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Kann man nur hoffen, dass zeitnah jemand dagegen klagt. Rechtlich ist das sicher nicht in Ordnung. Abgesehen von den steuerlichen Aspekten, die im Artikel erwähnt werden, sehe ich auch kritisch, dass Barzahlung und Kartenzahlung unterschiedlich behandelt werden. Effektive ist das eine Kartengebühr mit anderem Namen und somit klar unzulässig. Wenn man Trinkgeld verpflichtend machen möchte, müsste man das so machen, wie es z.B. in Italien üblich ist: Erstmal nicht als "Trinkgeld", sondern als "Servicepauschale" korrekt benennen und dann für alle gleich, egal ob Karte oder Bar.![]()
Trinkgeld als Pflicht? In diesem Café werden gleich zwei Regeln gebrochen
Trinkgeld gilt eigentlich als freiwillige Geste. Ein Café in Österreich sieht das offenbar anders – Gäste sind empört, und auch steuerrechtlich wird es heikel.www.t-online.de
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