KV in Deutschland

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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
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Hi,
gibt es unter den Teilnehmern im Forum Leute, die zurück nach Dt. gegangen sind?
Szenario: Aufnahme eines Jobs in Dt. aus einem EU-Land heraus, wo man weiterhin im System bleiben kann.
Muss man sich in Dt krankenversichern im ersten Jahr? Da man nicht weiss, wie lange man bleiben moechte und ggf zurueckkehren moechte, scheint mir das alles viel bürokratischer Aufwand zu sein.
VG
b
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Nein, einfach Arbeitsaufnahme bei einer dt. Firma in D. Man nimmt einen Arbeit in D auf, aber behält einen Fuss im vorherigen Land.
Danke schoen fuer den Link. Ich hoffe, der hilft mir weiter.
 

RobertJ

Erfahrenes Mitglied
04.04.2014
468
288
MUC
Ich bin nicht sicher, was genau du mit "Fuss im vorherigen Land" oder "weiterhin im System" meinst, vielleicht Rentenansprüche aus gezahlten Beiträgen?

Bei einer regulären Arbeitsaufnahme in abhängiger Beschäftigung in D mit Tätigkeit vor Ort in D wärst du ab dem Zeitpunkt auch in D sozial- incl. krankenversicherungspflichtig.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Damit meine ich, dass man nicht komplett gleich umziehen moechte. Man verlässt sozusagen das Land fuer die Arbeit, aber pendelt ab und zu zurück.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.400
3.107
Dann arbeitest du in Land A und bist dort krankenversichert. Wenn du deinen Wohnsitz in Land B behältst, forderst du ein S1 Formular bei den Deutschen an, damit du gesetzlich versichert in Land B ärztlich versorgt bist wie ein Einheimischer von Land B.

Was meinst du aber mit "ab und zu"?
 

Martin.Berlin

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
923
725
TXL
Hi,
gibt es unter den Teilnehmern im Forum Leute, die zurück nach Dt. gegangen sind?
Szenario: Aufnahme eines Jobs in Dt. aus einem EU-Land heraus, wo man weiterhin im System bleiben kann.
Muss man sich in Dt krankenversichern im ersten Jahr? Da man nicht weiss, wie lange man bleiben moechte und ggf zurueckkehren moechte, scheint mir das alles viel bürokratischer Aufwand zu sein.
VG
b
Die Anmeldung bei Renten- u. Krankenversicherung erledigt Dein Arbeitgeber. Du musst Dir nur die Krankenkasse überlegen.
MB
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.131
Dann arbeitest du in Land A und bist dort krankenversichert. Wenn du deinen Wohnsitz in Land B behältst, forderst du ein S1 Formular bei den Deutschen an, damit du gesetzlich versichert in Land B ärztlich versorgt bist wie ein Einheimischer von Land B.
Wenn in Land B eine PKV besteht, das Gehalt in Land A (= Deutschland) über der Versicherungspflichtgrenze (2023: 66.600,00 EUR p.a.) liegt und die PKV in Land B den Anforderungen nach § 193 Abs. 3 VVG entspricht, dürfte eine Weiterführung dieser PKV zur Erfüllung der Krankenversicherungspflicht möglich/zulässig sein.

Was meinst du aber mit "ab und zu"?
Für die Krankenversicherung mMn unerheblich, aber - in Abhängigkeit davon, damit genau gemeint ist - ggf. für die Frage relevant, ob auch in Land B eine Steuerpflicht besteht bzw. ein Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen ist.
 
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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.400
3.107
Für die Krankenversicherung mMn unerheblich, aber - in Abhängigkeit davon, damit genau gemeint ist - ggf. für die Frage relevant, ob auch in Land B eine Steuerpflicht besteht bzw. ein Doppelbesteuerungsabkommen zu berücksichtigen ist.
Für S1 reicht gelegentlich ein paar Tage nicht, wenn man da keinen Wohnsitz hat.
 
