KL: KLM verweigert Zustellung von verlorenem Gepäck

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TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
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Ganz ehrlich und ohne Anspruch auf Richtigkeit, so was regelt man doch über Feiertage über den gesunden Menschenverstand. Ein Telefonat und dann weiss man was zu tun ist. Stellt sich die Airline bockig an, dann weiss man auch das man nicht so ohne weiteres an seine Auslagen kommt und verhält sich entsprechend. In Zukunft wird dann nicht mehr KLM oder AB oder LH geflogen.

Gesunder Menschenverstand und Airlines...?

Der OP fragte nach Erfahrungen mit KLM, diese habe ich ihm geschildert und gleichzeitig auf die Rechtsauffassung einiger Airlines aufmerksam gemacht, die offenbar nicht von einigen Juristen hier geteilt wird...

Aus meiner Sicht spricht fast alles klar dafuer, sein Gepaeck immer selber zu holen und dann die Kosten in Rechnung zu stellen, Anfahrt + Zeit zuhause, unterwegs zudem noch die Sachen, die ich brauche. In den letzten 15 Jahren habe ich schon fast jede Varainte mehrfach durchgespielt, Delta hat mich mal 7 Tage bei einer Floridarundreise mit meinem Koffer verfolgt und konnte diesen nicht zustellen, American hat dies nur zwei Tage gemacht, bevor ich den Koffer selber abholen musste, da man keine Lust mehr hatte mich zu jagen und ich mir deren Definition der Rechtslage anhoeren musste. Beim Alitaliakonkurs bin ich auf allen Kosten sitzen geblieben...
 

Wimbai

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
323
0
Rosenheim
Wie sieht es denn aus wenn man einen Anschlussflug auf separatem Ticket hat. Wenn die Airline das Gepäck dann nur bis zum Destination des ersten Tickets liefert wäre das ja reichlich unpraktisch.

Das habe ich vor zwei Jahren gehabt.
Gebucht war muc-lhr, lgw-bgi mit British Airways auf einem Flugschein und anschließend bgi-pos mit Caribbean Airlines auf einem zweiten Flugschein.
Wegen eines verspäteten Zubringers bin ich dann mit Virgin über Miami geflogen und von dort weiter mit American nach Barbados. Mein Gepäck ist dann in Miami geblieben und auf Trinidad haben alle beteiligten Gesellschaften gesagt, daß auch bei zwei getrennten Flugscheinen die letzte Fluggesellschaft verantwortlich ist. In diesem Fall also Caribbean Airlines. Dies fand ich umso überraschender, weil mein Gepäck nur bis Barbados durch-gescheckt war.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Ich würde es auch als richtig ansehen, dass die Airlines das Gepäck zumindest zu dem derzeitigen Aufenthaltsort am nächsten gelegenen Airport nachsenden. Das ist bei einer Rundreise natürlich unter Umständen schwierig, aber wenn sie es verbummelt haben müssen sie auch die Aufwendungen für die Zustellung übernehmen. ABer ob einem das auch wirklich zusteht?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Airlines sind nicht verpflichtet das Gepaeck nach Hause zu liefern, sondern nur bis zum Flughafen. Es hat sich allerdings in den letzten Jahrzehnten als Standard erwiesen, dieses auch an die Wohnort zu liefern.
So, ich versuche es noch ein letztes Mal im Guten, auch wenn ich schon Feierabend habe. Ich bin über diese Sätze von TAZO gestolpert, weil beide Aussagen schlichtweg falsch sind.

