurde (§ 675x Abs. 1 Nr. 1 BGB). Danach hat bei Abbuchungsverfahren der Zahlungspflichtige eine Widerspruchsfrist von acht Wochen seit Belastung (§ 675x Abs. 4 BGB).


=> Blankovollmacht! Gilt wohl nicht für alle Abbuchungsaufträge?
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Schon lustig wie alle davon reden dass es LH egal ist ob ihre eigenen Vertriebskanalpartner übers Ohr gehauen werden.

Entweder LH hat einen Gerechtigkeitssinn und hilft mit oder LH ist alles Scheiß egal!

Man man man.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Das probiersde mal bei Privatpersonen...viel Erfolg....

Meine Aussage hat durchaus seine Berechtigung.
Gerade im Handel bin ich mit Lieferung auf Rechnung extrem vorsichtig und würde das ausschließlich mit Geschäftskunden machen. Ich habe fast 8 Jahre im Einzelhandel gearbeitet und sicher einiges in dieser Zeit erlebt. Auch auch hier im Privatbereich kann man über Creditreform sehr wohl vorab Infos holen. Blind vertrauen würde ich nie im Leben! Im vorliegenden Fall hätte das ja auch geholfen, oder?

Bei Geschäftskunden mache ich das sehr wohl und ohne Ausnahme.
 
K

kraven

Guest
Danke für die aufmunternden Worte. Es ist schön, so viel Empathie zu erfahren...

Übrigens: Kennen wir uns? Ich weiß jedenfalls nicht, wer sich hinter deinem Nick verbirgt. Und wenn ich es wüsste, würde ich dich trotzdem nicht mit deinem Klarnamen ansprechen. Ich dachte, das sei hier verpönt?

"Geil", dann kommentiere ich jetzt jeden Post von Elly Beinhorn mit "Hallo Klaus!" :rolleyes:
 
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jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
266
146
Köln
www.distinctravel.de
Habt ihr einen Ansprechpartner als Reisebüro bei LH? Da würd ich das mal versuchen oder mal beim Serviceteam West anrufen, die dürften ja die passende Nummer parat haben.
Ja haben wir, aber deren Hilfsbereitschaft bewegt sich leider in engen Grenzen. Netterweise habe ich die E-Mail-Adresse des Fraud Department aber bereits per PN erhalten und werde da gleich mal hinschreiben.
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Danke für die aufmunternden Worte. Es ist schön, so viel Empathie zu erfahren...

Übrigens: Kennen wir uns? Ich weiß jedenfalls nicht, wer sich hinter deinem Nick verbirgt. Und wenn ich es wüsste, würde ich dich trotzdem nicht mit deinem Klarnamen ansprechen. Ich dachte, das sei hier verpönt?

Google....

Reisebüro in Köln und Deinen Nachnamen gibst Du ja selber an.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Seit wann können Lastschriften nicht mehr zurückgeholt werden? Du kannst ja auch jede EC Zahlung (die als Lastschrift gebucht wurde - also mit Unterschrift und nicht mit PIN) zurückholen.

Also, ich hab mich grade noch mal schlau gemacht:

1. Ja, man kann jeder Art der Lastschrift innerhalb von 6 Wochen widersprechen. Gebe ich zu, wusste ich nicht.
2. Scheckkartenzahlung mit PIN ist nicht widerrufbar - schreibst Du ja auch.
3. Es gibt den Abbuchungsauftrag für wiederkehrende Zahlungen. Hierzu muss bei der Bank der Vertrag hinterlegt sein.

Diese Infos habe ich gerade von meiner Hausbank erfragt.

Gerade als Reisebüro würde ich mir halt dennoch immer die Frage stellen, ob und insbesondere bis zu welcher Höhe ich auf Rechnung liefere.
Gerade im Handel gibt es die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte - auch wenn das sicher teuer ist. Aber mein Reisebüro meines Vertrauens bei mir vor Ort berechnet mir eine Service Charge, die das sicher mit abdeckt.
 
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jreichel

Erfahrenes Mitglied
12.03.2009
266
146
Köln
www.distinctravel.de
Gerade im Handel bin ich mit Lieferung auf Rechnung extrem vorsichtig und würde das ausschließlich mit Geschäftskunden machen. Ich habe fast 8 Jahre im Einzelhandel gearbeitet und sicher einiges in dieser Zeit erlebt. Auch auch hier im Privatbereich kann man über Creditreform sehr wohl vorab Infos holen. Blind vertrauen würde ich nie im Leben! Im vorliegenden Fall hätte das ja auch geholfen, oder?

Bei Geschäftskunden mache ich das sehr wohl und ohne Ausnahme.
Rechnungsempfänger ist eine GmbH, aber deren Geschäftsführer hat Dreck am Stecken. Und du hast natürlich völlig recht - eine früher eingeholte Auskunft hätte mir den Ärger erspart, aber der Herr ist wie gesagt sehr geschickt vorgegangen. Freundlich und eloquent, teure Klamotten, erste Rechnungen brav bezahlt.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Rechnungsempfänger ist eine GmbH, aber deren Geschäftsführer hat Dreck am Stecken. Und du hast natürlich völlig recht - eine früher eingeholte Auskunft hätte mir den Ärger erspart, aber der Herr ist wie gesagt sehr geschickt vorgegangen. Freundlich und eloquent, teure Klamotten, erste Rechnungen brav bezahlt.

