EY: Kompensation Etihad

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MRB

Neues Mitglied
05.02.2017
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Hallo Zusammen,

Meine Frau und ich wollten am 1. Januar mit EY 67 von Abu Dhabi nach LHR fliegen. Tatsächlich wurde der Flug für diesen Tag nach über 4 Stunden Wartezeit im Flugzeug aufgrund technischer Probleme gecancelt. Schließlich sind wir mit EY 61 und einer Verspätung von über 12 Stunden in London angekommen. Etihad verweigert eine Entschädigung.

Die EU Fluggastrechte Verordnung greift nicht, weshalb Flightright etc. nicht tätig werden. Hat jemand eine Idee, wie ich mit vertretbarem Aufwand eine Entschädigung erlangen kann ?

Viele Grüße

Michael
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.380
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Die EU Fluggastrechte Verordnung greift nicht, weshalb Flightright etc. nicht tätig werden. Hat jemand eine Idee, wie ich mit vertretbarem Aufwand eine Entschädigung erlangen kann ?
Es gibt kein Recht auf eine Entschädigung - weder nach EU noch nach UK Recht. Von daher werden die auch nichts bezahlen.

Du kannst höchstens bei Etihad mal freundlich fragen. Vielleicht gibt es einen Reisegutschein o.ä. - Geld mit Sicherheit nicht.
 
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MRB

Neues Mitglied
05.02.2017
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Leider ist uns tatsächlich ein Schaden entstanden, da die Übernachtung in London aufgrund der über vierstündigen Wartezeit im Flieger ohne sachdienliche Informationen nicht rechtzeitig storniert werden konnte.

Im übrigen wurden wir erst aus dem Flieger gelassen, nachdem sich einige Mitreisende aus der Eco massiv beschwert hatten, weil sie ihre Sitzplätze stundenlang nicht verlassen durften und die Situation außer Kontrolle zu geraten drohte. Die Crew agierte gegenüber den Passagieren sehr inkompetent und unfreundlich.

Die Umbuchung auf den nächsten Flieger gestaltete sich dann ebenfalls schwierig, weil das Bodenpersonal versuchte, uns durch Falschangaben ("die nächste Maschine fällt auch aus") auf die übernächste Maschine einen Tag später zu bringen. Nur dank der Hilfe eines Anwalts aus den Emiraten, der das gleiche Problem hatte, gelang es und dann doch noch auf die nächste Maschine in der Nacht zu kommen und mit "nur" 12 Stunden Verspätung in London anzukommen.

Insgesamt ein sehr unerfreuliches und teures Flugerlebnis. Zur Ehrenrettung von Etihad sei allerdings gesagt, das die Crew auf dem Nachtflug sehr bemüht war.
 

N140SC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2024
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Leider ist uns tatsächlich ein Schaden entstanden, da die Übernachtung in London aufgrund der über vierstündigen Wartezeit im Flieger ohne sachdienliche Informationen nicht rechtzeitig storniert werden konnte.

Genau deshalb ist es eine gute Idee, jedenfalls die erste Nacht immer eine stornierbare Rate zu buchen, auch wenn sie in diesem Fall ein paar Pfund mehr kostet (und notfalls woanders zu buchen, wenn nichts dergleichen angeboten wird). So seid ihr, bewusst oder unbewusst, das Risiko eingegangen und die Eventualität ist eben eingetreten. Wird wohl unter "Lehrgeld" laufen, denn ein Anspruch besteht hier sicher nicht.
 

txs

Erfahrenes Mitglied
17.12.2015
455
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Genau deshalb ist es eine gute Idee, jedenfalls die erste Nacht immer eine stornierbare Rate zu buchen, auch wenn sie in diesem Fall ein paar Pfund mehr kostet (und notfalls woanders zu buchen, wenn nichts dergleichen angeboten wird). So seid ihr, bewusst oder unbewusst, das Risiko eingegangen und die Eventualität ist eben eingetreten. Wird wohl unter "Lehrgeld" laufen, denn ein Anspruch besteht hier sicher nicht.
Naja, man muss jetzt auch nicht zwingend davon ausgehen, dass ein Flugplan ein unverbindliche Absichtserklärung der Airline ist. Eine Rate mit kostenfreier Stornierung bis 18 Uhr bringt auch nichts, wenn die Ankunft auch ohne Verzögerung später geplant war oder man die Frist auf Grund von ausbleibenden Informationen, wie vom OP oben beschrieben, reißt.
 