1.
Die erste Aussage ist falsch, weil sie das entscheidende Zeitmoment nicht nennt und dadurch eine Fluggesellschaft von einer für den Gepäcktransport elementaren Haftung freistellen will: Eine airline ist nicht verpflichtet, Aufgabegepäck irgendwann bis zum Zielflughafen des Passagiers zu transportieren (TAZOs fehlerhafte Aussage), sondern dergestalt, dass der Passagier bei seiner Ankunft am Zielflughafen sein Gepäck entgegennehmen kann (korrekte Darstellung der Beförderungspflicht für Aufgabegepäck). Das steht so ausdrücklich nie in den Verträgen (=Ticket oder ABB), ist aber ausnahmslos gelebte Praxis und damit - der Jurist sagt - "konkludenter" Vertragsinhalt. Liefert eine Fluggesellschaft Aufgabegepäck nicht zeitgleich mit der Paxankunft aus, verstösst sie gegen eine vertragliche Pflicht. Pflichtverletzungen ziehen in aller Regel Schadenersatzansprüche nach sich.


2.
Die zweite Aussage ist falsch, weil sie das gesetzlich geregelte Pflichtenprogramm des Schädigers in eine Goodwillaktion der airline umdeuten will.

Art. 19 Satz 1 des Montrealer Übereinkommens lautet: "Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht."
Muss ich mir aufgrund Gepäckverspätung Schlüpper, Socken, Shirt und Zahnbürste nebst -pasta zulegen, so ist dies ein mir entstandener Schaden, der adäquat-kausal auf die Gepäckverspätung zurückzuführen ist und nach Art. 19 S. 1 MÜ von der airline zu ersetzen ist. Dabei regelt Art. 19 S. 1 MÜ nur das Grundsätzliche "dass ein durch Gepäckverspätung verursachter Schaden zu ersetzen ist." Zu der Frage, "wie ein durch Gepäckverspätung verursachter Schaden zu ersetzen ist", äussert sich diese völkerrechtliche Norm überhaupt nicht.

Muss sie auch nicht, denn das ist durchweg nationalrechtlich geregelt, bei uns in § 249 Abs. 1 BGB. Der Paragraf ist, wie alle dt. Gesetze, abstrakt-generalisierend gehalten. Natürlich steht da nicht ausdrücklich drin, dass Airlines verpflichtet sind, im Gepäckverspätungsfall dieses an den Bestimmungsort des Reisenden zu liefern. Allerdings sagt die Vorschrift aus, dass zwei Vermögenslagen zu vergleichen sind, nämlich einmal mit und einmal ohne die Pflichtverletzung des Schädigers. Die Ersatzpflicht des Schädigers ist dabei gerichtet auf "die Herstellung des Zustandes, der ohne Pflichtverletzung bestehen würde."

Das bedeutet: Wäre mein Gepäck wie vertraglich vereinbart angekommen, hätte ich kein Geld ausgeben müssen, um mir eine Unterhose pp. zu kaufen. Ohne die Pflichtverletzung hätte ich dieses Geld noch, aufgrund der Pflichtverleztung habe ich es nicht mehr. Die Fluggesellschaft muss also den Zustand herstellen, der ohne die durch sie verursachte Pflichtverletzung bestehen würde (=ich hätte mehr Knete). Bei dieser Saldierung hat aussen vor zu bleiben der Gegenwert für das ausgegebene Geld, nämlich die gekaufte Unterhose. Ganz einfach, weil ich mir ohne die Gepäckverspätung nie im Leben den sechsundfünfzigsten Schlüpper in Doppelripp weiss zugelegt hätte. Das hat z.B. LH nicht beachtet und sich dadurch in den USA entweder eine dicke Geldbusse oder die Androhung einer dicken Geldbusse eingehandelt; rcs hat mal davon berichtet.

