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🆗️🆒️Ich bin einfach nicht der Meinung dass ich mit nur einem Rucksack meine Beinfreiheit aufgeben soll während andere sich mit ihren trollies nicht an den Füssen herumschlagen müssen ! ich fide es gelinde gesagt eine Unverschämtheit !
🆗️🆒️Ich bin einfach nicht der Meinung dass ich mit nur einem Rucksack meine Beinfreiheit aufgeben soll während andere sich mit ihren trollies nicht an den Füssen herumschlagen müssen ! ich fide es gelinde gesagt eine Unverschämtheit !
hi Münsterläder findest du meine Meinung total daneben oder kannst du auch nur noch darüber lachen ? lg MelIch bin einfach nicht der Meinung dass ich mit nur einem Rucksack meine Beinfreiheit aufgeben soll während andere sich mit ihren trollies nicht an den Füssen herumschlagen müssen ! ich fide es gelinde gesagt eine Unverschämtheit !
Sofern du Business oder First Class fliegst, ist das kein Problem.Darf ich jetzt Trolley + Kleidersack + Personal Item mitnehmen?
Das steht doch da: nur weil man im Duty Free etwas gekauft hat, darf man dadurch bzw. damit die erlaubte Handgepäcksmenge nicht überschreiten. In anderen Worten: sofern die Handgepäcksmenge davor schon ausgeschöpft gewesen ist, muss der Duty Free Einkauf in irgendeinem der (bisherigen) Handgepäcksstücke transportiert werden. Für das Personal Item gibt es tatsächlich keine kommunizierte Gewichtsgrenze.Ich denke ja, denn sonst wäre am Duty Free Shoppingbag ja nicht das Sternchen dran, was erklärt, dass das eben KEIN zusätzliches Handgepäckstueck ist? Was heisst das eigentlich? Muss der Duty Free Bag in den Trolley gestopft werden können?
Das Personal Item darf theoretisch wohl unbegrenzt schwer sein, denn es ist ja kein Maximalgewicht erwähnt?
Der Kleidersack ersetzt also den Trolley in der Holzklasse? Ist das irgendwo explizit so erwähnt? In meinen Screenshots bekommt man ja eher den gegenteiligen Eindruck: Eine Duty Free Tüte ist explizit KEIN zusätzlich erlaubtes Stück; dies wird beim Kleidersack nicht erwähnt, so dass es naheliegend wäre ("Weitere erlaubte Gepäckstücke"), dass der Kleidersack zusätzlich zum Trolley mitgenommen werden darf, auch wenn eigentlich insgesamt nur 1 Handgepäck erlaubt ist.
Keine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.Welcher Teil des (Teil-)Satzes "Folgende spezielle Gegenstände dürfen Sie nur im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäcksmenge mit an Bord nehmen:" auf der von dir genannten Seite ist dir denn unklar oder nicht explizit genug?
Ich würde annehmen, dass die zusätzliche Klarstellung beim Duty Free Einkauf dort steht, weil dieser - im Gegensatz zum sonstigen Handgepäck - erst am Flughafen vorhanden ist und man meinen könnte, dass dieser doch separat sein muss (wieso auch immer man das meinen wollte).
Der Kinderbuggy läuft doch als Handgepäck fürs Kleinkind...ansonsten fürs Beste aller gilt natürlich so wenig Handgepäck wie möglichKeine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.