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Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.386
4.785
GRQ
Ist die Frage so zu verstehen, dass man lieber im Ursprungsland (d.h. wo man jetzt wohnt) versichert bleiben möchte weil die Krankenversicherung dort billiger oder ggf. umsonst ist? Und dann in Deutschland bei Bedarf einfach die EHIC vorschieben?

Das wäre doch genial - irgendwie kann ich nicht glauben dass so etwas einfach geht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.966
4.960
Ist die Frage so zu verstehen, dass man lieber im Ursprungsland (d.h. wo man jetzt wohnt) versichert bleiben möchte weil die Krankenversicherung dort billiger oder ggf. umsonst ist? Und dann in Deutschland bei Bedarf einfach die EHIC vorschieben?

Das wäre doch genial - irgendwie kann ich nicht glauben dass so etwas einfach geht.
Das ging zumindest früher mit dem NHS aus dem UK.
 

RobertJ

Erfahrenes Mitglied
04.04.2014
468
288
MUC
Damit meine ich, dass man nicht komplett gleich umziehen moechte. Man verlässt sozusagen das Land fuer die Arbeit, aber pendelt ab und zu zurück.
Grundsätzlich ausschlaggebend für die Sozialversicherungspflicht ist die Tätigkeit vor Ort bei deinem Arbeitgeber in D. Sollte diese 75% oder mehr betragen, ist es relativ unerheblich wo du wohnst und wie oft du hin- und herpendelst, du wärst grundsätzlich erstmal in D versicherungspflichtig.
https://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=851&langId=de

Der maßgebliche prozentuale Anteil befindet sich im Wandel nach der Erfahrung von Corona und Home-Office bei Grenzgängern und wurde für einige Länder untereinander nun auf 50% reduziert. https://socialsecurity.belgium.be/e.../cross-border-telework-eu-eea-and-switzerland
Wenn in Land B eine PKV besteht, das Gehalt in Land A (= Deutschland) über der Versicherungspflichtgrenze (2023: 66.600,00 EUR p.a.) liegt und die PKV in Land B den Anforderungen nach § 193 Abs. 3 VVG entspricht, dürfte eine Weiterführung dieser PKV zur Erfüllung der Krankenversicherungspflicht möglich/zulässig sein.
Das könnte in der Tat eine Ausnahme ergeben, denke ich. Von der deutschen Seite aus (also umgekehrter Fall, existierende deutsche PKV, Tätigkeit/Umzug ins Ausland) wird ein solches Vorgehen zumindest auch so beschrieben https://www.pkv.de/wissen/private-k...n-und-erstattung/privatversichert-im-ausland/
 
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bluesaturn

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27.05.2014
3.742
357
Ist die Frage so zu verstehen, dass man lieber im Ursprungsland (d.h. wo man jetzt wohnt) versichert bleiben möchte weil die Krankenversicherung dort billiger oder ggf. umsonst ist? Und dann in Deutschland bei Bedarf einfach die EHIC vorschieben?

Das wäre doch genial - irgendwie kann ich nicht glauben dass so etwas einfach geht.
Danke fuer deine Nachfrage. Nein, so ist das nicht zu verstehen.
Verlangt eine dt. KV einen Nachweis darüber, dass man sich woanders abgemeldet hat? Oder reicht es einfach, wenn man sich anmeldet, den Beitrag zahlt, und gut ist es? Das sollte doch ok sein?

Den Fall, den Du beschreibst, geht praktisch (Aber nur wenn man in D nicht arbeitet?) Flying Lawyer hat Recht. Man konnte sich zumindest früher mit NHS EHIC in D aufhalten und war dadurch krankenversichert. Das erlaubte der NHS bis zu einem Jahr.
Ich war einmal in der Situation, aber habe dann in D nicht gearbeitet.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.966
4.960
Danke fuer deine Nachfrage. Nein, so ist das nicht zu verstehen.
Verlangt eine dt. KV einen Nachweis darüber, dass man sich woanders abgemeldet hat? Oder reicht es einfach, wenn man sich anmeldet, den Beitrag zahlt, und gut ist es? Das sollte doch ok sein?

