Kommentar zur Kernmarke Lufthansa

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TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
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Wieso auch nicht?

Was ich spannend fänd, wäre mal so'n richtiges knallhartes LH-Nichterreichbarkeitsbeispiel. Wo man so richtig verzweifelt. Wohl wahr - wegen der vier Hubs FRA, MUC, ZRH und VIE muß man da wohl ein Trivial-Pursuit-Ergänzungsset kaufen. Gibt's des vielleicht im Worldshop?!

Erfurt-Saarbruecken.

Ich habe es schon mehrfach angeschrieben..., eine der Routen der Zukunft.

4U wollte wohl fliegen, aber in Ermangelung von Widebodies konnte man es nicht, die Nachfrage kann mit A319 einfach nicht befriedigt werden...

Und nun stell´dir vor, welchen Aufstand die A3Gold Kunden machen wuerden, wenn man diese in Erfurt nicht prioritaer boarden lassen kann...

Ebenfalls nur mit Widebodies zu betreiben ist auch die Rennstrecke Hof-Muenster, vielleicht mit A319 darstellbar waere aus meiner Sicht noch Luebeck-Rostock, dann im 30 Minuten Takt. Ein FCT muesste man allerdings noch errichten, sonst machen die Hons ex Rostock Stress.
 

Tribunator

Reguläres Mitglied
10.06.2013
34
0
der vergleich mit der bank 24 hinkt m.e. nicht, da der stammkunde bei gewissen destinationen eben nicht die wahl hat. somit wird er degradiert. oder er wechselt die marke, wie einst auch ich die bank.

Mein Beileid, dass Sie von Ihrer Hausbank seinerzeit aussortiert wurden.
Mein Beileid an alle Stammkunden, die von der Firma Lufthansa aussortiert wurden und noch werden.

Sie tun mir alle sehr Leid.
 
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htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.077
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Was ist zu tun? Kann der Smart-Gast nun sein Brötchen essen und das Mädchen zusehen lassen? Oder soll er dem Mädchen davon abgeben . "

Die Frage ist vielmehr, ob der Smart-Gast dem Mädchen überhaupt vom Brötchen abgeben darf, oder ob dies gegen die Tarifbedingungen verstößt. Der Nichtverzehr oder die Weitergabe des Brötchen ist doch sicher erst ab dem BEST-Tarif zulässig, wenn überhaupt.

HTB.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
11
EDLE 07
Die Frage ist vielmehr, ob der Smart-Gast dem Mädchen überhaupt vom Brötchen abgeben darf, oder ob dies gegen die Tarifbedingungen verstößt. Der Nichtverzehr oder die Weitergabe des Brötchen ist doch sicher erst ab dem BEST-Tarif zulässig, wenn überhaupt.HTB.
Und bei Weitergabe des Brötchens erfolgt dann sicher eine Nachberechnung gemäss BEST Tarif wegen Nichteinhaltung der Tarifbestimmungen. =;
 
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