Keine Rechte bei Streik?

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jarrak

Neues Mitglied
21.08.2019
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Mein Flug wurde am 07.03. kurzfristig von SAW-DUS nach SAW-PAD umgeleitet. Am Ankunftsort wurde von PGS weder Infos noch eine Transportmöglichkeit nach DUS zur Verfügung gestellt.

Die weiterreise per ÖPNV wäre recht kompliziert gewesen.

Begründet wurde die Umleitung mit dem Streik, wobei am gleichen Tag und zu ähnlichen Uhrzeiten andere Flieger in DUS gelandet sind. Es waren auch Reisende an Board, die einen anderen Flieger früher am Tag nach CGN gebucht hatten, daher erweckte es eher den Anschen, dass hier Flüge zusammengelegt wurden, da der Flieger nicht ausgebucht war.

Hat man in so einem Fall wirklich keine Ansprüche? Es war noch Tag und ich konnte einen Bekannten auftreiben, der mich 200 km abholen gekommen ist, aber was wäre, wenn man nachts dort strandet?
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
4.974
4.931
FRA / FMO
Würde einen dieser Threads für mehr Informationen empfehlen:

 

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.357
298
Reihe 42a
Da dieser Flug nicht in den Geltungsbereich der EC261 fällt, bleiben dir maximal der reguläre Zivilrechtsweg oder die türkischen Fluggastrechte...und das weiß die Airline.
EU Fluggastrechte gelten für alle Flüge 1) innerhalb der EU, 2) aus der EU hinaus und 3) in die EU hinein.
Ob Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist, ist so einfach nicht zu beantworten.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
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Vollkommen egal ob Streik oder nicht; der OP hat vermutlich einen Flugschein von SAW nach DUS gekauft und dürfte dann auch Anrecht auf Beförderung bis dorthin haben. Wie man das einfordert, ist dann allerdings eine andere Frage, zumal er sich offenbar gar nicht nach DUS begeben hat.
 
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jarrak

Neues Mitglied
21.08.2019
5
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Vollkommen egal ob Streik oder nicht; der OP hat vermutlich einen Flugschein von SAW nach DUS gekauft und dürfte dann auch Anrecht auf Beförderung bis dorthin haben. Wie man das einfordert, ist dann allerdings eine andere Frage, zumal er sich offenbar gar nicht nach DUS begeben hat.
Sehe ich auch so, wird natürlich schwer Ansprüche zu stellen, wenn man es privat geregelt hat. War in diesem Fall aber der leichtere Weg. Ein Umweg über DUS und das mit ÖPNV wäre mit Kind eine unnötige Ausweitung des Problems.

Das gibt PGS zu den Fluggastrechten an:


So wie ich das verstehe wird das Recht auf Transport zum Zielflughafen auch bei Streik nicht ausgeschlossen, im Gegensatz zu einer sonstigen Entschädigung.

Nur das mit der evidence, also dem geforderten Nachweis der Kosten wird bei einem Privattransport schwierig.