Keine Zahlung trotz Titel: Jetzt tut's weh

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Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
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Ich muss zugeben, ich bin ein wenig verwirrt. Warum pfändest du nicht die Domain (Ich weiß, genau genommen nur den Anspruch gegen die Denic), um über den zusätzlichen Druck eine Zahlung zu erreichen? Wenn so etwas intern bei Unternehmen eskaliert, ist plötzlich so einiges möglich.

Die Domain zu verwerten dürfte doch viel zu aufwändig sein...
 
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Mladen

Erfahrenes Mitglied
01.08.2013
304
11
NRW
Ich habe zumindest Gerüchte gehört, dass z.B. Pfändungen angeblicher Ansprüche eines Schuldners gegen seinen Golfverein, Tennisclub oder sonstige Vereine erwirkt und zugestellt wurden, was in der Regel bei zahlungsunwilligen Schuldnern zu einem Umdenken geführt haben soll. Den Gerüchten zufolge hat das aber wenig Aussicht auf Erfolg, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist. Und es sollten Ansprüche zumindest plausibel dargelegt werden können (den Gerüchten zufolge).

Wenn die Schuldnerin in deinem Fall eine Niederlassung in D unterhält (wo wurde der MB oder die Klage denn zugestellt?), könnte man versuchen, den Eigentümer der Immobilie zu ermitteln und dort mögliche Ansprüche aus dem Mietverhältnis pfänden.

Oder einmal ganz ganz mutig sein und die Vollstreckung im Ausland versuchen. Manchmal hat das überraschenden Erfolg (manchmal ist der Titel aber auch weg).
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.510
7.529
Trans Balkan Express
Über Eure Gedanken freue ich mich.

Ich habe einmal einen schnellen Blick in eine alte Akte von mir geworfen. Vor ca. 15 Jahren hatten wir eine Domainpfändung beantragt. Das zuständige Vollstreckungsgericht hat einen PfüB erlassen. Eine Erinnerung des Schuldners blieb erfolglos. Das AG stellte im Erinnerungsverfahren fest, dass Domains grundsätzlich vollstreckbar seien, § 857 ZPO. Es wurde die Versteigerung über Sedo angeordnet. Irgendwann kam ich allerdings nicht weiter.

Vor der Anordnung der Versteigerung forderte das Vollstreckungsgericht ein Wertgutachten von Sedo an.

Ein Knackpunkt im Verfahren war, dass die Denic die Aufffassung vertrat, sei sei kein Drittschuldner.

Im Erinnerungsverfahren habe ich die Auffassung vertreten, dass marken- und namensrechtliche Ansprüche im Vollstreckungsverfahren nicht zu berücksichtigen seien und Welzel, MMR 2001 , 131 zitiert. Der Aufsatz selbst ist mir nicht mehr erinnerlich. Leider (oder Gott sei Dank) bin ich kaum noch im Zivilrecht unterwegs, weshalb ich die aktuelle Entwicklung nicht verfolgt habe.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.326
2.532
Neuss
www.drboese.de
"Evidentes Dritteigentum" ist so ein Stichwort, was dann gerne mal gemurmelt wird. Die Duty Free Kasse ist oft auch keine, die Geld der Airline enthält, Verkaufsbüros am Flughafen teils auch Drittunternehmen... diese Europa-Pfändung hatten wir schon mal, scheint mir bei kleineren Forderungen aber etwas nervig und langwierig. Eine Domainpfändung geht hingehen recht fix und ich bin sicher, dass binnen kürzester Zeit das Telefon klingelt und eine Lösung gefunden wird. Auch für künftige Fälle. Andernfalls wird eben verwertet.

Dazu mein Hinweis oben. Das ist für ein paar hundert Euro auf meiner Seite viel Aufwand.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Die Crew Uniform sollte doch Eigentum der Airline sein?
Mach die Jungs nackig...(y)
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Die Crew Uniform sollte doch Eigentum der Airline sein?
Mach die Jungs nackig...(y)

§ 808 Pfändung beim Schuldner
(1) Die Pfändung der im Gewahrsam des Schuldners befindlichen körperlichen Sachen wird dadurch bewirkt, dass der Gerichtsvollzieher sie in Besitz nimmt.

§ 809 Pfändung beim Gläubiger oder bei Dritten
Die vorstehenden Vorschriften sind auf die Pfändung von Sachen, die sich im Gewahrsam des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden, entsprechend anzuwenden.

Selbst wenn es Eigentum des Schuldners sein sollte, glaube ich nicht, dass die Mitarbeiter, die die Kleidung besitzen, zur Herausgabe bereit sein werden ;)

Den Herausgabeanspruch könnte man vielleicht pfänden und überweisen lassen, bringt aber ad hoc auch nicht viel.
 
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