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FlyUsa

Erfahrenes Mitglied
26.07.2015
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Wende dich doch an Etihad und schildere deinen Fall. Zusätzlich kannst du dich ja auf ihre Geschäftsbedingungen verweisen. https://www.etihad.com/de-de/legal/terms-and-conditions. kurzer Auszug

Flugverspätung...Sollte Ihr Flug um vier Stunden oder mehr ab der planmäßigen Abflugzeit verspätet sein (drei Stunden bei Flügen mit Abflug ab Larnaka oder Athen), stehen Ihnen die unten aufgeführten Rechte zu.

1. ENTSCHÄDIGUNGSANSPRUCH


Sollte Ihnen der Zutritt zum Flugzeug unfreiwillig untersagt oder Ihr Flug annulliert werden (vorausgesetzt keine der oben genannten Ausnahmen trifft zu), stehen Ihnen folgende Beträge unsererseits zur Verfügung:


  • 400 Euro für alle Flüge bis 3.500 km oder weniger; oder

  • 600 Euro für alle Flüge von mehr als 3.500 km.
Die oben genannte Entschädigung wird um 50 % reduziert, wenn wir Ihnen eine alternative Flugstrecke anbieten können, wobei die Ankunftszeit eines solchen alternativen Fluges die planmäßige Ankunftszeit um die folgenden Zeitspannen nicht überschreitet:


  • um drei Stunden bei Flügen bis 3.500 km oder weniger; oder

  • um vier Stunden bei allen Flügen über 3.500 km.
Die Entfernungen werden anhand der Großkreisentfernungsmethode berechnet.


2. ANSPRUCH AUF ERSTATTUNG ODER ANDERWEITIGE BEFÖRDERUNG


Wird Ihnen der Zutritt zum Flugzeug untersagt (freiwillig oder unfreiwillig) oder Ihr Flug annulliert, können Sie zusätzlich wählen zwischen:


(a) einer Erstattung der Ticketkosten zum Kaufpreis für nicht genutzte Reiseabschnitte; oder


(b) einer anderweitigen Beförderung zu vergleichbaren Bedingungen zu Ihrem Zielort zum nächstmöglichen Zeitpunkt; oder


(c) einer anderweitigen Beförderung zu vergleichbaren Bedingungen zu Ihrem Zielort an einem von Ihnen gewählten Datum gemäß verfügbarer Sitzplätze.


Ist Ihr Flug um mindestens fünf Stunden verspätet und entscheiden Sie sich dazu, die Reise nicht anzutreten, erhalten Sie eine Erstattung gemäß oben stehendem Punkt (a).


3. ANSPRUCH AUF VERPFLEGUNG


Wird Ihnen der Zutritt zum Flugzeug unfreiwillig untersagt oder Ihr Flug annulliert oder ist Ihr Flug um mehr als vier Stunden verspätet (bei Abflügen ab Larnaka oder Athen um drei Stunden oder mehr), bieten wir Ihnen kostenfrei:


  1. Gutscheine für Speisen und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, sofern dies den Abflug nicht weiter verzögert;

  2. zwei Telefonate, Telex- oder Faxnachrichten oder E-Mails;

  3. Hotelunterkünfte, sofern eine oder mehrere Übernachtungen erforderlich sind oder ein zusätzlicher Hotelaufenthalt notwendig ist;

  4. Transfers zwischen dem Flughafen und Ihrer Unterkunft (Hotel oder andere).
Ist Ihr Flug, wie im Abschnitt „Flugverspätung” dargelegt, verspätet, oder wurde dieser ohne vorherige Benachrichtigung vor Ihrer Ankunft am Flughafen annulliert, bietet Ihnen Etihad Airways die unter (a) und (b) genannten Entschädigungen an.


Sollte als Folge der Verspätung oder der anderweitigen Beförderung aufgrund einer Stornierung Ihre neue Abflugzeit mindestens einen Tag nach dem ursprünglich geplanten Abflug sein, werden wir Ihnen darüber hinaus die unter (c) und (d) genannten Entschädigungen anbieten.


Falls Etihad Airways die oben genannte Verpflegung nicht bereitstellen kann, werden wir Ihnen Aufwendungen in angemessener Höhe gegen Beleg erstatten. Richten Sie eine solche Anfrage bitte an: etihad.com/feedback Guest Relations Department, Etihad Airways, P.O Box 35566, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate

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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.380
5.345
Wende dich doch an Etihad und schildere deinen Fall. Zusätzlich kannst du dich ja auf ihre Geschäftsbedingungen verweisen. https://www.etihad.com/de-de/legal/terms-and-conditions. kurzer Auszug
In den allgemeinen Bedingungen finde ich all das nicht. Das sind ja die EU261 Regeln, die in diesem Fall eben nicht gelten.

Die allgemeinen Beförderungsbedingungen beinhalten nur Hinweise zur Ersatzbeförderung und Erstattung bei Stornierungen. Für alles was darüber hinausgeht wird ausdrücklich auf das Warschauer Abkommen verwiesen.