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Kreditkarten für Kind ohne Auslandseinsatzentgelt

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SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
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Mal so als kleines Beispiel von mir, was ich als warnende Mahnung, niemals mehr bei einer Bank in Auslandswährung zu tauschen, in Erinnerung behalte.

Ich hab mir bevor ich in die USA kam einiges Bargeld mitgenommen, um auf Nummer Sicher zu gehen. Damals habe ich das zu einem Kurs von etwa 1.36 umgetauscht bekommen. Als ich dann später sowohl am ATM als auch per wired transfer überwiesen habe, war der Kurs bei 1.45. Eine kurze Historienrecherche des Kurses hat mir gezeigt, dass auch schon zu Zeiten des Bargeld Umtausches der Kurs bei etwa 1:45 lag.

PS: Ich bin langjähriger Kunde bei der Bank (gewesen).


In den USA kann man im Supermarkt sogat per Scheck bezahlen.... Antiquierte Methoden
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.028
Ein nicht voll geschäftsfähiger Minderjähriger kann aufgrund des Taschengeldparagraphs ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters rechtswirksam ein Rechtsgeschäft abschließen, wenn der Minderjährige die Leistung aus eigenen Mitteln bewirken kann.

Ein Rechtsgeschäft mit einem Minderjährigen ist grundsätzlich erst einmal nicht von Anfang an wirksam, sondern bedarf der Zustimmung der Eltern oder anderer gesetzlicher Vertreter. Wenn der Minderjährige aber die Haribos mit seinen Taschengeld bezahlen kann, dann kommt der Taschengeldparagraph ins Spiel (siehe oben).

Der Taschengeldparagraph hat also nichts mit deiner Bank zu tun und im Ausland ist grundsätzlich auch kein Deutsches Recht anwendbar..

Kredit sind keine eigenen Mittel.

Nach http://www.grundmann-norderstedt.de/gfbbafin1.htm erfordert eine Kreditaufnahme durch einen Minderjährigen die Zustimmung des Vormundgerichtes.

Und da es um deutsche Kreditkarten ging, gilt deutsches Recht.
 
Zuletzt bearbeitet:

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Doch BGB 1643 mit 1822.

Hast du dir die Paragraphen mal durchgelesen?

Damit ist doch eindeutig belegt, dass deine Ansicht nicht haltbar ist. Aus den von dir genannten Vorschriften ergibt sich nicht anderes, als ich oben bereits geschrieben habe:

Es gibt kein grundsätzliches Verbot Minderjährigen einen Kredit(rahmen) zu gewähren, jedenfalls soweit sie - mit Genehmigung des Familiengerichts - durch die Eltern vertreten werden bzw. diese zustimmen.
 

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Kredit sind keine eigenen Mittel.

Natürlich sind Kredite keine eigenen Mittel.
Kreditverteräge (insbes. im Bereich des Ratenkaufs praktische relevant) können jedoch mit eignene Mitteln i.S.d. § 110 BGB erfüllt werden, wodurch § 110 BGB bei Kreditverträgen durchaus eine Rolle spielt kann und zu deren Wirksamkeit führen kann.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.028
Hast du dir die Paragraphen mal durchgelesen?

Damit ist doch eindeutig belegt, dass deine Ansicht nicht haltbar ist. Aus den von dir genannten Vorschriften ergibt sich nicht anderes, als ich oben bereits geschrieben habe:
Also ich lese klar, dass das Vormundsgericht zustimmen muss und diese Zustimmung wird es sicher niht ohne witeres geben.
Richtig ist, dass es tatsächlich theoretisch geht, aber mit sehr hohen Hürden.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.028
Wieso denn das? Es gibt doch Kreditkarten, wo das nicht bezahlt werden muss.

