LH Handgepäck

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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
3.295
1.776
TXL
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Ich bin einfach nicht der Meinung dass ich mit nur einem Rucksack meine Beinfreiheit aufgeben soll während andere sich mit ihren trollies nicht an den Füssen herumschlagen müssen ! ich fide es gelinde gesagt eine Unverschämtheit !
🆗️🆒️
 

meldecken

Neues Mitglied
18.12.2024
2
1
Ich bin einfach nicht der Meinung dass ich mit nur einem Rucksack meine Beinfreiheit aufgeben soll während andere sich mit ihren trollies nicht an den Füssen herumschlagen müssen ! ich fide es gelinde gesagt eine Unverschämtheit !
hi Münsterläder findest du meine Meinung total daneben oder kannst du auch nur noch darüber lachen ? lg Mel
 

langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
127
33
Leider werde ich aus den Gepäckregeln nicht schlau. Darf ich jetzt Trolley + Kleidersack + Personal Item mitnehmen? Ich denke ja, denn sonst wäre am Duty Free Shoppingbag ja nicht das Sternchen dran, was erklärt, dass das eben KEIN zusätzliches Handgepäckstueck ist? Was heisst das eigentlich? Muss der Duty Free Bag in den Trolley gestopft werden können?
Das Personal Item darf theoretisch wohl unbegrenzt schwer sein, denn es ist ja kein Maximalgewicht erwähnt?
 

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digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
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MUC
Darf ich jetzt Trolley + Kleidersack + Personal Item mitnehmen?
Sofern du Business oder First Class fliegst, ist das kein Problem.

Ich denke ja, denn sonst wäre am Duty Free Shoppingbag ja nicht das Sternchen dran, was erklärt, dass das eben KEIN zusätzliches Handgepäckstueck ist? Was heisst das eigentlich? Muss der Duty Free Bag in den Trolley gestopft werden können?
Das Personal Item darf theoretisch wohl unbegrenzt schwer sein, denn es ist ja kein Maximalgewicht erwähnt?
Das steht doch da: nur weil man im Duty Free etwas gekauft hat, darf man dadurch bzw. damit die erlaubte Handgepäcksmenge nicht überschreiten. In anderen Worten: sofern die Handgepäcksmenge davor schon ausgeschöpft gewesen ist, muss der Duty Free Einkauf in irgendeinem der (bisherigen) Handgepäcksstücke transportiert werden. Für das Personal Item gibt es tatsächlich keine kommunizierte Gewichtsgrenze.
 

langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
127
33
Der Kleidersack ersetzt also den Trolley in der Holzklasse? Ist das irgendwo explizit so erwähnt? In meinen Screenshots bekommt man ja eher den gegenteiligen Eindruck: Eine Duty Free Tüte ist explizit KEIN zusätzlich erlaubtes Stück; dies wird beim Kleidersack nicht erwähnt, so dass es naheliegend wäre ("Weitere erlaubte Gepäckstücke"), dass der Kleidersack zusätzlich zum Trolley mitgenommen werden darf, auch wenn eigentlich insgesamt nur 1 Handgepäck erlaubt ist.
 

digitalfan

Erfahrenes Mitglied
27.08.2009
4.927
2.582
MUC
Der Kleidersack ersetzt also den Trolley in der Holzklasse? Ist das irgendwo explizit so erwähnt? In meinen Screenshots bekommt man ja eher den gegenteiligen Eindruck: Eine Duty Free Tüte ist explizit KEIN zusätzlich erlaubtes Stück; dies wird beim Kleidersack nicht erwähnt, so dass es naheliegend wäre ("Weitere erlaubte Gepäckstücke"), dass der Kleidersack zusätzlich zum Trolley mitgenommen werden darf, auch wenn eigentlich insgesamt nur 1 Handgepäck erlaubt ist.

Welcher Teil des (Teil-)Satzes "Folgende spezielle Gegenstände dürfen Sie nur im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäcksmenge mit an Bord nehmen:" auf der von dir genannten Seite ist dir denn unklar oder nicht explizit genug?

Ich würde annehmen, dass die zusätzliche Klarstellung beim Duty Free Einkauf dort steht, weil dieser - im Gegensatz zum sonstigen Handgepäck - erst am Flughafen vorhanden ist und man meinen könnte, dass dieser doch separat sein muss (wieso auch immer man das meinen wollte).
 

langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
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Welcher Teil des (Teil-)Satzes "Folgende spezielle Gegenstände dürfen Sie nur im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäcksmenge mit an Bord nehmen:" auf der von dir genannten Seite ist dir denn unklar oder nicht explizit genug?

