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Urteil des KG Berlin
Schade, dass es hier nur um einen Wettbewerbsverstoß ging. Ich meine aber weiterhin, dass eine im Hotel erhobene Resort-Fee vom Reiseveranstalter zu erstatten wäre, also das auch im Verhältnis Unternehmen-Verbraucher direkte Geltung beanspruchen kann.
Schade, dass es hier nur um einen Wettbewerbsverstoß ging. Ich meine aber weiterhin, dass eine im Hotel erhobene Resort-Fee vom Reiseveranstalter zu erstatten wäre, also das auch im Verhältnis Unternehmen-Verbraucher direkte Geltung beanspruchen kann.