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Also; es geht um eine Flug von Eurowings, EW9066 welcher im Oktober 2018 erst am Abflugtag gecancelled wurde.
Schreiben mit Fristsetzung zur Zahlung der Entschädigung verblieb ohne Antwort.
Anwalt eingeschaltet und Eurowings schreibt nun, dass Sie nicht zahlen werden, da ein außergewöhnlicher Umstand vorlag.
Dieser soll sein:
Es kam zu einem Schaden an einem Reifen durch einen Fremdkörper auf dem Rollfeld.
Ich denke, dass das sowieso nur ein vorgeschobener Grund ist (am Gate wurde etwas vollkommen anderes erzählt) aber selbst dieser ist ja nicht haltbar.
Das Amtsgericht Hannover hat zu genau solch einem Fall schon eine Entscheidung mal gefällt:
https://www.kostenlose-urteile.de/A...aussergewoehnlichen-Umstand-dar.news26623.htm
ich denke also ich habe mit der Klage gute Chancen. Anwalt sieht das ähnlich.
Da ich aber nun in Vorschuss für die Gericht - und Anwaltskosten gehen muss, wollte ich einmal hier fragen und mir ein paar mehr Meinungen einholen.
Schreiben mit Fristsetzung zur Zahlung der Entschädigung verblieb ohne Antwort.
Anwalt eingeschaltet und Eurowings schreibt nun, dass Sie nicht zahlen werden, da ein außergewöhnlicher Umstand vorlag.
Dieser soll sein:
Es kam zu einem Schaden an einem Reifen durch einen Fremdkörper auf dem Rollfeld.
Ich denke, dass das sowieso nur ein vorgeschobener Grund ist (am Gate wurde etwas vollkommen anderes erzählt) aber selbst dieser ist ja nicht haltbar.
Das Amtsgericht Hannover hat zu genau solch einem Fall schon eine Entscheidung mal gefällt:
https://www.kostenlose-urteile.de/A...aussergewoehnlichen-Umstand-dar.news26623.htm
ich denke also ich habe mit der Klage gute Chancen. Anwalt sieht das ähnlich.
Da ich aber nun in Vorschuss für die Gericht - und Anwaltskosten gehen muss, wollte ich einmal hier fragen und mir ein paar mehr Meinungen einholen.