Ich würde annehmen, dass die zusätzliche Klarstellung beim Duty Free Einkauf dort steht, weil dieser - im Gegensatz zum sonstigen Handgepäck - erst am Flughafen vorhanden ist und man meinen könnte, dass dieser doch separat sein muss (wieso auch immer man das meinen wollte).
Keine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.
 
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deralex2985

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09.12.2011
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Keine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.
Der Kinderbuggy läuft doch als Handgepäck fürs Kleinkind...ansonsten fürs Beste aller gilt natürlich so wenig Handgepäck wie möglich
 
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digitalfan

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27.08.2009
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Keine Ahnung. Es widerspricht sich halt alles ziemlich stark. Es könnte ja auch so gemeint sein, dass der Kleidersack das Personal Item ersetzt. Gerade im Bezug auf den Kinderbuggy wird das in der Realität mE auch genau so gehandhabt: den darf man einfach zusätzlich mitnehmen.

Sofern der fragliche Kleidersack nicht größer ist als ein "Personal Item" sein darf, kannst du diesen als solches mitnehmen.
 
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langerhans

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20.01.2016
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Man kann jetzt über die Definition von "Kleinkind" streiten. Aber auch im Alter von 2 sitzen Kinder im Buggy und mindestens die haben einen eigenen Sitzplatz.
Kleinkind meint natürlich Alter 0-2. Ab 2 ist es dann ein „normales“ Kind mit Vollpreisticket.

Folgt man also der hier im thread vertretenen Logik, darf man als Elternteil eines Kleinkinds mit Buggy keinen Trolley mehr mit in die Kabine nehmen, da der Buggy ja den trolley ersetzt.
 

Micha1976

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09.07.2012
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Folgt man also der hier im thread vertretenen Logik, darf man als Elternteil eines Kleinkinds mit Buggy keinen Trolley mehr mit in die Kabine nehmen, da der Buggy ja den trolley ersetzt.
Eigentlich war in #635 schon alles gesagt. Der Buggy zählt als "Handgepäck" des Kleinkinds. Ob das einen Sitzplatz hat (den könntest du auch für Kinder unter 2 kaufen) oder nicht ist völlig irrelevant.
 
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CGNFlyer

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23.05.2012
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Folgt man also der hier im thread vertretenen Logik, darf man als Elternteil eines Kleinkinds mit Buggy keinen Trolley mehr mit in die Kabine nehmen, da der Buggy ja den trolley ersetzt.
Dem kann ich aus eigener Erfahrung widersprechen. Der Buggy ist immer zusätzlich zum normalen Handgepäck und wird auch so in der Buchung ausgewiesen. Bei Eco Light heißt das dann 1 Handgepäckstück, 1 Personal Item und der Buggy.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Das Kleinkind hat aber keinen eigenen Sitzplatz und somit darf es auch nur 0 Handgepäckstücke mitnehmen.

Das Kind (egal ob INF oder CHD) hat ein eigenes Ticket und somit eine Handgepäckfreimenge.


Ich würde annehmen, dass die zusätzliche Klarstellung beim Duty Free Einkauf dort steht, weil dieser - im Gegensatz zum sonstigen Handgepäck - erst am Flughafen vorhanden ist und man meinen könnte, dass dieser doch separat sein muss (wieso auch immer man das meinen wollte).

Weil es bei Ryanair so ist und das groß medial verhackstückt wurde. Wahrscheinlich ist bei manchen Passagieren eine entsprechende Erwartungshaltung entstanden.
 

langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
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Das Kind (egal ob INF oder CHD) hat ein eigenes Ticket und somit eine Handgepäckfreimenge.
Das dürfte nicht korrekt sein, sonst würde ja nicht explizit erwähnt, dass erst Kinder ab 2 die gleiche Freigepäckmenge wie Erwachsene haben; zudem: "Sogenannte "Pocket Buggys" können Sie im Rahmen Ihrer erlaubten Handgepäckmenge an Bord nehmen." - der Buggy ersetzt also den Trolley, was aber der Realität widerspricht.
Ich bin erstaunt, dass die Regeln so widersprüchlich bzw. missverständlich formuliert werden... ist doch sicher eine häufige Fragestellung.
 

