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Wenn Du die Versicherungspflichtgrenze überschreitest und keinen Zugang zur freiwilligen Versicherung in der GKV hast, bist Du nach § 193 Abs. 3 VVG verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen.
Als Arbeitnehmer ist Du nach SGB V verpflichtet, einen Krankenversicherung zu haben wenn Du Deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast. Wenn nicht, kann es teuer werden. Lass Dich beraten, dass ist keine Frage für pauschale Fragen in einem Vielfliegerforum. Dass Du bislang wenig verstanden hast, ergibt sich aus Deiner Einleitung. Wenn Du in Deutschland Deinen Hauptwohnsitz hast (und anderes wird man bei Arbeitsaufnahme in Deutschland und Wohnung in Deutschland wohl nicht verargumentieren können) wird wahrscheinlich auch die ausländische EHIC nichts mehr nutzen. Ich war über Jahre hinweg im UK im NHS, weil ich nominell im UK als Anwalt und Partner (damit mitarbeitender Gesellschafter) in einer Anwaltskanzlei gearbeitet habe mit (auch) Wohnsitz in Deutschland. Das ist aber eine andere Hausnummer als ein deutscher Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland.Ich wuerde gerne noch einmal nachfragen. Ich habe versucht, mich bei einer GKV anzumelden. Aber da ich wohl diese Grenze überschreite, bin ich nicht pflichtversicherbar. Ich bin mir aber nicht sicher, was das heisst. Ich bin angestellt.
Im EU-Ausland hatte ich keine PVK. Ich war einfach in der allg. KV dort.
Ich frage mich jetzt wirklich, ob man dann nicht einfach einen Beitrag an die ausländische KV weiterhin zahlen koennte und sich ggf mit EHIC in Deutschland absichern kann. (Praktisch die Frage von Herrn Fuchs: https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/kv-in-deutschland.156525/post-3882082 )
Danke schoen. Das sehe ich auch so, ich habe nur keine Information gefunden im SGBV, wo die KV nun sein muss, d.h. ob es eine KV mit Sitz in D sein muss.Als Arbeitnehmer ist Du nach SGB V verpflichtet, einen Krankenversicherung zu haben wenn Du Deinen Hauptwohnsitz in Deutschland hast.
Danke fuer den Einblick.Wenn nicht, kann es teuer werden. Lass Dich beraten, dass ist keine Frage für pauschale Fragen in einem Vielfliegerforum. Dass Du bislang wenig verstanden hast, ergibt sich aus Deiner Einleitung. Wenn Du in Deutschland Deinen Hauptwohnsitz hast (und anderes wird man bei Arbeitsaufnahme in Deutschland und Wohnung in Deutschland wohl nicht verargumentieren können) wird wahrscheinlich auch die ausländische EHIC nichts mehr nutzen. Ich war über Jahre hinweg im UK im NHS, weil ich nominell im UK als Anwalt und Partner (damit mitarbeitender Gesellschafter) in einer Anwaltskanzlei gearbeitet habe mit (auch) Wohnsitz in Deutschland. Das ist aber eine andere Hausnummer als ein deutscher Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland.
Die GKV schrieb, mein Arbeitgeber haette der GKV mitgeteilt, dass ich nicht pflichtversichert werden kann. Ich bin vor vielen Jahren aus D weggezogen. In den Ländern, wo ich war, war ich immer in der Basisversorgung. Ich haette auch keine Probleme, an die Basis-Versorgung im letzten Land Geld zu zahlen. Aktuell bin ich mir nicht sicher, ob ich längerfristig in D wieder bleiben moechte.
Die GKV hat Dir wahrscheinlich nicht gesagt, dass Du nicht "pflichtversicherbar" bist, sondern nicht "pflichtversicherungspflichtig". Oder bist Du irgendwann aus der GKV ausgetreten? Beim Zuzug nach Deutschland und erstmaliger Arbeitsaufnahme hier solltest Du doch sonst Zugang zur GKV haben, zumal du im Ausland ja auch in einem staatlichen System warst (sonst gäbe es keine EHIC). Die GKV nimmt Dich doch meist gerne als freiwillig Versicherten. Das sind hunderttausende Arbeitnehmer in Deutschland., die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Wenn nicht, private Krankenversicherung nach deutschem Muster.
Wenn du in DE zu einer GKV willst/musst, musst du dich dort (erstmailig) anmelden das macht nicht dein AG für dich, der AG meldet dich dort nur an wenn du bereits Mitglied bist.Ich wuerde gerne noch einmal nachfragen. Ich habe versucht, mich bei einer GKV anzumelden. Aber da ich wohl diese Grenze überschreite, bin ich nicht pflichtversicherbar. Ich bin mir aber nicht sicher, was das heisst. Ich bin angestellt.
Im EU-Ausland hatte ich keine PVK. Ich war einfach in der allg. KV dort.