Das hört sich ja nach dem Weihbis... ach lassen wir das. Aber ich wars auch nicht.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Rechnungsempfänger ist eine GmbH, aber deren Geschäftsführer hat Dreck am Stecken. Und du hast natürlich völlig recht - eine früher eingeholte Auskunft hätte mir den Ärger erspart, aber der Herr ist wie gesagt sehr geschickt vorgegangen. Freundlich und eloquent, teure Klamotten, erste Rechnungen brav bezahlt.

Bei uns hängt im Flur in Büro ein Spruch an der Wand... "Gehe nie von etwas aus"...

Das hilft Dir alles nicht mehr weiter. Aber insbesondere wenn er eine GmbH ist, hast Du ein paar charmante Möglichkeiten.

1. Gehe zum Anwalt.
2. Setze ihn in Verzug.
3. Wenn er in Verzug ist und Du plausibel annehmen kannst, dass er nicht zahlen kann, dann stelle für ihn Insolvenzantrag.
4. Ein Rechtsanwalt kann dem lieben Kunden in Aussicht stellen, dass man Strafanzeige wegen Betrug stellen möchte (und z.B. den Entwurf der Strafanzeige vorab zum lesen geben) und auch andeuten, dass der Antrag der Insolvenz eine Möglichkeit ist. Ein Anwalt kann das, Du solltest das sein lassen. Denn dann wäre das ggfs. Nötigung...
5. Siehe 1.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Meine Aussage hat durchaus seine Berechtigung.
Gerade im Handel bin ich mit Lieferung auf Rechnung extrem vorsichtig und würde das ausschließlich mit Geschäftskunden machen. Ich habe fast 8 Jahre im Einzelhandel gearbeitet und sicher einiges in dieser Zeit erlebt. Auch auch hier im Privatbereich kann man über Creditreform sehr wohl vorab Infos holen. Blind vertrauen würde ich nie im Leben! Im vorliegenden Fall hätte das ja auch geholfen, oder?

Bei Geschäftskunden mache ich das sehr wohl und ohne Ausnahme.

Du kannst über crefo Infos holen. Ich kenne keinen Kreditversicherer, der Privatpersonen absichert.
Und darum geht´s hier doch aktuell.
 

Schtingi

Erfahrenes Mitglied
17.03.2010
575
60
BSL
Sein Vorname ist nicht Gordon?

Nenne doch hier seinen Namen, so dass nicht noch jemand anders trifft!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Bei uns hängt im Flur in Büro ein Spruch an der Wand... "Gehe nie von etwas aus"...

Das hilft Dir alles nicht mehr weiter. Aber insbesondere wenn er eine GmbH ist, hast Du ein paar charmante Möglichkeiten.

1. Gehe zum Anwalt.
2. Setze ihn in Verzug.
3. Wenn er in Verzug ist und Du plausibel annehmen kannst, dass er nicht zahlen kann, dann stelle für ihn Insolvenzantrag.
4. Ein Rechtsanwalt kann dem lieben Kunden in Aussicht stellen, dass man Strafanzeige wegen Betrug stellen möchte (und z.B. den Entwurf der Strafanzeige vorab zum lesen geben) und auch andeuten, dass der Antrag der Insolvenz eine Möglichkeit ist. Ein Anwalt kann das, Du solltest das sein lassen. Denn dann wäre das ggfs. Nötigung...
5. Siehe 1.

Insolvenzantrag ist sicher ein gutes Mittel.
 
K

kraven

Guest
Gerade als Reisebüro würde ich mir halt dennoch immer die Frage stellen, ob und insbesondere bis zu welcher Höhe ich auf Rechnung liefere.
Gerade im Handel gibt es die Möglichkeit der Zahlung mit Kreditkarte - auch wenn das sicher teuer ist. Aber mein Reisebüro meines Vertrauens bei mir vor Ort berechnet mir eine Service Charge, die das sicher mit abdeckt.

Sobald ein Ticket per Kreditkarte gezahlt wird, zieht das die Fluggesellschaft ein und nicht das Reisebüro (ausnahme diverse Nego-Tarife). Nur das Serviceentgelt läuft ggf. über das Reisebüro.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
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Sobald ein Ticket per Kreditkarte gezahlt wird, zieht das die Fluggesellschaft ein und nicht das Reisebüro (ausnahme diverse Nego-Tarife). Nur das Serviceentgelt läuft ggf. über das Reisebüro.

Spannend... Da muss ich mein Reisebüro mal fragen, ob die eine Fluglinie ADAC kennen :D
Sorry, kann Dir ganz sicher sagen, dass das bei mir nicht so ist.