Kostenübernahme der Fluglinie (LH ) nach Notlandung für No-Show Belastung des Hotels ?

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MMK

Neues Mitglied
08.07.2012
4
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DUS
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Hallo,
mir ist folgendes passiert -

Ich wollte mit LH 624 am 14.10.2023 von FRA via Kuwait nach Riad fliegen. Kurz nach dem Start hat der Pilot wegen Triebwerksproblemen am A330 entschieden, nach FRA zurückzukehren.
Kurz danach Notlandung ( von Seiten der Crew im Flieger alles TOP ) am Boden seitens LH mittleres Informations & Logistikchaos .
Kurz und Gut - 1 Nacht in Frankfurt und am nächsten Tag wieder nach Riad - im zweiten Anlauf hat alles geklappt.
LH hat bereits EUR 600 wegen Verspätung und die Hotelübernachtung gezahlt - soweit so gut.
Nun stellt sich bei Kontrolle der Kreditkartenabrechnung heraus, dass mein Hotel in Riad die nicht erschienene Nacht als no-show berechnet hat, was ja auch korrekt ist.
Ich habe die Rechnung bei LH eingereicht und erhielt folgende Antwort:

...
Der Forderung nach Erstattung der Hotelkosten können wir gemäß unserer Allgemeinen Beförderungsbedingungen nicht nachkommen. Denn gemäß Art. 14.1.5. ist die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind. Ausgeschlossen ist die Haftung auch bereits mangels eines Vertretenmüssens. Eine grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz scheidet bei dem gegebenen Sachverhalt offensichtlich aus. Auch sind solche Schäden nicht vom Schutzzweck des Beförderungsvertrages umfasst (und wären letztlich auch auf die Ausgleichszahlungen anzurechnen).
Auch wenn dies nicht die Entscheidung ist, die Sie sich erhofft haben, hoffen wir, Sie bald wieder an Bord begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
...

Meine Frage: Hat jemand Erfahrung dazu. Muss LH die Kosten für die no-show Belastung übernehmen oder bleiben diese bei mir hängen ?

Vielen Dank für Euer Feedback, falls jemand Erfahrung damit hat.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Diese sind mit den 600 Euro abgegegolten. Hat das Hotel höhere Kosten verursacht, hättest du diese anstelle der 600 Euro einreichen sollen. Das Hotel in Fra müssen sie hingegen übernehmen und sind nicht auf die 600 Euro anzurechnen.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.350
601
Sieh es doch mal ganz praktisch: Welcher Schaden ist Dir entstanden -> keiner!

Du hattest ein Hotel in Riad gebucht und bezahlt, aber nicht genutzt. Stattdessen hat Dir LH am FRA ein Hotelzimmer gestellt. Du hast also die gebuchte Nacht in einem Hotel verbracht, nur halt nicht in dem gebuchten.
 
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