Zweite Variante: Wäre mein Gepäck rechtzeitig auf dem Gepäckband an mich ausgeliefert worden, hätte ich es mitgenommen und jetzt bei mir (zu Hause, in meinem Flughafenhotel, in meinem Ferienhotel 130 km vom Zielflughafen entfernt). Da mein Gepäck aber nicht rechtzeitig ankam, hat die Airline die Pflicht, den Zustand herzustellen, der ohne ihre Pflichtverletzung bestehen würde, nämlich dass ich mein Gepäck jetzt bei mir hätte. Wichtig ist hierbei, dass die Fluggesellschaft "den Zustand herzustellen hat, der ohne Pflichtverletzung bestehen würde", nicht der Passagier: der Pax darf also nach dem Gesetz grundsätzlich dasitzen, sich die E*er schaukeln und der airline sagen: mach mal. Dieses "mach mal" bedeutet übersetzt grundsätzlich: liefere mir mein Gepäck an meinen Bestimmungsort (Haus, Hotel o.ä.) aus - es sei denn, darin liegt ein Verstoss des Geschädigten gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB. Das jetzt aber noch breitzutreten, dazu habe ich keine Lust mehr.

Dies ist also der gesetzliche Grund, weshalb eine Airline verspätetes Gepäck an den Bestimmungsort des Fluggastes ausliefern muss.

Ehrlich gesagt finde ich, dass ich mir für diese ausgiebige Stunde an rechtlicher Sonderpädagogik ein dickes bussi von unserem renitenten TAZO verdient habe. :)
 

Weltenbummlerin

QE-Sittenpolizei
08.12.2011
3.688
-60
FRA/SXF/MUC
So, ich versuche es noch ein letztes Mal im Guten, auch wenn ich schon Feierabend habe. Ich bin über diese Sätze von TAZO gestolpert, weil beide Aussagen schlichtweg falsch sind.

...
Ehrlich gesagt finde ich, dass ich mir für diese ausgiebige Stunde an rechtlicher Sonderpädagogik ein dickes bussi von unserem renitenten TAZO verdient habe. :)


:kiss: Falls TAZO schon Feierabend hat... ;)
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
der Pax darf also nach dem Gesetz grundsätzlich dasitzen, sich die E*er schaukeln und der airline sagen: mach mal. Dieses "mach mal" bedeutet übersetzt grundsätzlich: liefere mir mein Gepäck an meinen Bestimmungsort (Haus, Hotel o.ä.) aus - es sei denn, darin liegt ein Verstoss des Geschädigten gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 BGB.


Und in welchem Zeitraum muss sie dies erledigt haben? Also darf sie sagen wir liefern nächste Woche per Paketdienst und zahlen dir eben deine neu gekaufte Unterhose oder hat es immer asap zu erfolgen, notfalls per Kurierfahrt?
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Dies ist also der gesetzliche Grund, weshalb eine Airline verspätetes Gepäck an den Bestimmungsort des Fluggastes ausliefern muss.

Ehrlich gesagt finde ich, dass ich mir für diese ausgiebige Stunde an rechtlicher Sonderpädagogik ein dickes bussi von unserem renitenten TAZO verdient habe. :)

Ehrlich gesagt sind das deine wunderbaren (Bussi (y) ) Definitionen von Gesetzen, die dafuer gesorgt haben, dass Airlines in sehr sehr vielen Faellen das Gepaeck nach Hause geliefert haben, nicht mehr und nicht weniger...

Wenn sich Airlines nun weigern, dieses zu tun ( weil der Kunde noch eine Stunde haette warten koennen, sich mehr als x km vom Zielort entfernt hat, bzw. waehrend einer gewissen Zeit nicht zu erreichen oder einfach Ostern ist ) hilft uns das recht wenig und bringt uns in vergleichbare rechtliche Grauzonen wie bei Eu 261, wo ja eigentlich auch alles und dann doch gar nichts mehr klar war.

Von daher legt die LH 261 auf ihre Weise aus, die Easyjet transportiert Gepaeck halt nicht nach Hause bzw. nicht ueber Grenzen etc und KLM macht aus ihrer Sicht alles, aber halt nicht ueber Ostern, da es eben keine genauen Gesetzestexte gibt, die sich dazu auffordern...

Sicherlich gibt es die MC und die definierten Kompensation, sicherlich gibt es auch nationale Vorgaben, die deutlich mehr Kompensation vorsehen als die MC ( hier hat das DOT in den letzten Jahren massiv Druck auf die Airlines ausgeuebt ) , nur nutzen die Airlines hier auch wieder ihre Definition von Gesetzestexten schamlos aus.

