Kompensation TK Non EU261 - Erfahrungsbericht

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Fliegender

Aktives Mitglied
12.12.2019
132
155
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Und warum rufst du nicht an? Weil du etwa Hämmern möchtest?

Hier die Rufnummer: +49 69 86799849
Danke, ich kenne die Rufnummer und den Laden.

Die Claims werden von einer Abteilung bearbeitet, die bei sprachlicher Kommunikation sehr anstrengend ist.

Ich komme ja mehr oder weniger zu meiner Lösung. Aber dass TK es dennoch absichtlich unglaublich schwierig macht, ist einfach System und unverschämt.

Kleiner Funfact am Rande: wenn du beim Formular zum einlösen des Cheques die 13 stellige EMD eintippen willst, ist bei dem Feld Einfügen technisch deaktiviert. Aber auch nur bei diesem Feld. Zufälle gibt’s…
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.221
174
Danke, ich kenne die Rufnummer und den Laden.

Die Claims werden von einer Abteilung bearbeitet, die bei sprachlicher Kommunikation sehr anstrengend ist.

Ich komme ja mehr oder weniger zu meiner Lösung. Aber dass TK es dennoch absichtlich unglaublich schwierig macht, ist einfach System und unverschämt.

Kleiner Funfact am Rande: wenn du beim Formular zum einlösen des Cheques die 13 stellige EMD eintippen willst, ist bei dem Feld Einfügen technisch deaktiviert. Aber auch nur bei diesem Feld. Zufälle gibt’s…

Was spricht direkt Klage zu erheben? Das wäre doch der Hammer schlechthin! :/
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
929
686
Bei mir bahnt sich ein ähnlicher Fall für das "Shy-Abkommen" an: Rückflug aus Nicht-EU via IST nach Deutschland. Flug Nicht-EU nach IST hatte Verspätung, sodass ich den Anschlussflug in IST (nach Deutschland) nicht mehr hätte bekommen können, sodass mich Turkish Airlines auf einen späteren Flug umgebucht hat.

Dieser neue, spätere Flug IST-Deutschland sollte planmäßig 4:10 später am Endziel landen, womit die 4-Stunden-Verspätungsgrenze für die Entschädigung von 600,- eigentlich (bei einer Langstrecke über 3.500 km, die es bei mir war) überschritten wäre.

"Problem" ist allerdings, dass dieser neue, spätere Flug, auf den mich TK umgebucht hatte, 16 Minuten vorzeitig (laut Flighradar-Ankunftszeit) gelandet ist, und ich somit die 4 Stunden um 6 Minuten unterschreite.

Weiß jemand, wie TK bzw. das "Shy-Abkommen" diesen Fall bewertet? Zählt die geplante Ankunftszeit, weshalb ich dann aufgrund des Überschreitens der 4-Stunden-Grenze entschädigungsberechtigt bin, oder hab ich Pech, weil der Landezeitpunkt zählt, und dann wären es nur 3:54 Verspätung?

Oder zählt als Landezeitpunkt nicht das Aufsetzen auf der Landebahn, sondern das Ankommen am Gate (so ist es glaube ich bei der EU-Fluggastrechteverordnung)? Ist der bei Flightradar angegebene Zeitpunkt der Landung das Aufsetzen oder das Ankommen am Gate?
 

Waldemar_von_Gallenstein

Aktives Mitglied
05.06.2019
177
307
Bezieht sich deine Antwort darauf, ob das ("Tür auf am Gate") für TK der maßgebliche Zeitpunkt ist, oder darauf, dass der Moment des "Tür auf" den bei Flightradar angegebenen Landezeitpunkten entspricht (und nicht das Aufsetzen auf der Landebahn)?
Das sind nach meinem Kenntnisstand die für Otto Normalverbraucher am ehesten nachvollziebaren Momente im Hinblick auf die EU-Verordnung 261/2004 – die in der Regel auch so bei Flightradar abgebildet werden. Juristisch korrekt ist die "Blockzeit" maßgeblich, also die Zeit zwischen dem Wegnehmen der Bremsklötze vor dem Start und dem Anlegen der Bremsklötze nach der Landung. Und das sind wiederum Daten, die in letzter Instanz nur der jeweilige Flughafen mitteilen kann. Das Aufsetzen auf der Landebahn ist in keinem mir bekannten Zusammenhang relevant.
Aber meine ursprüngliche (etwas flapsige) Antwort bezog sich ausdrücklich lediglich auf die Angaben bei Flightradar. Will sagen: Inwiefern sich daraus irgendwas für TK außerhalb der EU-Fluggastrechteverordnung ableiten lässt, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
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axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.221
174
Bei mir bahnt sich ein ähnlicher Fall für das "Shy-Abkommen" an: Rückflug aus Nicht-EU via IST nach Deutschland. Flug Nicht-EU nach IST hatte Verspätung, sodass ich den Anschlussflug in IST (nach Deutschland) nicht mehr hätte bekommen können, sodass mich Turkish Airlines auf einen späteren Flug umgebucht hat.