Und hast du dir schon mal die Umrechnungskurse von TCs angeschaut?
Ich zahle zwar keine ATM-Gebühren oder Auslandseinsatzentgelte, aber selbst wenn ich das bezahlen müsste, käme ich mit einer halbwegs vernünftigen KK immer noch günstiger weg als mit TCs. Die sind immer teuer. Bei KKs muss man halt die Richtigen nehmen.
Ja der Kurs beim Kauf von USD Schecks über den ADAC entspricht etwa dem Mittelkurs, den auch CCs nutzen.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.207
1.028
Wenn er ein ganzes Jahr dort ist, nützen ihm die 10 entgeltfreien Abhebungen nichts. Er kann ja auch nicht nur ein Mal pro Monat Geld abheben, z.B. in dem einen Jahr 12x 1.500 USD abheben (und dann nur für 2 Abhebungen bezahlen), weil es keinen ATM gibt, der 1.500 USD auf einmal ausspuckt. Also ist eine zweite und ich würde sogar sagen, dritte oder vierte Poba SparCard geradezu Pflicht. Allerdings erstattet die Poba keine ATM-Gebühren und VISA electron rechnet schechter um als das Original. Deshalb ist und bleibt die günstigste Möglichkeit der Bargeldbeschaffung im Ausland die DKB VISA (nein ich arbeite nicht dort).
Als Austauschschüler hat er,anders als ich damals als Student, keine hohen Ausgaben wie Miete, Auto oder Essen, sondern wir reden erstmal nur von den 100-200$ Taschengeld plus der Möglichkeit in Notfällen an Geld zu kommen.
 

FlyC

Erfahrenes Mitglied
01.01.2013
1.745
0
FRA
Also ich lese klar, dass das Vormundsgericht zustimmen muss und diese Zustimmung wird es sicher niht ohne witeres geben.
Richtig ist, dass es tatsächlich theoretisch geht, aber mit sehr hohen Hürden.

Die Diskussion schweift doch etwas ab...

Bei einer "Partnerkarte" wird dem Kind ja kein Kredit gewährt, sondern dem Hauptkarteninhaber. Wem dieser seinen Verfügungsrahmen zur Verfügung stellt ist zunächst irrelevant. Inwieweit das Kind schließlich selbst Kaufverträge schließen darf, deren daraus folgende Forderung es mit der KK begleicht, ist noch ein ganz andres Thema. Hier käme der m.M. der Taschengeldparagraph ins Spiel...

Den Geldautomaten wird es jedenfalls nicht interessieren!

--> Eine Partnerkarte war bei meinem damaligen Auslandsaufenthalt jedenfalls kein Problem. Ganz ohne Familiengericht! Natürlich mussten beide Erziehungsberechtigten unterschreiben.
 
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BorussiaMG

Erfahrenes Mitglied
27.03.2012
1.556
22
Als Austauschschüler hat er,anders als ich damals als Student, keine hohen Ausgaben wie Miete, Auto oder Essen, sondern wir reden erstmal nur von den 100-200$ Taschengeld plus der Möglichkeit in Notfällen an Geld zu kommen.

Mein Vater hätte 3 Kreuze gemacht, wenn mein Taschengeld damals 100-200$/Monat betragen hätte...

Neben mehr oder weniger unverzichtbaren, weil Alltag, Dingen wie:
- (tägliches) Schulmittagessen
- Ausrüstung (Schulsport inkl. Trainingsanzügen (ging bei uns mehr oder weniger Quartalsweise, so dass bis zu 3 Ausrüstungen anstanden) // ähnliches galt auch für die musisch begabteren Kinder)
- Schulfotos
- diverse Abschlussbälle mit dem Höhepunkt "Prom" einschließlich Tuxedo- und Limo-Miete

kamen auch persönliche Späße:
- Führerschein (am meisten fällt später für die falsche Übersetzung des ADAC an ;))
- Trips (Französisch-"GK" flog nach Martinique; ein NBA-Besuch mit der Schule)
- Fastfood (Friedly's // Starbucks:cry:)
- Shopping-Malls
- die ersten Male (erste Freundin, erste Paintball-Ballerei, sinnlose "Cruiserei" und Pranks)

hinzu. Einige Sachen, wie u.a. die extrem teure Schulexkursion, sind sicherlich nicht überall usus und v.a. auch nicht nötig. Veranstaltungen (Schulsport bis Prom) sollten jedoch eingeplant werden und schlagen im Vgl. zu Deutschland doch ein deutlicheres Loch in die Kasse.
 

globe

Erfahrenes Mitglied
Kredit sind keine eigenen Mittel.

Nach Bankgesch erfordert eine Kreditaufnahme durch einen Minderjährigen die Zustimmung des Vormundgerichtes.

Und da es um deutsche Kreditkarten ging, gilt deutsches Recht.

Zunächst einmal zitierst du da eine Seite von einem Bankkaufmann.. Schau doch mal in einem Kommentar nach und gib doch bitte eine zitierfähige Quelle an, wenn du schon eine Quelle angibst..

