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Hallo Zusammen,
ich stolpere grad über einen Passus in den Versicherungsbedingungen der LH CC / Ergo Versicherung. Ich war im Ausland und musste dort zum Arzt. Nun sind kosten in höhe von rund 600 Dollar entstanden. Soweit kein Problem dachte ich mir, habe ja über die CC eine Auslandskrankenversicherung. Nun lese ich, dass die Ergo nur dann erstattet, wenn von einem anderen Versicherer die übernommenen oder eben nicht übernommenen Kosten bestätigt werden.
In meinem Fall heißt es dann konkret, dass meine private Krankenversicherung erst die Belege bekommen muss. Diese wird aber ganz klar zahlen, da dort Auslandskrankenschutz mit versichert ist. Damit ist meine Beitragsrückerstattung futsch. Somit ist die Versicherung von der Lh CC vollkommen sinnlos, zumindest wenn man privat versichert ist. Hatte damit von euch auch schon mal jemand zu tun?
Grüße
ich stolpere grad über einen Passus in den Versicherungsbedingungen der LH CC / Ergo Versicherung. Ich war im Ausland und musste dort zum Arzt. Nun sind kosten in höhe von rund 600 Dollar entstanden. Soweit kein Problem dachte ich mir, habe ja über die CC eine Auslandskrankenversicherung. Nun lese ich, dass die Ergo nur dann erstattet, wenn von einem anderen Versicherer die übernommenen oder eben nicht übernommenen Kosten bestätigt werden.
In meinem Fall heißt es dann konkret, dass meine private Krankenversicherung erst die Belege bekommen muss. Diese wird aber ganz klar zahlen, da dort Auslandskrankenschutz mit versichert ist. Damit ist meine Beitragsrückerstattung futsch. Somit ist die Versicherung von der Lh CC vollkommen sinnlos, zumindest wenn man privat versichert ist. Hatte damit von euch auch schon mal jemand zu tun?
Grüße