BA: Kompensation bei Downgrade auf Teilstrecke?

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Rene0897

Neues Mitglied
25.08.2022
7
5
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Hallo Zusammen
vielleicht kann mir hier jemand einen Tipps zur korrekten Vorgehensweise bei geben.

Direkt bei BA gebuchte Strecke für 4 Personen (alle BAEC Bronze)
17.07.2022 Hin
BSL - LHR BA0751 (07:15Uhr - 08:00Uhr), Economy, ausgeführt von BA
LHR - BOS BA1545 (10:15Uhr - 12:40Uhr, Premium Economy, ausgeführt von AA (AA109)
BOS - MIA BA1731 (15:13Uhr - 18:49Uhr), Economy, ausgeführt von AA (AA845)

29.07.2022 Zurück
MIA - JFK BA4965 (15:51Uhr - 19:01Uhr), Economy, ausgeführt von AA (AA1199)
JFK - LHR BA0172 (20:55Uhr - 09:05Uhr), Premium Economy, ausgeführt von BA
LHR - BSL BA0756 (20:10Uhr - 22:50Uhr am 30.07.22), Economy, ausgeführt von BA

Auf Grund von Check in Problemen in BSL startete der Flug BA0751 am 17.07.2022 verspätet und landete erst um 09:01 in LHR T5.
Nach dem Transfer zu T3 blieben wir auf Grund der Verspätung an der Sicherheitskontrolle (ca. 10:00Uhr) hängen und wurden zum BA Customer Support Schalter gebeten.
Nach etwa 1,5h Wartezeit buchte der BA Customer Support auf den Flug AA0039 LHR-MIA in Economy um.
Meine Nachfrage, ob eine Umbuchung auf die gebuchte Reiseklasse (Premium Economy) möglich wäre kam die Antwort dass dies erst für den nächsten Tag möglich wäre. BA würde aber automatisch die Differenz der Tickets innerhalb einer Woche erstatten.
Da wir keine Umbuchung auf den nächsten Tag wollten flogen wir mit AA in Economy nach MIA.
Die Rückreise verlief planmässig.

Fragen:
1) Besteht die Möglichkeit wegen dieses Downgrades der Teilstrecke LHR - BOS am 17.07.2022 eine Kompensation in Höhe von 75% des , für diese Teilstrecke gezahlten Reisepreises zu verlangen? Laut Aussage BA Customer Support hätte das ja automatisch passieren sollen, was bisher aber nicht passiert ist.
Auf telefonische Nachfrage bei BA wurde ich nur auf ihr Homepage und die dortigen e-Formulare verwiesen.
2) Ist BA (als Verursacher der Verspätung des ersten Fluges) oder AA (als Ausführende Airline) Ansprechpartner?
3) wie stehen die Erfolgsaussichten da es sich ja um eine Nicht EU Reise (von der Schweiz über GB in die USA) mit Nicht EU Airlines (BA/AA) handelt?

Insgesamt hat BA bei den derzeitigen Problemen eigentlich einen akzeptablem Job gemacht. Bei der Warterei in LHR am Customer Support Schalter wurde Wasser und 10,-GBP verteilt, die Mitarbeiter waren trotz des Chaos freundlich und hilfsbereit und wir sind letztlich auch pünktlich in MIA angekommen.

Vielen Dank
 
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Noerch

Erfahrenes Mitglied
02.08.2011
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Duisburg
Zu 1) Wie kommst Du auf 75%? Es ist unstrittig, dass Dir eine Preisminderung für die niedrigere Klasse zusteht, aber wie Du auf 75% des Reisepreises für dieses Teilstück (was ja bei einem durchgängigen Ticket eh schon schwer ist auszudividieren...) kommst, verstehe ich nicht!

Zu 2) Ansprechpartner ist immer die ticketausstellende Gesellschaft, in Deinem Fall also BA.

Zu 3) Dies kann Dir wohl nur eine Glaskugel beantworten...
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
Zu 1) Wie kommst Du auf 75%?
Steht so in der EU261...

Aaaaber, die gilt nur für EU Carrier oder wenn der Flug in der EU begonnen wurde. Ob die Schweiz dazu gehört, weiss ich ehrlich gesagt nicht.

Laut EuGh 75% der Anteiligen Großkreisentfernung ohne Steuern + Gebühren, sagen wir mal der Gesamtflug wären €1000 + €300 Steuern + Gebühren und 10.000 Meilen, und LHR-BOS wären 4000 Meilen, dann gibt es 0.75 * 0.4 * 1000€ = €300 zurück. Die genauen Zahlen must du selbst, bzw. BA berechnen. Wenn denn die Schweiz zum Geltungsbereich der EU261 gehört.

Ansonsten musst du herausfinden, ob in GB ein Äquivalent zur EU Verordnung existiert (so wie z.B. in Kanada die SOR-2019-150 oder in den USA die 14 CFR 250)
 
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Rene0897

Neues Mitglied
25.08.2022
7
5
Ja genau, die 75% kommen aus der EU261.
Ich reiche das mal bei BA ein, mal sehen was rauskommt.

Vielen Dank
 

Flp

Erfahrenes Mitglied
30.01.2014
2.568
1.566
EU261 gilt (noch!) im UK.

Mittelfristig will man eine eigene Regelung, aber die britische Politik ist ja zur Zeit anderweitig beschäftigt, mal sehen, wie lange das dauert.
 

janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
4.080
1.388
DUS, HAJ, PAD
...
Laut EuGh 75% der Anteiligen Großkreisentfernung ohne Steuern + Gebühren, sagen wir mal der Gesamtflug wären €1000 + €300 Steuern + Gebühren und 10.000 Meilen, und LHR-BOS wären 4000 Meilen, dann gibt es 0.75 * 0.4 * 1000€ = €300 zurück. Die genauen Zahlen must du selbst, bzw. BA berechnen. ...
Vermutlich eher die Hälfte davon, also 150 Euro, da der Rückflug ja OK war und nur ein Teilstück des Hinfluges betroffen war. Die 1000 Euro sind ja vermutlich das Return Ticket.

