LH / AV Downgrade C - Y

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yeti95

Aktives Mitglied
15.04.2013
115
17
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Guten Tag allerseits,

ich habe vor einiger Zeit ein LH ( 220 ... ) Ticket in C , Abflug im Dezember, für die Route AMS - FRA - BOG - SCL erworben.Jetzt "flatterte" ein Downgrade auf der Relation BOG - SCL mit AV 097 auf Y herein.Würde das angesichts anderer bescheidener Möglichkeiten akzeptieren, allerdings LH per Kompensation zur Ader lassen...
Verwirke ich mein Recht auf teilweise Kompensation wenn ich dem geänderten Flugplan/ Downgrade zustimme ?
Für Hinweise/Ratschläge wäre ich dankbar !
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
AV Kurzstrecke gibt es nur noch Economy, von daher wäre die einzige Alternative sowieso LA (der geht zwei Stunden später).
Ist zwar trotzdem ein Downgrade, aber ein doch etwas anders gelagerter Tatbestand als "normalerweise".
Wie es mit der Verwirkung des Anspruchs steht weiß ich leider nicht genau.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
AV Kurzstrecke gibt es nur noch Economy, von daher wäre die einzige Alternative sowieso LA (der geht zwei Stunden später).
Ist zwar trotzdem ein Downgrade, aber ein doch etwas anders gelagerter Tatbestand als "normalerweise".
Wie es mit der Verwirkung des Anspruchs steht weiß ich leider nicht genau.
Kommt wohl darauf an, was in der Buchungsbestätigung steht. Steht da Buisness ausgewiesen da, dann müsste eine Downgradkompensation gezahlt werden, die Frage ist nur, wie hoch die Ausfällt. Steht da von Anfang an, dass du nur in Eco sitzt, wird man nichts herausholen können.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Route AMS - FRA - BOG - SCL
Gibt es in BOG ein längeres Stopover.

Wer führt FRA-BOG aus? LH oder AV?

Falls LH -> dann schuldet Dir Lufthansa 75% Erstattung für das Segment BOG-SCL. Berechnet wird nach dem Great Circle (gcmap.com).
Falls AV -> Analog AV.
 

yeti95

Aktives Mitglied
15.04.2013
115
17
Gibt es in BOG ein längeres Stopover.

Wer führt FRA-BOG aus? LH oder AV?

Falls LH -> dann schuldet Dir Lufthansa 75% Erstattung für das Segment BOG-SCL. Berechnet wird nach dem Great Circle (gcmap.com).
Falls AV -> Analog AV.
Einen längeren Stopover gibt es nicht ( 2 Std. )
FRA - BOG führt LH aus , BOG - SCL AV. Wie schon erwähnt alles auf einem LH Ticketstock und ursprünglich alles auf C gebucht und so auch ausgestellt von LH.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
Laut gcmap.com beträgt die Teilstrecke BOG-SCL ca. 30,9% der Gesamtstrecke AMS-FRA-BOG-SCL.
Lufthansa muss Dir 30,9%*0,75 des Gesamtpreises der Gesamtstrecke AMS-SCL in Form von Geld erstatten.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.727
2.450
FRA
So wirklich Kurzstrecke ist das aber nicht. Sind immerhin 6 Stunden und wenn der kurz nach Ankunft in BOG weitergeht, ist es ein Nachtflug nach SCL.Ich würde bei LH anrufen und sie bitten, Dich auf den LATAM-Flug umzubuchen. Ist eine 787 mit richtiger Business Class (den meisten hier im Forum vermutlich ein alter Bekannter nach MAD).
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.224
296
EU-Fluggastrechteverordnung EC261/2004 Artikel 10c

Sehe ich da nicht.

(1) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine höhere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so darf es dafür keinerlei Aufschlag oder Zuzahlung erheben.

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger 30 % des Preises des Flugscheins oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km, mit Ausnahme von Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km 50 % des Preises des Flugscheins oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.

LH muss x% des Values zahlen, der betroffenen Strecke. Machen sie auch immer.
Wie Du auf die Idee kommst, dass man die komplett Strecke jetzt anteilig zurückzahlen muss, obwohl andere Abschnitte in C abgeflogen wurden ist wohl eher Deine Interpretation. Wenn es dazu Urteile gibt lasse ich mich gerne davon überzeugen
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
LH muss x% des Values zahlen, der betroffenen Strecke. Machen sie auch immer.
Wie Du auf die Idee kommst, dass man die komplett Strecke jetzt anteilig zurückzahlen muss, obwohl andere Abschnitte in C abgeflogen wurden ist wohl eher Deine Interpretation. Wenn es dazu Urteile gibt lasse ich mich gerne davon überzeugen

Was ist jetzt genau Dein Punkt? Ich glaube, Du stellst darauf ab, dass nicht aus der Gesamtlänge der Reise die Einstufung in a-c erfolgen darf, richtig?
Ich glaube zwar, dass das durchaus so ist (und dass NYC-FRA-DUS mit Downgrade auf FRA-DUS dann eben auch anteilig 75% für die Strecke FRA-DUS gibt, was natürlich nicht viel Geld ist).

Aber das braucht es hier doch gar nicht:
BOG-SCL sind für sich schon 4231km. Damit fällt das unter (c) oben. Jetzt muss LH also 75% "des Flugscheins" erstatten. Was ist jetzt "der Flugschein"? An der Stelle wird dann üblicherweise eben die anteilige Strecke am Gesamtticket herangezogen, was in dem Fall also knapp über 30% wären (da das Downgrade ja in beide Richtungen gilt).
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.803
2.311
CGN
Was ist jetzt genau Dein Punkt? Ich glaube, Du stellst darauf ab, dass nicht aus der Gesamtlänge der Reise die Einstufung in a-c erfolgen darf, richtig?
Ich glaube zwar, dass das durchaus so ist (und dass NYC-FRA-DUS mit Downgrade auf FRA-DUS dann eben auch anteilig 75% für die Strecke FRA-DUS gibt, was natürlich nicht viel Geld ist).

Aber das braucht es hier doch gar nicht:
BOG-SCL sind für sich schon 4231km. Damit fällt das unter (c) oben. Jetzt muss LH also 75% "des Flugscheins" erstatten. Was ist jetzt "der Flugschein"? An der Stelle wird dann üblicherweise eben die anteilige Strecke am Gesamtticket herangezogen, was in dem Fall also knapp über 30% wären (da das Downgrade ja in beide Richtungen gilt).

Es ist der Tarif+YQ. Echte Steuern und Gebühren werden nicht berücksichtigt.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.179
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300x250
Wie Du auf die Idee kommst, dass man die komplett Strecke jetzt anteilig zurückzahlen muss, obwohl andere Abschnitte in C abgeflogen wurden ist wohl eher Deine Interpretation. Wenn es dazu Urteile gibt lasse ich mich gerne davon überzeugen

Sorry, aber willst Du mich wie strolf veralbern?

Das hatte ich geschrieben:

Laut gcmap.com beträgt die Teilstrecke BOG-SCL ca. 30,9% der Gesamtstrecke AMS-FRA-BOG-SCL.
Lufthansa muss Dir 30,9%*0,75 des Gesamtpreises der Gesamtstrecke AMS-SCL in Form von Geld erstatten.

Die 30,9% beziehen sich auf BOG-SCL.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es ist der Tarif+YQ. Echte Steuern und Gebühren werden nicht berücksichtigt.
Was sind denn echte Gebühren in Deinen Augen?
 
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