LG Düsseldorf: Eurowings schuldet Ersatzbeförderung (auch) auf Fremdmetall

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Ok, in meinem Fall aber schwierig, da ich ja erstmal neu buchen musste, um einen „Schaden“ in Form von Meilen zu haben?

Aus meiner Sicht könnte so ein Fall aber problematisch sein, da die Fluggesellschaft argumentieren kann der Reisende habe aktiv storniert und damit sein Wahlrecht nach Art. 8 der VO ausgeübt und von der Erstattung gebrauch gemacht.
Dieser Argumentation hat man allerdings nicht all zu viel entgegen zu setzen, solange man keinen Nachweis darüber hat zur Erstattung aufgefordert worden zu sein.

Ich hatte bei einem Meilenticket von AB einen anderen Weg gewählt, indem ich eben ein neues normales Cash-Ticket gekauft hatte das dann auch relativ zeitnah erstattet wurde, da die VO keinen Unterschied zwischen Meilen- und normalen Tickets macht dürfte das auch der bessere Weg sein um der Problematik aus dem Weg zu gehen.
Wenn natürlich genug Meilen vorhanden sind kann auch ein neues Meilenticket gebucht werden um sich dann die Meilen erstatten zu lassen aber auch dieser Anspruch ist eben nicht so einfach durchsetzbar wie ein Anspruch auf Zahlung von Geld.