Ich würde einen Antrag stellen / email schreiben und schauen was passiert. Wenn nichts passiert würde ich aber auch keine weitere Lebenszeit in das Thema investieren.
 

Rene0897

Neues Mitglied
25.08.2022
7
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Vermutlich eher die Hälfte davon, also 150 Euro, da der Rückflug ja OK war und nur ein Teilstück des Hinfluges betroffen war. Die 1000 Euro sind ja vermutlich das Return Ticket.

Ich würde einen Antrag stellen / email schreiben und schauen was passiert. Wenn nichts passiert würde ich aber auch keine weitere Lebenszeit in
 

Rene0897

Neues Mitglied
25.08.2022
7
5
Antrag an BA ist raus. Jetzt warte ich ab was daraus wird. Falls nichts rauskommt tut mir das auch nicht weh, schliesslich sind wir ja pünktlich angekommen.
Übrigends ist die Schweiz im EWR und hat die EU261 übernommen. Für BA gilt in meiner Kombination aber wohl die UK261 welche aber ebenfalls die 75% des Reisepreises für die Teilstrecke vorsieht.

Ich teile das Ergebnis dann hier mit.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.840
2.693
PIX, BER, ZRH
Zu 2) Ansprechpartner ist immer die ticketausstellende Gesellschaft, in Deinem Fall also BA.

Falsch, Ansprechpartner ist immer die operierende Airline, in diesem Fall aber trotzdem BA, da ja der Flug LHR-BOS mit entsprechenden Anschlüssen verpasst wurde. Das Downgrade der anderweitigen Beförderung auf AA geht natürlich auch zu Lasten von BA.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
EU261 gilt (noch!) im UK.
Dann hast du sogar noch bessere Karten!
CAA-UK (als "nationale Durchsetzungsstelle für Fluggastrechte") sagt "Preis des Tickets" ist der Preis des Tickets. Also dass, was man für das Ticket tatsächlich komplett bezahlt hat.
EuGH sagt Abweichend "Preis des Tickets" ist als Anteilige Preis des Tickets nach Großkreisentfernung ohne Steuern und Gebühren auszulegen, was es für die Airlines sogar finanziell attraktiv macht, einen Kunden auf einen freigebliebenen Platz runterzustufen und €300 "Strafe" zu bezahlen, und den C-Sitz dann erneut nochmal für €3000 one-way an einen anderen Kunden zu verkaufen...

Nein!
Gebühren gehören natürlich mit in die 75%.
Meinetwegen Nein,
jedenfalls sagt EuGH für jeden der lesen kann OHNE Steuern und Gebühren, aber du hast natürlich rechter als Gerichte.

Dabei ist nur der Preis des reinen Fluges ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen, sofern die Steuern und Gebühren weder dem Grunde noch der Höhe nach von der Klasse abhängen, für die der Flugschein erworben wurde.

Vermutlich eher die Hälfte davon, also 150 Euro, da der Rückflug ja OK war und nur ein Teilstück des Hinfluges betroffen war.
Vermutliuch nicht, da ja die €300 auf der Annahme basierten, dass man auf 4000 von 10000 Meilen runtergestuft war.

So oder so, ob €150 oder €300, es ist für die Airline ein hochattraktives Geschenk, wenn die Starfzahlung derartig niedrig angesetzt wird, ganz im Gegensatz zum in der Präambel der EU261 Ziel, es für die Airlines unattraktiv machen zu wollen, dem Kunde weniger zu liefern als bestellt und bezahlt...

Persönlich fänd ich 12 Stunden Economy schlimmer als 5 Stunden später Business (= 5 Stunden Lounge), und dafür gäbe es doppelt so viel Entschädigung...
Ich bin ziemlich sicher, dass die Macher der EU261 mit "Preis des Tickets" tatsächlich den Preis des Tickets gemeint haben, und nicht anleilig ohne Steuern und Gebühren, aber was will man machen, Urteil ist Urteil.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Irgendwelche "Carrier Charges" sind natürlich keine Gebühren im Sinne des Urteils.
 

Rene0897

Neues Mitglied
25.08.2022
7
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Update zur Eingangsfrage: BA hat heute kommentarlos 1790,- CHF auf mein KK Konto gutgeschrieben. Gesamtpreis war damals 4860,- CHF. Bin doch etwas verwundert über die Höhe der Kompensationszahlung aber nehme das natürlich gern mit.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.802
10.777
Entspricht größenordnungsmäßig dem, was ich oben beispielhaft gerechnet habe (etwa €300 bei einem €1300 Flug = 23%), bei dir sind es jetzt 35%.
Entspricht auch weitgehend meiner bisherigen Erfahrung mit BA, wenn etwas schief geht feilschen sie nicht um den letzten Cent sondern finden eine akzeptable Lösung.
Da habe ich mit manch anderen Airlines andere Erfahrungen gemacht!
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
22.371
20.334
FRA
Entspricht auch weitgehend meiner bisherigen Erfahrung mit BA, wenn etwas schief geht feilschen sie nicht um den letzten Cent sondern finden eine akzeptable Lösung.
Da habe ich mit manch anderen Airlines andere Erfahrungen gemacht!
Der Erfolg gibt ihnen recht, über Jahrzehnte.