Ich frage mich jetzt wirklich, ob man dann nicht einfach einen Beitrag an die ausländische KV weiterhin zahlen koennte und sich ggf mit EHIC in Deutschland absichern kann. (Praktisch die Frage von Herrn Fuchs: https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/kv-in-deutschland.156525/post-3882082 )
Ist doch eine Standardsituation an den Grenzen zu Belgien, Frankreich oder den Niederlanden. Kann man auch leicht googlenEs gibt in meiner Welt durchaus die Konstellation, dass Menschen in Land A (keine Grenzgänger) arbeiten und immer noch in Land B einen Wohnsitz haben, weil es dahin noch Anbindung gibt. Ueber solche Fälle finde ich leider selten Informationen. Sie kommen natuerlich auch nicht so häufig vor.
Land A, B sind EU Laender.
Das ist das Problem mit Begrifflichkeiten. Der Begriff "pflichtversichert" bedeutet, dass Du zwingend in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Wahlrecht für die private Krankenversicherung bist. Trifft für alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unterhalt der sogenannten "Einkommensbemessungsgrenze" liegt. Der Begriff "Versicherungspflicht" bedeutet, dass in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht (VVG § 193) gilt und damit jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, verpflichtet ist, krankenversichert zu sein. Das ist alles recht komplex, aber die GKV berät Dich.Die GKV schrieb, mein Arbeitgeber haette der GKV mitgeteilt, dass ich nicht pflichtversichert werden kann.
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Es gibt in meiner Welt durchaus die Konstellation, dass Menschen in Land A (keine Grenzgänger) arbeiten und immer noch in Land B einen Wohnsitz haben, weil es dahin noch Anbindung gibt. Ueber solche Fälle finde ich leider selten Informationen. Sie kommen natuerlich auch nicht so häufig vor.
Land A, B sind EU Laender.
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Die GKV schrieb, mein Arbeitgeber haette der GKV mitgeteilt, dass ich nicht pflichtversichert werden kann. Ich bin vor vielen Jahren aus D weggezogen. In den Ländern, wo ich war, war ich immer in der Basisversorgung. ...
Es gilt die Versicherungspflicht, auch wenn du über der Bemessungsgrenze liegst, du kannst die dann gesetzlich oder privat versichern - aber das ist nicht freiwillig, das ist verpflichtend.Pflichtversicherung geht nur bis zur Bemessungsgrenze, wie bereits geschrieben. Mit einem Einkommen darüber kannst du dich freiwillig gesetzlich oder privat versichern.
@LH88.
Danke, dass habe ich gemacht, als mich bei der GKV angemeldet.
Meine oben beschrieben Situation ist ein wenig anders. Das sind Leute, die eben nicht in Grenznähe wohnen, aber trotzdem 2 Wohnungen haben in den beiden Ländern und dann eben pendeln, z.B. alle 3 Wochen oder so.
@Flying Lawyer
Danke. Ich frage mal naiv weiter:
Aber muss fuer die KV-Pflicht es unbedingt ein Unternehmen in D sein? Warum kann es nicht jede andere EU-KK sein? Man waere dann ja immer noch versichert.
(Auch wenn es sich hier nicht um die Grenzgaenger-Version handelt.)
Das hat nichts mit Grenznähe zu tun, kommt aber halt in Grenznähe öfter vor. Wir haben auch 2 Wohnungen in 2 Ländern, da wo man arbeitet ist man versichert, wenn im anderen Land der Haupt(!)wohnsitz ist, beantragt man ein S1 und ist dann auch "zuhause" versichert. Bei ist das so, dass der eine in Deutschland versichert ist, der andere in UK.@LH88.
Danke, dass habe ich gemacht, als mich bei der GKV angemeldet.
Meine oben beschrieben Situation ist ein wenig anders. Das sind Leute, die eben nicht in Grenznähe wohnen, aber trotzdem 2 Wohnungen haben in den beiden Ländern und dann eben pendeln, z.B. alle 3 Wochen oder so.
Seine Traumvorstellung ist es, halt in Land 1 in der steuer- und nicht beitragsfinanzierten Krankenversicherung zu sein, dort nicht zu arbeiten und damit keine Steuern zu zahlen und eine europäische Krankenversicherungskarte zu haben um dann in Land 2 zu wohnen, dort damit versichert zu sein, dort zu arbeiten, dort Steuern, aber keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen. Das wird aber bei einem Arbeitnehmer wohl nicht so recht klappen. Das klappte früher bei Unternehmern, die z.B. im UK Steuern auf Gewinne aus einer Personen(handels-)gesellschaft zahlten, dort zumindest auch eine Adresse hatten, auch wenn die Arbeitsleistung im Rahmen der Gesellschaft ganz irgendwo anders erbracht wurde. Im UK gabs kein Meldewesen, für die Steuern interessierte sich der deutsche Fiskus nicht, weil nach DBA im UK zu versteuern und in Deutschland hatte man dann halt auch eine Wohnung.Das hat nichts mit Grenznähe zu tun, kommt aber halt in Grenznähe öfter vor. Wir haben auch 2 Wohnungen in 2 Ländern, da wo man arbeitet ist man versichert, wenn im anderen Land der Haupt(!)wohnsitz ist, beantragt man ein S1 und ist dann auch "zuhause" versichert. Bei ist das so, dass der eine in Deutschland versichert ist, der andere in UK.