Du bringst den Sachverhalt etwas durcheinander. Ausgangsfrage war doch, ob der Taschengeldparagraph auch im Ausland anwendbar ist. Diese Frage kann man ganz klar verneinen. Ansonsten müssten deutsche Richter in Deutschland amerikanisches Recht auslegen, wenn ein Amerikaner involviert ist..

Nun dazu, ob ein Minderjähriger eine Kreditkarte ausgestellt bekommen kann. Grundsätzlich sucht sich die Bank seine Vertragspartner selber aus. Ob nun der Minderjährige eine Kreditkarte erhält, hat auch etwas mit dem Taschengeldparagraphen zu tun. Es könnte nämlich zu Konstellationen kommen, bei denen Rechtsgeschäfte schwebend wirksam, nicht genehmigt und vom Taschengeldparagraphen bewirkt werden können. Das Kreditinstitut müsste dann seine Ansprüche gegen den Minderjährigen durchsetzen. Um so etwas zu vermeiden, hat man ja die Prepaid Karten eingeführt, die ausschließlich auf Guthabenbasis funktionieren.
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.548
4.064
Paralleluniversum
Um so etwas zu vermeiden, hat man ja die Prepaid Karten eingeführt, die ausschließlich auf Guthabenbasis funktionieren.

Aber:
Auf jeden Fall. Mir sträuben sich schon die Nackenhaare, wenn ich das Wort Prepaid-Kreditkarte überhaupt höre. Was soll das sein? Ein schwarzer Schimmel? Prepaidkarten sind eine clevere Erfindung der Banken, um Leute, die wenig Ahnung und/oder wenig Geld haben, das Geld, das sie nicht haben, auch noch aus der Tasche zu ziehen. Für den einigermaßen nicht vollkommen verblödeten Normalkunden sollten Prepaidkarten ein absolutes Nogo sein, wenn du mich fragst.

Und nun? :confused:
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.741
2.292
So gehen halt die Meinungen auseinander. Das ist ja das Schöne an einem Forum. Und am Ende darf jeder selbst entscheiden, welchen Argumenten er den Vorzug gibt.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.548
4.064
Paralleluniversum
Ich überlege, ob ich mir in den USA im Walmart nicht doch eine prepaid Kreditkarte hole....alleine wegen der Tankstellenproblematik.
Oder für 'komische' Internetbestellungen (nein, nix illegales).
 

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
311
0
FRA
Ausgangsfrage war doch, ob der Taschengeldparagraph auch im Ausland anwendbar ist. Diese Frage kann man ganz klar verneinen.

Nein, so etwas kann man grds. nicht gänzliche verneinen. Es kommt immer auf den genauen Sachverhalt an.
Ohne einen genauen Sachverhalt zu kennen, kann man die Gerichtszuständigkeit nicht bestimmen, ohne die Gerichtszuständigkeit kann man nicht das zur Anwendung kommende IPR kennen und ohne das auch nicht das anwendbare Sachrecht. Relevante Normen aus deutscher Sicht wären hier z.B. Art. 7 I EGBGB sowie Art. 13 Rom I-VO.


Ansonsten müssten deutsche Richter in Deutschland amerikanisches Recht auslegen, wenn ein Amerikaner involviert ist.

Dass vor deutschen Gerichten ausländisches, ggf. auch amerikansiches Recht, zur Anwendung kommt, ist durchaus nichts ungewöhnliches.
 
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slowflyer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
985
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Ich überlege, ob ich mir in den USA im Walmart nicht doch eine prepaid Kreditkarte hole....alleine wegen der Tankstellenproblematik.
Oder für 'komische' Internetbestellungen (nein, nix illegales).

Die Idee ist eigentlich gut, aber diese "Prepaid" Karten sind nicht unbedingt "Prepaid" Karten wie wir sie hier in Deutschland kennen (Kalixa, Postbank Prepaid, LBB .. ), sondern teilweise nur eine Art "Geschenkguthabenkarte"
die je nach Karte noch mehr Einschränkungen haben (u.U. nicht an Tankstellen bzw. Online Bezahlung einsetzbar) bzw. man kann sie erst nach der Registrierung "vernünftig" einsetzen.
Ich würde mich daher vor dem Kauf im Internet genau informieren.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.741
2.292
Mit welcher Begründung lehnst du die Prepaid Karten ab?

