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Ein Fall, wie dieser oder dieser.
Mein Mandant entscheidet sich vor Abflug eines in Deutschland startenden, in Frankfurt ausgestellten Flugtickets, den Flug nicht anzutreten, bietet aber einen flugbereiten Ersatzpassagier an. AF hat diesen abgelehnt und eine Erstattung nicht (um genau zu sein: nur teilweise, ihr kennt das Spiel der Airlines...) vorgenommen.
Nachdem auch eine vorgerichtliche Aufforderung nicht erfolgreich war, erteilte der Mandant den Auftrag zur Klageerhebung gerichtet auf Erstattung des vollständigen Ticketpreises zzgl. der Kosten der vorgerichtlichen anwaltlichen Vertretung.
Die, mir auch aus Fluggastrechtefällen bekannte, Kanzlei aus Neu-Ulm hat nach Eingang der Klage mit uns Kontakt aufgenommen und um Klagerücknahme gegen Erstattung des eingeklagten Betrages gebeten. Leider gibt es also hier kein Urteil für Euch.
Das Ergebnis spricht aber für sich.
Mein Mandant entscheidet sich vor Abflug eines in Deutschland startenden, in Frankfurt ausgestellten Flugtickets, den Flug nicht anzutreten, bietet aber einen flugbereiten Ersatzpassagier an. AF hat diesen abgelehnt und eine Erstattung nicht (um genau zu sein: nur teilweise, ihr kennt das Spiel der Airlines...) vorgenommen.
Nachdem auch eine vorgerichtliche Aufforderung nicht erfolgreich war, erteilte der Mandant den Auftrag zur Klageerhebung gerichtet auf Erstattung des vollständigen Ticketpreises zzgl. der Kosten der vorgerichtlichen anwaltlichen Vertretung.
Die, mir auch aus Fluggastrechtefällen bekannte, Kanzlei aus Neu-Ulm hat nach Eingang der Klage mit uns Kontakt aufgenommen und um Klagerücknahme gegen Erstattung des eingeklagten Betrages gebeten. Leider gibt es also hier kein Urteil für Euch.
Das Ergebnis spricht aber für sich.