Kosten wegen verspätetem Gepäck bei Airline oder Versicherung?

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mensa

Aktives Mitglied
24.08.2011
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11
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Hallo,

wir warten jetzt im Urlaub leider schon den 4. Tag auf einen Koffer, der leider noch immer nicht angekommen ist. Mittlerweile haben wir für Kleidung und Hygiene Artikel rund 400 € ausgegeben.

Wisst ihr, ob man die Kosten dafür besser bei der Airline (Condor) oder bei der eigenen Reiseversicherung über die MasterCard Reiseversicherung geltend machen soll? Oder da es eine Pauschalreise ist doch beim Veranstalter Ferien Touristik?

Meine Reiseversicherung wird sich vermutlich am wenigsten querlegen, aber eigentlich finde ich es nicht gerecht, dass die für den Schaden aufkommen sollen, da dieser ja durch Condor verursacht wurde. Oder würde sich die Versicherung die Kosten sowieso nachträglich dann von der Airline zurückholen?
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.362
978
Hallo,

wir warten jetzt im Urlaub leider schon den 4. Tag auf einen Koffer, der leider noch immer nicht angekommen ist. Mittlerweile haben wir für Kleidung und Hygiene Artikel rund 400 € ausgegeben.

Wisst ihr, ob man die Kosten dafür besser bei der Airline (Condor) oder bei der eigenen Reiseversicherung über die MasterCard Reiseversicherung geltend machen soll? Oder da es eine Pauschalreise ist doch beim Veranstalter Ferien Touristik?

Meine Reiseversicherung wird sich vermutlich am wenigsten querlegen, aber eigentlich finde ich es nicht gerecht, dass die für den Schaden aufkommen sollen, da dieser ja durch Condor verursacht wurde. Oder würde sich die Versicherung die Kosten sowieso nachträglich dann von der Airline zurückholen?
Ich würde an allen Fronten parallel angreifen, hat mir in der Vergangenheit auch schon mal Doppelzahlungen eingebracht...
 

drusnt

Erfahrenes Mitglied
02.12.2013
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Es kommt sicherlich auf die Versicherung an, aber bei mir musste ich jedes Mal einen Nachweis der erstatteten Kosten der Airline erbringen, bevor die Versicherung eine etwaige Differenz erstattet hat.
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.362
978
Es kommt sicherlich auf die Versicherung an, aber bei mir musste ich jedes Mal einen Nachweis der erstatteten Kosten der Airline erbringen, bevor die Versicherung eine etwaige Differenz erstattet hat.
Ja bei mir auch, aber nachdem ich nachgewiesen hatte, daß dee Airline auf mehrere Mails nicht reagiert hat die Versicherung erstattet.
 

mensa

Aktives Mitglied
24.08.2011
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Aber holt sich die Versicherung nicht das Geld trotzdem von der Airline?

Bei mir würde es reichen der Versicherung zu sagen, dass ich noch keinen Kontakt mit der Airline hatte. Aber dann werden sie doch merken wenn Versicherung und Airline an mich zahlt und die Versicherung dann das Geld von der Airline einfordern würde oder?
 

Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.362
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Aber holt sich die Versicherung nicht das Geld trotzdem von der Airline?

Bei mir würde es reichen der Versicherung zu sagen, dass ich noch keinen Kontakt mit der Airline hatte. Aber dann werden sie doch merken wenn Versicherung und Airline an mich zahlt und die Versicherung dann das Geld von der Airline einfordern würde oder?
Mach es dir nicht zu kompliziert. Mail mit Fristsetzung an die Airline mit CC an dich / Mann / Freund/ Freundin...bei Nichterfolg an die Versicherung Forderung mit Frist. Falls beides fruchtet top, wenn nur eins von beiden Ziel erreicht. Bei beiden erfolglos ab zum Anwalt....
Wer un was sich von wem wieder holt soll dir egal sein
 
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mensa

Aktives Mitglied
24.08.2011
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Ist das nicht Versicherungsbetrug, wenn man von der Airline und Versicherung oder gar mehreren Versicherungen kassiert??
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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5.236
Dann wird es aber spätestens dann die Versicherung merken, wenn sie einen schon ausbezahlt haben und sich anschließend das Geld von der Airline holen wollen.