Dieser neue, spätere Flug IST-Deutschland sollte planmäßig 4:10 später am Endziel landen, womit die 4-Stunden-Verspätungsgrenze für die Entschädigung von 600,- eigentlich (bei einer Langstrecke über 3.500 km, die es bei mir war) überschritten wäre.

"Problem" ist allerdings, dass dieser neue, spätere Flug, auf den mich TK umgebucht hatte, 16 Minuten vorzeitig (laut Flighradar-Ankunftszeit) gelandet ist, und ich somit die 4 Stunden um 6 Minuten unterschreite.

Weiß jemand, wie TK bzw. das "Shy-Abkommen" diesen Fall bewertet? Zählt die geplante Ankunftszeit, weshalb ich dann aufgrund des Überschreitens der 4-Stunden-Grenze entschädigungsberechtigt bin, oder hab ich Pech, weil der Landezeitpunkt zählt, und dann wären es nur 3:54 Verspätung?

Oder zählt als Landezeitpunkt nicht das Aufsetzen auf der Landebahn, sondern das Ankommen am Gate (so ist es glaube ich bei der EU-Fluggastrechteverordnung)? Ist der bei Flightradar angegebene Zeitpunkt der Landung das Aufsetzen oder das Ankommen am Gate?

Wo genau in der shy ist die Kompensation geregelt, wenn der Flug verspätet ist?

Geld gibts nur bei overbooking, sonst gibt aber Hilfeleistungen..

Oder bin ich zu blöd?
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
929
686
Wo genau in der shy ist die Kompensation geregelt, wenn der Flug verspätet ist?

Geld gibts nur bei overbooking, sonst gibt aber Hilfeleistungen..

Oder bin ich zu blöd?

Ich hab mir da auch erst einen Wolf gesucht, und nichts gefunden. Das Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht und verwirrend.

Aber wenn du in § 8 (der die Entschädigung nennt) Absatz 3 schaust, findest du dort: "in the event that the passengers are offered a route change with an alternative flight" (= genau mein Fall), und dann gibt es darunter eine Tabelle wo gesagt wird, dass man nur 50% der Entschädigung erhält, wenn je nach Distanz gewisse Verspätungszeiten nicht überschritten werden, und dabei bezieht sich diese Reduzierung auf Absatz 1 (der die volle Entschädigungssumme nennt).

Das heißt, es wird implizit / indirekt im Gesetz zum Ausdruck gebracht, dass (auch) bei einer Verspätung eine Entschädigung zu zahlen ist. Hinzu kommt, dass mein zweiter (Rück-)Flug ja zwar physisch stattfand, aber zumindest für mich (weil ich umgebucht wurde auf einen späteren Flug, da aufgrund der Verspätung des ersten Rückflugs der ursprünglich geplante nicht mehr erreichbar war) ja quasi CANCELLED wurde.

Außerdem soll es wohl Entscheidungen türkischer Gerichte geben, die das SHY-Abkommen so auslegen, dass (auch) bei Verspätung Entschädigung zu zahlen ist.

Ich rechne aber schon damit, dass TK auf dumm tut und mir genau das antworten wird ("für Verspätungen gibt es nach SHY nichts") oder aber auf das knappe Unterschreiten der maßgeblichen 4-Stunden-Grenze abstellen wird. Wobei nach dem oben zitierten Gesetzestext es dann ja zumindest die reduzierten 50%, also 300,- EUR, geben sollte.

Eigentlich.
 

axxoo25

Erfahrenes Mitglied
27.09.2016
2.221
174
Hattest du denn ein Route Change?

Im schlimmsten Fall beziehst du dich auf Art. 3 Absatz 1 b.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
929
686
Hattest du denn ein Route Change?

Ich weiß worauf du hinauswillst .. aber für mich ist ein "Route Change" nicht alleine ein neues Endziel, oder ein Erreichen des ursprünglichen Endziels über einen anderen Zwischenstopp, sondern auch bereits der Austausch eines Fluges des geplanten Routings durch einen alternativen, späteren Flug, und gehe davon aus, dass das Gesetz bzw. dessen Interpretation das auch so sieht.

Im schlimmsten Fall beziehst du dich auf Art. 3 Absatz 1 b.

Ja, aber ob sich TK davon überzeugen lässt? Am meisten macht mir eher Sorge, dass die offizielle Landezeit des alternativen, späteren Fluges ja so verfrüht war entgegen der planmäßigen Ankunfszeit (> 4 Stunden Verspätung dann), dass die 4-Stunden-Grenze mit 3:54 knapp verfehlt wird, und sie sich darauf berufen werden und sich mit dem Argument querstellen.

Ich hoffe, ich bekomme in dem Fall wenigstens die reduzierten 50% - besser als nix.
 
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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
929
686
Wieso probierst du es nicht einfach?

Hab ich bereits gemacht. Vor wenigen Stunden trudelte die Antwort ein, erwartungsgemäß haben sie einen Anspruch ohne Begründung abgelehnt:

"In relation to your request in your feedback, you are not entitled to compensation for the flight routes on which the irregularity has occurred"
 
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