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Gerichte und Computer...
Allerdings musste ich heute lernen, das Ärzte es mit Computern offenbar auch nicht so haben. Jedenfalls durfte ich einem Gutachten über die Schuldfähgkeit des Angeklagten, Jahrgang 1967, lesen, dass er in seiner JUGEND bereits mit Computern in Berührung kam, er diese seinerzeit aber nicht "für Facebook oder andere Chaträume", sondern nur zum Spielen nutzte. Hört, hört!
Bin noch nicht durch mit dem Gutachten, warte aber auf die Feststellung, dass er während seiner gesamten Kindheit kein Handy besaß.
Also das ist doch nichts ungewöhnliches, der VC-64 kam 1982 auf den Markt, etwa zur gleichen Zeit war Atari schon am Markt und es gab doch auch Rechner von Schneider. Also kann dein Angeklagter als 15 jähriger schon irgendwelche Textadventures gespielt haben.