Es heisst doch, dass man sich freiwillig gesetzlich versichern kann. Korrekt?Es gilt die Versicherungspflicht, auch wenn du über der Bemessungsgrenze liegst, du kannst die dann gesetzlich oder privat versichern - aber das ist nicht freiwillig, das ist verpflichtend.
Seine Traumvorstellung ist es, halt in Land 1 in der steuer- und nicht beitragsfinanzierten Krankenversicherung zu sein, dort nicht zu arbeiten und damit keine Steuern zu zahlen und eine europäische Krankenversicherungskarte zu haben um dann in Land 2 zu wohnen, dort damit versichert zu sein, dort zu arbeiten, dort Steuern, aber keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen.
Unter der Grenze musst du zu einer GKV über der Grenzen kannst du zwischen der GKV und den Privaten wählen, versichern musst du dich ohne hin. Die Formulierung "freiwillig gesetzlich" trifft es nur unzureichend. Die Krankenkasse muss bei einem Arbeitsverhältnis in DE auch in DE sitzen.Es heisst doch, dass man sich freiwillig gesetzlich versichern kann. Korrekt?
Ansonsten braucht man eine KV in Deutschland. Das ist mir auch klar.
Nur wird keine Aussage getroffen, wo die sein muss.
Pflichtversichert heisst, dass man sich versichern muss, weil man unter dieser Grenze ist.
Ich glaube, die UK Sachen sind nach dem Brexit nun wenig relevant.
Es wird auch viel gemacht was rechtlich nicht OK, gerade bei z.B. grenzüberschreitenden Homeoffice oder so. Aber wo kein Kläger auch kein Richter.Es gibt auch Leute, die reisen innerhalb der EU viel und bleiben laenger weg. Diese werden auch nicht automatisch aus ihren KV rausgeworfen.
Ja, das stimmt sicherlich. Mein Wunsch war generell mehr Klarheit zu haben.Es wird auch viel gemacht was rechtlich nicht OK, gerade bei z.B. grenzüberschreitenden Homeoffice oder so. Aber wo kein Kläger auch kein Richter.
Weil es so im Gesetz steht? § 193 Abs. 3 VVG?: "Bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen"Ich formuliere das nochmal: Warum muss man nur an eine dt. KV Beiträge zahlen, wenn man diese auch an die KV in einem anderen EU-Land zahlen koennte? Es ist ja immerhin die EU.
Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5.000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den Höchstbetrag von 5.000 Euro.
Das ist so komplex das ich es nicht durchdrungen habe, aber ein Arbeitsplatz im EU Ausland ist nicht so einfach zu bewerkstelligen wie man denktJa, das stimmt sicherlich. Mein Wunsch war generell mehr Klarheit zu haben.
Das hat zwar nichts mehr mit meiner ursprünglichen Frage zu tun, aber weil du es anmerkst, frage ich das mal. Wie geht das fuer einige Firmen, die ihren Mitarbeitern erlauben, in verschiedenen Zeitzonen zu arbeiten, z.B. innerhalb der EU? Das scheint es ja eine grosse Flexibilität zu geben.
Die "struggeln"? Wo sind sie denn beschäftigt und wo wohnen sie? UK sind nicht die schnellsten, um ein S1 auszustellen, aber auch nicht die langsamsten. Liegen im guten Mittelfeld.Danke fuer Eure Antworten.
Also meine UK-Kollegen struggeln da ganz schoen, dass allerdings in anderen EU-Laendern.
Ganz einfach, weil es § 193 Abs. 3 VVG regelt:Es heisst doch, dass man sich freiwillig gesetzlich versichern kann. Korrekt?
Ansonsten braucht man eine KV in Deutschland. Das ist mir auch klar.
Nur wird keine Aussage getroffen, wo die sein muss.
Pflichtversichert heisst, dass man sich versichern muss, weil man unter dieser Grenze ist.
@Flying Lawyer: Ich habe keine Traumvorstellung. Da wuerde ich dich bitte, dich etwas besser auszudruecken. Ich habe auch gar nicht vor, krumme Sachen zu drehen. Ich weiss es einfach nicht besser. Es ist eben sehr anstrengend, in wenigen Jahren öfter mal das Land zu wechseln.
Ich formuliere das nochmal: Warum muss man nur an eine dt. KV Beiträge zahlen, wenn man diese auch an die KV in einem anderen EU-Land zahlen koennte? Es ist ja immerhin die EU.
Ich glaube, die UK Sachen sind nach dem Brexit nun wenig relevant.
Es gibt auch Leute, die reisen innerhalb der EU viel und bleiben laenger weg. Diese werden auch nicht automatisch aus ihren KV rausgeworfen.