Ich hatte im Dezember einen ähnlichen Fall mit einer anderen Zeitung. Es wurde ein Sonderheft nachträglich in Rechnung gestellt.
Dies habe ich beim Leserservice telefonisch reklamiert. Man erklärte dort, dass die Verlage bei einigen Zeitschriften/Magazinen Sonderhefte auflegen, die dann auch Bestandteil des Abos sind. Leider wurde im einem bestimmten Zeitraum von den Verlagen vergessen, diese im Vorfeld zu bereisen und im Abopreis zu berücksichtigen. Daher die Nachbelastung...
Nach einigen Diskussionen mit einer netten Teamleiterin hat man mir dann die Nachbelastung erlassen. Meine Begründung lautete, dass ich weder von dem Sonderheft, noch von den damit einhergehende Kosten, bei Vertragsabschluss wusste. Preis des Abos bedeutet für mich Gesamtkosten für alle Exemplare während der gesamten Bezugszeit. Der Fehler liegt/lag somit beim Verlag bzw. Leserservice, der nicht zu meinen Lasten gehen darf.