Gerade das Gegenteil war der Fall, der angefahrene Rettungswagen wollte unbedingt gefüllt zurückfahren und hat deshalb mit privat zu tragenden Kosten gedroht.
Hier gibt es eine kleine Differenzierung zu beachten:
a) Fehlfahrt: Einsatzfahrt scheint aufgrund der ersten Meldung gerechtfertigt und wird dementsprechend von der Leitstelle ausgelöst, stellt sich nach Eintreffen des Rettungsteams (oder ggf. bereits während der Anfahrt) als unnötig heraus.
b) Hilfeleistung: Ein Rettungsmittel ist zu einem Patienten ausgerückt und vor Ort wird eine Leistung erbracht, ein Transport erscheint jedoch nicht angebracht.
c) Verweigerung der Mitfahrt: Ein Rettungsmittel ist ausgerückt, hat eine Leistung vor Ort erbracht und rät eine Mitfahrt ins Krankenhaus zur Abklärung oder weiteren Behandlung an, der Patient verweigert die Mtifahrt jedoch entgegen des medizinischen/ärztlichen Rates.
Im ersten Fall wird niemand bezahlen müssen, weder Anrufer noch Patient.
Im zweiten Fall könnten dem Patienten Kosten für die erbrachte Leistung anfallen, ihnen steht jedoch ja auch eine erbrachte Leistung gegenüber. Allerdings verzichten in vielen Fällen die Einsätzkräfte darauf, weil sie mal nur ein Pflaster kleben und dafür dann eine Fehlfahrt schreiben.
Im dritten Fall wäre der Einsatz von der Kasse zu tragen, wenn ein Transport erfolgt. Erst durch die Verweigerung des Patienten entsteht hier ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme durch den Patienten. (vgl.
hier) Wiederum: Hier wurde eine Leistung erbracht, die auch vergütet werden sollte.
Der von Dir geschilderte Fall entspricht wohl Fall c), so weit der Rettungsdienst betroffen ist. Es liegt anscheinend eine Verweigerung vor, obwohl eine Abklärung im Krankenhaus bei einem Kind durchaus angeraten erschien, wenn ich den Sachverhalt richtig gelesen habe. Insofern war die Auskunft des Teams korrekt, könnte aber auch eher als "wohlwollend" denn als Drohung interpretiert werden.
Der Anteil an Fehlfahrten (Variante a) steigt übrigens nachweislich mit der anscheinenden Dringlichkeit des Einsatzgeschehens, wie die Leitstelle sie aus der Alarmierung entnimmt (vgl.
hier, letzter Absatz zu Fehlfahrten). Das spricht ja dafür, dass hier im Notfall Hilfe vor Kostenüberlegungen zu gehen scheint.
Insofern: IMMER anrufen, keine Angst vor irgend welchen Kosten. Wenn dann eine Leistung erbracht wird, ist es auch ok, wenn dafür eine Abrechnung geschrieben wird.