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Kontenumzug - mal so, mal so...

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10.02.2012
3.653
1.550
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Moin,

nach einem (wiederholten) Kontoumzug faellt mir gerade auf, dass es 'solche' und 'solche' Unternehmen gibt:

- problemlose Umstellung der Bankverbindung, Info per eMail
- problemlose Umstellung der Bankverbindung, Info per lBriefpost
- Briefpost, mit der Bitte um Anruf (zur Bestaetigung, rel. geringe Betriebsrente)
- Briefpost "danke, dass Sie Lastschrift nutzen wollen, beiliegend ein Sepamandat"

vor allem bei letzterem interessiert mich die Frage, ob man das wieder alles neu machen muss, oder ob die die (anderen ausreichende, s.o.) Aenderung akzeptieren muessen?
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.585
655
Wenn ich dich richtig verstehe, willst du wissen ob bei einer Änderung der Bankverbindung ein neues Sepa-Mandat ausgestellt werden muss, oder ob man das bestehende ändern kann?

-> Das bestehende kann auf jedem Fall auf eine neue Bankverbindung geändert werden. In wie weit man rechtlich Anrecht auf diese "Abänderung" vs. Neuausstellung hat, weiß ich allerdings nicht.
 
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Reaktionen: eham
10.02.2012
3.653
1.550
Du hast mich fast richtig verstanden - *dass* eine Aenderung moeglich ist, habe ich schon herausgefunden, zB bei der Datev...

Genau richtig ist die Frage, ob man als Kunde ein komplett neues Mandat akzeptieren muss, oder ob man diesem Buerokratiewahnsinn etwas entgegensetzen kann (auch wenn das unter'm Strich mehr Arbeit macht)? Man koennte ja zB auch eine 'Aendeung zu Lastschriftmandat xyz' an den Anbieter senden, formlos, mit Unterschrift... Ich denke das *muessen* die anerkennen?!
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
322
351
Genau richtig ist die Frage, ob man als Kunde ein komplett neues Mandat akzeptieren muss, oder ob man diesem Buerokratiewahnsinn etwas entgegensetzen kann (auch wenn das unter'm Strich mehr Arbeit macht)? Man koennte ja zB auch eine 'Aendeung zu Lastschriftmandat xyz' an den Anbieter senden, formlos, mit Unterschrift... Ich denke das *muessen* die anerkennen?!
Ein SEPA-Mandat ist immer ein beidseitiger Vertrag. Eigentlich ist die Schriftform vorgeschrieben, meistens wird aber eine elektronische Übermittlung (Email etc.) toleriert. Hinweise dazu gibt es z.B. in der FAQ der Bundesbank und in dem Wikipedia Artikel.
Grundsätzlich kannst du das Mandat auch über EMAIL ändern, ein Mandat gilt auch weiter, wenn sich die Kontoverbindung ändert, da ein Vertrag zwischen dir und dem Gläubiger. Wenn der Gläubiger auf eine Schriftform besteht, ist das korrekt. Du kannst ihn nicht "zwingen".
 
10.02.2012
3.653
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danke - der Glaeubiger sendet aber mit Anscheiben und Formular ein *neues* Mandat, wie auch schon vor einem halben Jahr - irgendwie echt doof...
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.837
2.777
danke - der Glaeubiger sendet aber mit Anscheiben und Formular ein *neues* Mandat, wie auch schon vor einem halben Jahr - irgendwie echt doof...
Ich verstehe echt nicht, wieso du daraus gleich einen "Bürokratiewahnsinn" machen willst. In der Zeit, in der du dich hier darüber ausgekotzt hast hättest du 10x das neue Formular ausfüllen können.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
6.542
5.537
Moin,

nach einem (wiederholten) Kontoumzug faellt mir gerade auf, dass es 'solche' und 'solche' Unternehmen gibt:

- problemlose Umstellung der Bankverbindung, Info per eMail
- problemlose Umstellung der Bankverbindung, Info per lBriefpost
- Briefpost, mit der Bitte um Anruf (zur Bestaetigung, rel. geringe Betriebsrente)
- Briefpost "danke, dass Sie Lastschrift nutzen wollen, beiliegend ein Sepamandat"

vor allem bei letzterem interessiert mich die Frage, ob man das wieder alles neu machen muss, oder ob die die (anderen ausreichende, s.o.) Aenderung akzeptieren muessen?
Wie oft hast du denn in letzter Zeit das Hauptkonto mit Gehalt, Lastschriften usw. gewechselt?
Ansonsten kann ich das grundsätzlich bestätigen, es gibt halt von bis. Zum Glück gibt es auch ein paar moderne und unkomplizierte Anbieter:
- Mobilfunk
- Fitnessstudio
- Versicherungen
gehen bei mir alle per App zu ändern, ohne irgendwelche Probleme.

Dann gibt es auch wieder die eine einfache Mail mit der Änderung akzeptieren oder auf der Homepage ein Online Formular anbieten.

Am „schlimmsten“ sind halt die Behörden in DE, da muss es dann zum Großteil im Original per Post gemacht werden :doh:

Einen Wechselservice habe ich noch nie genommen, ich verwalte sowas lieber selbst.
 
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Reaktionen: geos und Creditme
10.02.2012
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es waren mehrere Wechsel, aber auch fuer mehrere Personen :)

Diesmal ist es der oertliche Wasserversorger - sogar die Stadtverwaltung hat lediglich das neue Konto bestaetigt (per Poat)...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.708
5.021
Für Behörden und vergleichbare Einrichtungen (gilt auch für manche Banken) gibt es Fax (nein, keinerlei Ironie; gerade für solche Mitteilungen ist das sehr praktisch, wenn die Alternative Brief oder persönlich "Vorsprechen" hieße).
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
2.898
1.303
Also bei Versicherungen z.B. kann ich Alles im Onlineportal erledigen.
Für den wechsel des "Hauptkontos" mit Gehalt brauche ich z.B. ein
ausgefülltes und unterschiriebens Formular, dass aber immer
funktioniert hat.
Bei Barclays oder Advanzia kann man das Abbuchungskonto (von
dem die Lastschrift eingezogen wird) jeweils unkomliziert im
entsprechenden Onlineportal ändern. (y)
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.007
4.134
GRQ + LID
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Habe um die 20-25 Lastschriften/Eingänge, die sind alle per Onlineportal änderbar, inklusive Behörden und Arbeitsgeber (leider lässt sich das Gehalt nich auf mehrere Konten verteilen - solche gibt es auch).

Alle Papierkram ist doch viel zu teuer und fehleranfällig.
 
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Reaktionen: SeltenFliegerHH