Ich sehe da keine Nachteile, wenn man eine mit günstigen Konditionen findet wie z.b. die Kalixa.


I.d.R. kosten sie eine Gebühr und ich muss das Aufladen bezahlen. Ein Witz ist das bzw. pervers. Ich gebe einer Bank einen kostenlosen Kredit und dann kostet mich das auch noch Geld. Jetzt nehmen wir einmal an, du hast eine Prepaidkarte, die a) keine Gebühr kostet und b) es erlaubt, kostenlos Geld drauf zu laden. Dann bleiben trotzdem noch offene Fragen: Kannst du damit auch kostenlos Geld abheben wie z.B. mit der DKB VISA oder der Poba SparCard? Außerdem: Zu welchen Kursen wird umgerechnet? FirstData? Gibt es Prepaidkarten ohne Auslandseinsatzentgelt bzw. mit einem Auslandseinsatzentgelt von maximal 1,25%?

Ich will deine Frage mit einer Gegenfrage beantworten: Nenne mir einen Vorteil, den eine Prepaidkarte gegenüber einer richtigen Kreditkarte hat? Mir fällt keiner ein. Jetzt komme mir bitte nicht mit dem Thema Sicherheit.
 

le_chiffre

Erfahrenes Mitglied
27.02.2013
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FRA
Nenne mir einen Vorteil, den eine Prepaidkarte gegenüber einer richtigen Kreditkarte hat? Mir fällt keiner ein. Jetzt komme mir bitte nicht mit dem Thema Sicherheit.

Je nach Personenkreis dürfte eine PrePaid Karte einige Vorteile haben:
- Unproblematische Vergabe an Personen unter 18 Jahren
- Keine Bonitätsprüfung
- Volle Kontrolle über die Ausgaben bzw. keine Gefahr mehr auszugeben als man hat. Gerade damit haben so manche ja ihre Probleme.
Erfüllt man natürlich die notwendigen Voraussetzungen für eine "echte" Kreditkarte, ist aber auch aus meiner Sicht eine solche stets vorzuziehen.
 
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SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
In Deutschland gibt es auch Debit Kreditkarten. Das ist eine Karte, die man wie eine Kreditkarte einsetzen kann, nur dass einem kein Kredit gewaehrt wird. Das Geld wird direkt vom Girokonto gebucht und anhand des Kontostandes kann dann auch geprueft werden, ob das gedeckt ist, wie auch bei einer Kreditkarte die Kreditlinie getestet wird. Das finde ich fuer Minderjaehrige und Personen ohne regelmaessiges Einkommen sehr sinnvoll!

In den USA gibts glaube ich diese Prepaid Kreditkarten, da man damit eine Kredithistorie aufbauen kann im Gegensatz zu den Master/Visa Debitkarten. Wie man ja weiss, ist das in den USA alles ein wenig komisch. Ohne Historie kann man kaum etwas beantragen, ein Handyvertrag kann dann schon ohne Sicherheitshinterlegung zum Problem werden ... Ausserdem, ist man in einem schlechten Score, weil man Schulden gemacht hat, ist das eventuell ein Weg um wieder etwas daraus zu kommen. Im Grunde meiner Meinung nach eine Geldmacherei, aber in manchen Situationen evtl. sinnvoll. Bei einer Bank kosten diese aber ueblicherweise eine Jahresgebuehr, wobei das ja bei vielen Kreditkarten sowieso der Fall ist ...
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.741
2.292
@le_chiffre
Hier schließt sich der Kreis zu dem was ich bereits sagte; ich hatte es nur mit etwas drastischeren Worten untermauert:

"Prepaidkarten sind eine clevere Erfindung der Banken, um Leute, die wenig Ahnung und/oder wenig Geld haben, das Geld, das sie nicht haben, auch noch aus der Tasche zu ziehen. Für den einigermaßen nicht vollkommen verblödeten Normalkunden sollten Prepaidkarten ein absolutes Nogo sein, wenn du mich fragst."

Wir sind vollkommen einer Meinung. Prepaidkarten machen Sinn für Leute, die entweder wenig Geld haben oder nicht damit umgehen können. Für alle anderen, deren Bonität nicht in Frage steht, gibt es keinen Grund, sich ein solches Produkt zuzulegen.