Wenn es als Behinderung des freien Dienstleistungsverkehrs, evtl. auch Waren- und Kapitalverkehrs, in der EU ausgelegt werden kann, ist es auf jeden Fall unzulässig. Freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital sowie Personenfreizügigkeit sind der Heilige Gral (oder auch die Hl. Kühe) der EU, die Essentials....
Meines Erachtens ist allein schon die bloße Anknüpfung an die blanke "Nationalität" einer Kreditkarte eine solche Behinderung, wenn es ausser der Nationalität keinerlei (weiteren, sachlichen) Grund für die Aussonderung gerade dieser Karte gibt.
Edit: Somit ist auch dargelegt, dass diese Erwägungen ganz unabhängig von SEPA gesehen werden können. Es muss nicht ausdrücklich im SEPA-Regelwerk stehen, dass KK-Diskriminierung verboten ist.