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Das dürfte nicht korrekt sein, sonst würde ja nicht explizit erwähnt, dass erst Kinder ab 2 die gleiche Freigepäckmenge wie Erwachsene haben

Das betrifft das Aufgabegepäck.

ist doch sicher eine häufige Fragestellung

Eben, und die wird so beantwortet, dass ein INF ein Handgepäckstück hat und dieses der Buggy ist (sein kann) - oder hst Du schon einmal Strei darüber am Gate verfolgt? Ich nicht.
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
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Das Kind (egal ob INF oder CHD) hat ein eigenes Ticket und somit eine Handgepäckfreimenge.
Nein, dem ist nicht so.
INF hat bei LH 23kg Aufgabegepäck plus Kinderwagen welcher an der Kabine abgegeben werden muss. Handegpäck hat INF nicht frei. Wickeltasche darf aber mit. Bin vor noch nichtmal einem Monat mit INF und LH geflogen.
 
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langerhans

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20.01.2016
127
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Das betrifft das Aufgabegepäck.
Kann sein. Kann auch nicht sein. Steht ja nicht da.

Eben, und die wird so beantwortet, dass ein INF ein Handgepäckstück hat und dieses der Buggy ist (sein kann) - oder hst Du schon einmal Strei darüber am Gate verfolgt? Ich nicht.

Ich auch nicht. Aber wäre doch schöner, wenn man sich vorab sicher sein könnte und verlässliche, nicht missverständliche Aussagen dazu auf der Website finden würde, oder nicht?

edit: wie man am Post von @max2231 sieht - absolute Verwirrung - keiner weiss Bescheid :)
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
380
367
Hier ein Screenshot von meinem Boardingpass auf dem das INF Gepäck vermerkt ist:

Screenshot 2025-09-18 at 10.02.12.png
Wie gesagt Kinderwagen bekommt Luggage Tag und muss vor der Kabine angegeben werden. In unserem Fall zwei Teile (Maxi-Cosi und Gestell mit jeweils eigenem Tag).

Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht die beworbenen Buggys die man in die Kabine mitnehmen kann. Warum sollte man sich das antun? Deutlich komfortabler den Kinderwagen an der Tür abzugeben.
 
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langerhans

Aktives Mitglied
20.01.2016
127
33
Hier ein Screenshot von meinem Boardingpass auf dem das INF Gepäck vermerkt ist:

Anhang anzeigen 309630
Wie gesagt Kinderwagen bekommt Luggage Tag und muss vor der Kabine angegeben werden. In unserem Fall zwei Teile (Maxi-Cosi und Gestell mit jeweils eigenem Tag).

Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht die beworbenen Buggys die man in die Kabine mitnehmen kann. Warum sollte man sich das antun? Deutlich komfortabler den Kinderwagen an der Tür abzugeben.
Vor allem dann, wenn der Carry-on Buggy wirklich den Trolley ersetzt! Scheint in der Praxis so nicht gehandhabt zu werden, aber laut Website waere es wohl so.
 

TheWolf

Erfahrenes Mitglied
25.01.2018
857
830
Ich verstehe auch ehrlich gesagt nicht die beworbenen Buggys die man in die Kabine mitnehmen kann. Warum sollte man sich das antun? Deutlich komfortabler den Kinderwagen an der Tür abzugeben.
Weil du den Kinderwagen an den allermeisten Flughäfen am Sperrgepäck zurückbekommst. Du hast also an eventuellen Umsteige-Flughäfen sowie am Zielort bis zur Gepäckrückgabe keinen Buggy zur Verfügung und musst dein Kind (je nach Alter und Lauffreude) tragen. Warum sollte ich mir das antun? ;)
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
380
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Weil du den Kinderwagen an den allermeisten Flughäfen am Sperrgepäck zurückbekommst.
Nein, warum sollte das so sein. Ich brauch ja den Kinderwagen am Flughafen. Weder in München, Frankfurt, Wien, Amman war das so. Kinderwagen beim Check-In gelabelt und ab damit durch Sicherheitskontrolle.
In München, Wien, Amman an der Flugzeugtür abgegeben, In Frankfurt vor der Jetbridge.
Jedesmal war der Kinderwagen wieder direkt vor der Flugzeugtür beim Austeigen.
Und das war kein kleiner Kinderwagen