Bei Amex z.B. wird das nicht gemacht. Die Versicherung bräuchte dafür eine Abtretung der Ansprüche. So etwas wurde mir nach Gepäckproblemen nie präsentiert.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.314
5.236
Ich weiß nicht wie es bei Amex ist aber könnte man die Abtretung nicht schon in den Versicherungsbedingungen regeln.

Das definiert nur das Innenverhältnis zwischen Versicherung und VN - sprich man ist verpflichtet, die Ansprüche ggf. abzutreten.

Die Fluggesellschaft braucht aber auf jeden Fall eine Abtretung durch ihren Anspruchsteller. Das Vorhandensein der AGBs bedeutet ja noch lange nicht, dass der Fluggast dort Kunde ist und eine Versicherungsleistung erhalten hat.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.628
Bei Amex z.B. wird das nicht gemacht. Die Versicherung bräuchte dafür eine Abtretung der Ansprüche. So etwas wurde mir nach Gepäckproblemen nie präsentiert.

Eine Abtretung der Ansprüche braucht die Versicherung in Deutschland sicher nicht, um die Forderung geltend zu machen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das definiert nur das Innenverhältnis zwischen Versicherung und VN - sprich man ist verpflichtet, die Ansprüche ggf. abzutreten.

Die Fluggesellschaft braucht aber auf jeden Fall eine Abtretung durch ihren Anspruchsteller. Das Vorhandensein der AGBs bedeutet ja noch lange nicht, dass der Fluggast dort Kunde ist und eine Versicherungsleistung erhalten hat.

Es gibt nichts schlimmeres als Hobbyjuristen und Leser von "Mein guter Rat!". § 86 VVG
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
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DRS, ALC
Also meine Erfahrung aus Mai. 22. Wollte bei Amex alles einreichen , so wie in den letzten Jahren immer. Diesmal wollte man eine Bestätigung das Swiss nichts oder teilweise bezahlt hat. Habe ca.50% von Swiss bekommen, Amex hat im Nachgang andere Hälfte übernommen. Waren ca. 1500€ gesamt.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.314
5.236
Es gibt nichts schlimmeres als Hobbyjuristen und Leser von "Mein guter Rat!". § 86 VVG

Das die Ansprüche automatisch übergehen bezweifele ich gar nicht. Die Frage war vielmehr, wie die Versicherung gegenüber der Fluggesellschaft nachweist, dass ihr die Ansprüche nun gehören. Im KFZ Bereich z.B. tritt man in so einem Fall die Forderungen ab.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.628
In der KFZ Versicherung kann das wohl nur vorkommen, wenn die Vollkasko zahlt und bei einem Unfallgegner Regress nehmen will. Aber auch dann hätte ich noch nie eine Abtretung gesehen. Da ist nämlich nichts abzutreten, weil die Forderung mit der Regulierung beim Vollkaskoversicherer ist. Und die regeln das ohnehin unter sich, weil dort entsprechende Abkommen bestehen. Das Schreiben lautet dann "Wir sind Vollkaskoversicherer, Sie sind Pflichtversicherer. Wir haben reguliert, Ihr VN ist zu Zahlung verplichtet, wir nehmen Sie in Anspruch...."
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
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In der KFZ Versicherung kann das wohl nur vorkommen, wenn die Vollkasko zahlt und bei einem Unfallgegner Regress nehmen will. Aber auch dann hätte ich noch nie eine Abtretung gesehen. Da ist nämlich nichts abzutreten, weil die Forderung mit der Regulierung beim Vollkaskoversicherer ist. Und die regeln das ohnehin unter sich, weil dort entsprechende Abkommen bestehen. Das Schreiben lautet dann "Wir sind Vollkaskoversicherer, Sie sind Pflichtversicherer. Wir haben reguliert, Ihr VN ist zu Zahlung verplichtet, wir nehmen Sie in Anspruch...."

Genau in diesem Zusammenhang habe ich bereits eine Abtretung unterschrieben.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.793
4.628
Genau in diesem Zusammenhang habe ich bereits eine Abtretung unterschrieben.
Das bedeutet aber nicht, dass "man" das so macht, sondern dass eine Versicherung hier keine Ahnung hatte. Du hast mit der Abtretungserklärung genau gar nichts abgetreten, weil Du nach der Regulierung schon nichts mehr hattest.
 
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