Von daher danke ich fuer die Ausfuehrungen, gebe dir in abstrakter Form zu 100% gerne Recht, verweise jedoch auch auf die Realitaet im Alltag und da sind einfach keine 100%ig klaren Richtlinien, dass Airline X das Gepaeck innerhalb von x Stunden nach Hause liefern muss..., wie der OP realisieren musste.

Da keine Airline in den letzten 30 Jahren mehr Gepaeck verloren hat als KLM ( lag mehr an Schiphol und an den Limits der ATRs und Fokkers ) gehe ich davon aus, dass die Jungs ihre Hausaufgaben gemacht haben
 

peter28

Aktives Mitglied
02.10.2009
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Eine Airline, die mir das Gepäck, welches SIE verschuldet verschlampt/verspätet hat, weigert "nachzuliefern", und zwar so schnell es halt (halbwegs realistisch.. einen PJ müssen sie mir nicht nachsenden) kassiert bei mir einen richtig deftigen Malus. Das kann dann soweit gehen, das, habe ich Aufgabegepäck, ich diese Airline nicht mehr buchen werde. Wenn natürlich angeboten wird, das Gepäck am Flughafen abzuholen resp. beim Rückflug erst wieder zu erhalten, und alle Kosten die mir deshalb entstehen (Also Anfahrt, oder eben Ersatz-Kleider, Personal Items etc.) dann ist das auch OK. Aber als Wahl, entweder Gepäck nachschicken oder Kostenübernahme, NICHT "Wir schicken nix nach".

Selbst wenn die Airlines nicht unbedingt vom Gesetz verpflichtet sind, Gepäck unlimitiert nachzuschicken, so erwarte ich dies. (Richtig, ich buche deshalb unter anderem auch keine europ. Billigflieger im Normalfall)

Finnair hat uns übrigens, bei fehlendem Gepäck, die Koffer per Kurier 350km nachgeliefert. War zwar auch nicht schön, aufs Gepäck warten zu müssen, und die Kommunikation hätte besser sein können (Die Finnen brauchten in Helsinki 2 Tage, es wieder zu finden, als es dann in China war, ging es ruckzuck) - aber es stand nie auch nur zur Diskussion, das es nicht nachgeschickt wird. Egal wohin. Wir wären 1 Tag später weiter nach Hainan geflogen. Finnair resp. das Gepäckhandling hätte es dorthin ebenfalls nachgeschickt (laut deren Aussage, uind den Kurier 350km dürfte kaum billiger sein als 2 Koffer Innerchinesisch zu versenden) - also, auch wenn Finnair hier den Fehler beging, unser Gepäck zu verlieren, so haben sie immerhin alles was möglich war für die "Lost Baggage" Division unternommen. Ein Full Service Carrier der das NICHT tut, den werde ich nur noch sehr ungern buchen wenn ich weiss das ich mit Gepäck reise. Und ich kann mir vorstellen das viele Reisende so handeln werden. Kurzfristig fährt man natürlich mit der LMAA Taktik besser, langfristig aber kann sich eine Airline solchen "Nicht-Service" kaum leisten. Pfui KLM!

LH und TK haben mir mal in SIN beim Umstieg nach CGK verlorenes Gepäck mit einer (oder vielleicht sogar zwei, ging über Bali) indonesischen domestic airline bis auf einen ostindonesischen Provinzflughafen (eine Hütte und ein bisschen Asphalt) nachgeschickt. Das hat zwar 10 Tage gedauert (davon 4 Tage "wir suchen das Ding in SIN"), aber ich war wirklich beeindruckt als der Rimowa dann in MOF beim Flughafenchef im Büro stand. Und ja, ich bin dann sehr gerne zum Flughafen gefahren und habe den Koffer abgeholt. ;)
 
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