Wenn Du gesetzlich versichert bist, fragen die nach gar nichts, denn Dein AG meldet Dich an. Wenn Du selbständig tätigt und nicht versicherungspflichtig bist, fragen die auch nach gar nichts, weil niemand da ist um zu fragen. Wenn Du selbständig tätig bist und versicherungspflichtig bist (wohl so alle verkammerten Freiberufler), dann gilt wie vorstehend, wenn Du Dich einfach in der GKV anmeldest (was teuer ist). Ob Deine ausländische Versicherung anstelle der geforderten deutschen Versicherung anerkannt wird, ist dann eine ganz andere Frage..
 
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bluesaturn

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27.05.2014
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357
@Flying Lawyer Danke. Dann sah ich da vielleicht Probleme, wo gar keine sind. Ja, GKV wuerde es sein.

Ob Deine ausländische Versicherung anstelle der geforderten deutschen Versicherung anerkannt wird, ist dann eine ganz andere Frage
Eine interessanter Gedanke. Aber ich denke, es waere leichter, in D einfach einer GKV beizutreten.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
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Das ist eben besonders in Deutschland, in anderen Ländern gibt es eben nur eine KV i.d.R.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.966
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Doch, es wird gefragt welcher GKV man beitreten möchte (es gibt da ja einige auf dem Markt).
Genau. Es wird nicht gefragt, ob du beitreten willst. Darum geht es hier und nicht um das Allgemeinwissen um GKVs


ob das nun besser/erstrebenswerter ist, lassen wir mal dahingestellt...
Das spart auf jedem Fall zig Vorstandsgehälter und sollte Verwaltungen entschlacken. Dass der eigentlich gut geplante NHS im UK nicht funktioniert, hat andere Gründe. Aber das deutsche Gesundheitssystem mit einem vorgespiegelten Wettbewerb und staatlichen Eingriffen immer und überall funktioniert nur halbwegs, weil Milliarden da hineingepumpt werden. Zum Glück sind schon mal 90% der AOK mit Vorständen durch Fusion verschwunden. Das waren die echten Versorgungseinrichtungen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.966
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wieso 'waren'? Achso, die verschmolzenen...

Man koennte gleich bei so viel weitermachen - Verkehrsverbuende, Rundfunkanstalten (die sowieso parallel senden, siehe NDR/RB, SWR/SR...) uvvvm
Genau. Das sind alles Versorgungseinrichtungen erster Klasse. Radio Bremen ist ein Klassiker. Ein öffentlich-rechtlich finanzierter Sender für eine Stadt mit 569.000 Einwohnern. Chefin Yvette Germer verdiente 2021 genau 295.662,28 Euro. Programmdirektor Jan Weyrauch verdient 214.511,74 Euro. Der hat den Chefsessel bei RBB dankend abgelehnt, denn da hätte er mit mehr Verantwortung "nur" 230.000 Euro verdient. Alles echte Versorgungseinrichtungen, aber das geht jetzt stark off topic.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
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Das könnte in der Tat eine Ausnahme ergeben, denke ich. Von der deutschen Seite aus (also umgekehrter Fall, existierende deutsche PKV, Tätigkeit/Umzug ins Ausland) wird ein solches Vorgehen zumindest auch so beschrieben https://www.pkv.de/wissen/private-k...n-und-erstattung/privatversichert-im-ausland/
Ich wuerde gerne noch einmal nachfragen. Ich habe versucht, mich bei einer GKV anzumelden. Aber da ich wohl diese Grenze überschreite, bin ich nicht pflichtversicherbar. Ich bin mir aber nicht sicher, was das heisst. Ich bin angestellt.
Im EU-Ausland hatte ich keine PVK. Ich war einfach in der allg. KV dort.
Ich frage mich jetzt wirklich, ob man dann nicht einfach einen Beitrag an die ausländische KV weiterhin zahlen koennte und sich ggf mit EHIC in Deutschland absichern kann. (Praktisch die Frage von Herrn Fuchs: https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/kv-in-deutschland.156525/post-3882082 )
 
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